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Anerkennung Dienstunfall

Gecko

Mitglied
Registriert seit
8 Okt. 2018
Beiträge
32
Liebe Forenmitglieder,

bereits seit einiger Zeit bin ich stiller Mitleser in diesem Forum und Euch sehr dankbar fuer die vielen Anregungen und Tipps.

Gerne moechte ich mich jetzt aktiv bei Euch beteiligen und gleichzeitig um Hilfe bitten. Insbesondere Mitglieder die aus dem nordischen Raum kommen und die Begruessung "Moin" verwenden koennten mir sicherlich bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt helfen.

Kurz zu meinem Problem, nach einem taetlichen Angriff habe ich vor genau einem Jahr- zusaetzlich zu der bereits durch meinen Dienstvorgesetzten erfolgten Berichterstattung- eine foermliche Dienstunfallanzeige an meinen Dienstherrn uebermittelt.
Bis heute habe ich keinen Bescheid erhalten.
Alle Nachfragen verlaufen im Sande.
Zuletzt habe ich die Nachricht meines Bearbeiters erhalten, dass erst geprueft werden muesse ob in meinem Fall eine neue Gesetzesaenderung anzuwenden sei.
Meine Arztrechnungen und die Anfrage auf Genehmigung einer Therapie solle ich bitte noch nicht weiterleiten.
Wie ihr seht, stehe ich noch ganz am Anfang meines Kampfes, den ich wohl ohne Euren und juristischen Beistand nicht bestehen werde.


Liebe gruesse aus dem stuermischen Norden
 
Hallo Gecko, willkommen als aktiver User.

Zunächst einmal kommt es mir "nicht korrekt gelaufen" vor, dass du noch keine Dienstunfallanerkennung (oder -ablehnung) erhalten hast.
Diese müsste dir m.W. längst übermittelt bzw. gegen Unterschrift übergeben worden sein.

Die Regelungen müsstest du für deinen Bereich und je nach Bund/Land finden können.
Als ich wusste, dass es eine Dienstunfallanerkennung hätte geben müssen, fand ich auch die entsprechende Rechtsgrundlage.

Ich habe mich damals an den PR gewandt und von dort erfahren, dass der PR ebenso wie der verunfallte Beamte informiert wird. Frage dort einmal nach, ob ihnen etwas vorliegt und bitte um Unterstützung.

Je nach Situation könnte dir auch die Rechtsschutzstelle der jew. Gewerkschaft (auch ohne Mitgliedschaft) Auskunft geben.

Wenn du nicht rechtschutzversichert bist, besprich auch dies mit der Rechtsschutzstelle.

Hast du dir die Dienstunfallanzeige kopiert?


LG
 
Hallo HWS,

vielen Dank fuer Deine Antwort.

Ich bin mir relativ sicher, das etwas schief gelaufen ist.
Schon bei Berichterstattung meines Dienstvorgesetzten haette mein Dienstherr aktiv werden muessen.

Die Anzeige des Dienstunfalls habe ich per Einschreiben an meinen Sachbearbeiter uebermittelt. Mein Sachbearbeiter hat mir auch den Eingang auf Nachfrage schriftlich bestaetigt.

Beonders verwundert bin ich ueber die letzte Antwort des Sb:"die Beantwortung hat sich verzoegert, weil u.a. erst noch geklaert werden musste, ob bei meinem Vorfall eine neue Gesetzesaenderung anzuwenden sei".

Mir ist schleierhaft, was es da fuer eine Aenderung gegeben haben koennte.

Mein Dienstherr ist eine Bundesbehoerde ueber die personalrechtliche Dinge kaum publik werden, also im Netz gibt es nichts zu finden.

Leider bin ich in den letzten Monaten sehr misstrauisch geworden, insbesondere habe ich ein ungutes Gefuehl den Personalrat ein zu schalten.

Da ich vor einigen Wochen die Ankuendigung zur in Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfaehigkeit erhalten habe, und hier Einwaende wegen eben der ausstehenden DU Anzeige und deren damit ggfs. veraenderten Sachlage erhoben habe, hoffe ich, dass jetzt eine Bearbeitung erfolgt.

Vorsorglich moechte ich mich jetzt um juristischen Beistand bemuehen.

Gerne wuerde ich mich etwas naeher ueber meinen Vorfall etc. auslassen, aber wie schon angedeutet, meine Behoerde und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verdonnert.

Gruss Gecko
 
Hallo Gecko

Viel helfen kann ich dir nicht.
Erstens gibt es User, die sich im Beamtenrecht besser auskennen als ich und die dir vermutl. ad hoc sagen könnten, wo das mit der Dienstunfallmeldung und der schriftlichen Dienstunfallanerkennung steht.
Ich suche gleich noch. Dies war m.W. allgemein geregelt und nicht speziell für (m)einen Tätigkeitsbereich.

Zweitens ist der Austausch im öff. Forum unter den geg. Bedingungen ziemlich schwierig.
Oben links auf der Startseite findest du "Sponsor", vielleicht entscheidest du dich dazu, einer zu werden. Dann kannst du auch private Nachrichten austauschen. Du kannst auch eine anonyme Mailadresse kreieren und nennen.

Wegen eines RAs kannst du es hier Meldefristen im Dienstunfallrecht ja mal versuchen, unterschreibe aber nicht gleich ein Mandat, man kann sich auch ohne Mandat gegen Rechnung beraten lassen. Den RA kenne ich nicht, er wollte meinen Fall nicht.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachtrag:

BVerwG 2 C 66.03 , Urteil vom 14. Dezember 2004 | Bundesverwaltungsgericht
Hier lassen sich einige Verwaltungsvorschriften nachlesen.
Eindeutig ist, dass du das Ergebnis der Untersuchung des DU (also die Entscheidung: anerkannt als solcher oder nicht) schriftlich benötigst.

Da nach Meldung eines DU die Verpflichtung besteht, diesen unverzüglich (!) zu untersuchen, hätte dir das Ergebnis längst schriftlich mitgeteilt werden müssen. Das Ergebnis wird dir gegen Unterschrift übergeben.

An der Verwaltungsverfahrensvorschrift zur Meldung und Untersuchung eines Dienstunfalls hat sich m.W. nichts geändert, evtl. gab es eine Änderung bei den Fristen zu Ungunsten des Beamten, die sich aber nicht auf deinen konkreten Fall auswirkt.

Falls sich niemand mit einer besseren Idee meldet, wäre meine, die Unfallmeldung / Unfallanzeige noch einmal einzureichen (dabei auf die bereits erfolgte hinweisen) und zwar direkt bei der zuständigen Unfallfürsorgestelle, diese zusätzlich in Kopie an den Dienstvorgesetzten.
Alles natürlich mit Einschreiben Rückschein.
Somit stellst du sicher, die Meldefrist eingehalten zu haben, auch wenn es mit der ersten Unfallmeldung unbekannte Schwierigkeiten geben sollte.
(Eine Kopie der Unfallmeldung hast du nicht, wenn ich dich richtig verstehe. Solltest du nun eine weitere Unfallmeldung einreichen, denke an eine Kopie für dich.)
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo Gecko,

zum jetzigen zeitpunkt kann ich nicht allzuviel dazu schreiben, aber die beiträge von @HWS-Schaden weitgehend unterstützen. dagegen kommt mir folgendes etwas seltsam vor:

Da ich vor einigen Wochen die Ankuendigung zur in Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfaehigkeit erhalten habe, und hier Einwaende wegen eben der ausstehenden DU Anzeige und deren damit ggfs. veraenderten Sachlage erhoben habe, hoffe ich, dass jetzt eine Bearbeitung erfolgt.

wenn der DU noch immer nicht anerkannt/beschieden ist, welchen anlass bzw worauf sollte die ruhestandsversetzung beruhen? das scheint etwas fraglich, es sei denn, es gäbe noch andere gründe und DU-unabhängige schädigungen.

im jetzigen stadium wäre zumindest eine aufforderung zur entscheidung über die anerkennung des DU und die erteilung eines entsprechenden bescheids anzumahnen. eine gesetzesänderung dürfte hier kaum eine rolle spielen, das i.A. die zum ereigniszeitpunkt gültige regelung anwendung findet. als argument könnte man allenfalls (neue) med erkenntnisse vorgeben, aber auch da kann die verstrichene zeit nicht kompensiert werden. deine schilderung lässt zwar eine schädigungsfolge vermuten, die nach m.E. in diesen fällen geklärt sein dürfte, aber wie gesagt: vermutung.


gruss

Sekundant
 
Hallo HWS, hallo Sekundant,

bevor ich mich als Sponsor registrieren werde und dann im anonymen Bereich ausfuehrlich schildere vorab:

Der taetliche Angriff (mit Eisenstange) fuehrte nachweislich zur Gehirnerschuetterung, Prellungen und Platzwunden. Nachdem Angriff war ich fuer drei Wochen arbeitsunfaehig erkrankt. Der Taeter hatte mich und meine Familie breits vor und auch noch nach Tat mehrfach bedroht (hat etwas mit meinem Dienst zu tun) mein Vorgesetzter und auch mein Dienstherr haben sich um meinen Schutz bemueht und auch ein juristisches Verfahren eingeleitet, an eine Anzeige als DU habe ich zu diesem Zeitpunkt nicht gedacht. Es folgte eine Versetzung an einen anderen Dienstort, meinen Dienst habe ich weiterhin mehr schlecht als recht versehen. Immer wieder streikte mein Immunsystem und mehrfach habe ich den aerztlichen Dienst meiner Behoerde um Rat gebeten. Nach einem erneuten Vorfall, zwar ohne tatsaechliche Gefahr fuer mich aber mit einem aehnlichen Taeterkreis, kam es bei mir zu einem Zusammenbruch, seitdem bin ich arbeitsunfaehig erkrankt. Nach erfolgter Diagnose und absehbarer Dienstunfaehigkeit habe ich auf Anraten meiner Kollegen eine Anzeige DU eingereicht.

Gruss Gecko
 
hallo Gecko,

einen anonymen bereich gibt es nicht, das wäre auch schwerlich realisierbar. wie auch immer, aus deiner ersten schilderung kann man sich eine zwar vage, aber vorerst hinreichende vorstellung machen.

an eine DU-anzeige hätte schon mal der unmittelbar vorgesetzte (DStLtr) denken müssen, soweit es erkennbar war. es ist aber auch unter bestimmten voraussetzungen nachträglich möglich, DU-relevantes in einem vorgegebenen zeitraum nachzuholen. das sollte bei dir doch hoffentlich der fall sein, oder? hast du eine kopie der DU-anzeige? wie sieht die stellungnahme der dienststelle aus bzw kennst du diese (keine konkrete angaben)?


gruss

Sekundant
 
Sekundant,

die DU Anzeige habe ich erlasskonform eingereicht, aufgrund des damals eingeleiteten Gerichtsverfahrens lagen mir, Polizeibericht, aerztliches Gutachten, ausfuehrlicher Bericht meines Dienstvorgesetzten usw. vor. Aus einem Gespraech mit dem aerztlichen Dienst ist mir auch bekannt, dass die Personalabteilung direkt nach dem Vorfall unabhaengig von meiner DU-A etwas in die Wege geleitet haben muss, denn in meiner Akte des aerztl. Dienstes war eine Kopie der Berichterstattung meines Vorgesetzten.
Irgendwie scheint scheint bei meinem SB fuer DU etwas aus dem Ruder gelaufen zu sein, denn seine Antworten auf meine Nachfragen sind irritierend.
Eine Kopie der DU-A habe ich und zudem den Nachweis, dass sie auch eingegangen ist.
Natuerlich koennte ich mit einer Unterlassensklage drohen, aber ich moechte es mir nicht ver scherzen.
Jedem kann ja mal ein Fehler unter laufen.
Fuer mich ist es nur aergerlich, dass ich kein Ok fuer die dringend notwendige Therapie bekomme, ueberhaupt hat man mich nach meinem Zusammenbruch vollkommen im Stich gelassen.
 
das ist alles nachvollziehbar Gecko.
allerdings geht es hier um DEINE gesundheit und eine wiederherstellung soweit möglich. dass etwas nicht planungsmässig verläuft kenne ich auch, aber dann bitte bei erkennen eines fehlers zügig und unbürokratisch bereinigen. wenn dem dann schon so ist, dann dürfte ein klärendes und uU persönliches gespräch mit dem Sb angesagt sein, schon um "die dringend notwendige Therapie" anzugehen. wenn dem Sb verdeutlicht wird, dass dir die bisherige unzulänglichkeit sehr wohl bewusst ist, ist ihm mglw auch geholfen.


gruss

Sekundant
 
Hallo

Soweit ich die Rechtslage verstehe, wäre in diesem Fall keine Unterlassungs-, sd. eine Verpflichtungsklage richtig, weil ein Anrecht auf die Entscheidung über Anerkennung eines DU besteht.

Wenn du deine DU-Anzeige und deren Eingang belegen kannst, ist die erste Kuh jedenfalls vom Eis.

Wegen der Verzögerung der Kostenübernahmeerklärung und damit der Therapie ist nun abzuwägen, ob du deine Befürchtung, es "zu verscherzen" über Bord wirfst oder die baldige Therapiezusage - wobei diese wohl auch mit Verpflichtungsklage nicht "bald" geklärt wäre.

LG
 
Hallo Gecko

Wenn @Sekundant (Experte in Datenschutz) schreibt, einen anoymen Bereich gebe es nicht, stimmt das wahrscheinlich, wenn man es genau nimmt.
Eine Mailadresse ohne Klarnamen oder ein Status als "Sponsor" ermöglichen aber evtl., dass dir Hinweise zu RAen gegeben werden, die öffentlich nicht geschrieben werden, also überleg dir das.

Sekundant kann vllt. noch sagen, ob eine Unterlassungs- oder eine Verpflichtungsklage die richtige wäre - falls du gerichtlich den Bescheid über die Anerkennung eines DU erwirken willst.

Letztlich ist dir aber sowieso anzuraten, anwaltliche Beratung einzuholen.

LG
 
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