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Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung.

Neues von der 'Front'!

Hallo Forum!

Da ruft der 'indirekte Zeuge' bei uns an und sagt:
Der zuständige Richter/Sozialgericht habe ihn telefonisch darüber unterrichtet, daß, wenn der (wehrdienstgeschädigte) Kläger, mein Ehemann, auf seine Aussage verzichten sollte, dann müßte er nicht zum Termin erscheinen und deshalb auch keine Aussage machen...!
Er wollte unsere Gründe nicht hören, warum wir so sehr auf seine, wenn auch nicht als direkter Zeuge des Vorfalls, unterstützende Aussage angewiesen sind. Es ging ihm nur um die 'Freigabe' durch meinen Ehemann von der Verpflichtung zur Aussage...
Er kann sich an die Fahrt mit meinem Ehemann zum Arzt erinnern, an den Grund angeblich nicht! :mad:
Die Empfehlung zu diesem - seinem - Arzt kam von ihm und die Fahrt/en fanden während der BW-Zeit statt! Selbst diese rudimentäre Aussage wäre schon wichtig.

Meine Frage: Gibt es sowas? Habe noch nie gehört, daß ein Richter einen wie/was-auch-immer-Zeugen anruft, um ihm so ein Angebot zu machen.
Wir haben darüber (Verzicht auf die Aussage) nichts Schriftliches, wir kennen lediglich den Termin und erhielten den Hinweis zum persönlichen Erscheinen.

Grüße von
Ingeborg!
 
Guten Morgen!

Meine Frage bezieht sich auf die rechtliche Grundlage des Verwaltungshandelns (SG) und darauf, ob es sich überhaupt um einen rechtlich gesicherten Verfahrenseingriff handelt (soweit das Telefonat in dieser Form überhaupt stattgefunden hat).

Insbesondere im Hinblick auf das Angebot des Sachbearbeiters, der bereits im Widerspruchs-/Klageverfahren einen Vorschlag für den benannten indirekten Zeugen hatte: Falls er den Vorgang vergessen haben sollte oder nicht aussagen möchte, reiche ein kurzer Hinweis seinerseits. Und nun das!

Grüße von
Ingeborg!
 
hallo Ingeborg!

das wäre ein massiver vorwurf über die notwendige neutralität des richters, zeugenbeeinflussung - das würde eine befangenheit massiv vermuten lassen. um das aber auch nutzen und belegen zu können, wenn du keine schriftliche aussage des zeugen bekommen solltest, hilft nur ein gespräch über die sache in beisein eines neutralen zeugen. das sollte dann jemand sein, dem keine bindung zu euch vorgehalten werden und auch glaubhaft aussagen kann.


gruss

Sekundant
 
Hallo,
in jedem Verfahren hast Du das Recht der Akteneinsicht. Eigentlich - und ich ich sage das bewußt - muß jeder Anruf und Handeln des Richters dokumentiert werden. Dies wäre dann bei der Akteneinsicht zu sehen. In der Geschäftsstelle anrufen und Termin der Akteneinsicht verlangen und vielleicht findest Du einen entsprechenden Hinweis.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Ingeborg,

ich kann Dir hier keine rechtlichen Ratschläge geben aber für Fall, dass alles den Bach runtergeht kann ich euch nur raten, sich an die

Deutsche Härtefallstiftung,
Fontainengraben 150
53123 Bonn

zu wenden falls noch nicht bekannt.
Gruss
boign
 
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