Machts Sinn
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.
Aktueller Anlass:
http://www.sozial-krankenkassen-ges...Aktenlage-eingestellt/?postID=22289#post22289
Solches
(SGB X: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/ ) seit 35 Jahren unvereinbar ist. Deswegen hier mal ganz allgemein, aber
zur vollen Tragweite:
Mit den beiden Urteilen der Sozialgerichte
Speyer vom 30.11.2015, S 19 KR 160/15
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={EA3D5B21-E60E-4D51-890A-8F29286A92FA}
Mainz vom 21.03.2016, S 3 KR 255/14
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={1B9170A0-4FB4-408B-A160-DFC31976559C}
und diesen des Landessozialgerichts Hessen vom
18.10.2007, L 8 KR 228/06
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...236&s0=MDK&s1=Gutachten&s2=&words=&sensitive=
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...801&s0=MDK&s1=Gutachten&s2=&words=&sensitive=
24.10.2013, L 8 KR 114/12
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...498&s0=MDK&s1=Gutachten&s2=&words=&sensitive=
müssten solche Angelegenheiten eigentlich rechtlich klar sein. Allerdings wird das „Recht auf Krankengeld“ allgemein sehr strapaziert.
Vom hier zuständigen Sozialgericht Gießen hat die „Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland“ dazu nur diese „Papageien-Recht-
sprechung“ veröffentlicht - dem BSG folgend, statt dem Gesetz:
Fundstelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...gb&id=181695&s0=BSG&s1=&s2=&words=&sensitive=
Solche Krankengeld-Verwaltungs- und -„Recht“sprechungs-Praxis zieht längst Kreise, inzwischen bis hin zur Frage nach Rechtsbeugung
http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...echt-fischer-im-recht?cid=8060978#cid-8060978
Auch die Anwälte für Sozialrecht sind da keineswegs sattelfest, wie dieser Beitrag der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen
Anwaltvereins (DAV) in Verbindung mit den Kommentaren dort erkennen lässt
https://anwaltauskunft.de/magazin/b...h-versicherte-haben-anspruch-auf-krankengeld/
Wie die Krankenkasse „eiert“, wird aus dem von ihr inzwischen erkannten Anhörungs-Bedürfnis deutlich. Offenbar versucht sie ihre
Entscheidung zu halten, nachträglich pseudo-plausibel zu machen.
Solchen Taktiken kann generell durch Taktieren begegnet werden. Ob sich dies im Einzelfall empfiehlt, ist eine ganz andere
Frage.
Aktueller Anlass:
http://www.sozial-krankenkassen-ges...Aktenlage-eingestellt/?postID=22289#post22289
Solches
wird seit jeher häufig – gelegentlich sogar mit Rückwirkung – praktiziert, obwohl dies mit den Vorstellungen des Gesetzgebersflatterte mir unlängst ein Schreiben der KK ins Haus, welches zum Inhalt hatte, dass mich der MDK nach Aktenlage
mit Datum xy für arbeitsfähig erklärt und das Krankengeld zum gleichen Datum eingestellt wird
(SGB X: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/ ) seit 35 Jahren unvereinbar ist. Deswegen hier mal ganz allgemein, aber
zur vollen Tragweite:
Mit den beiden Urteilen der Sozialgerichte
Speyer vom 30.11.2015, S 19 KR 160/15
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={EA3D5B21-E60E-4D51-890A-8F29286A92FA}
Mainz vom 21.03.2016, S 3 KR 255/14
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={1B9170A0-4FB4-408B-A160-DFC31976559C}
und diesen des Landessozialgerichts Hessen vom
18.10.2007, L 8 KR 228/06
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...236&s0=MDK&s1=Gutachten&s2=&words=&sensitive=
- https://lsg-darmstadt-justiz.hessen...-3333-4444-100000005003%2526overview=true.htm
- http://www.raschlosser.com/allgmeines/krankengeldverweigerung-nach-aktenlage/
- http://www.rechtslupe.de/allgmeines/krankengeldverweigerung-nach-aktenlage-32216
- http://www.ra-staudte.de/class/urteil_print.php?id=602
- https://rente-rentenberater.de/krankenversicherung/krankengeld/27-krankengeldablehnung.html
- http://www.anwalt-suchservice.de/re...blosser_aktenlage_verweigert_werden_9150.html
- http://www.anwalt-suchservice.de/re...blosser_aktenlage_verweigert_werden_9864.html
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...801&s0=MDK&s1=Gutachten&s2=&words=&sensitive=
24.10.2013, L 8 KR 114/12
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...498&s0=MDK&s1=Gutachten&s2=&words=&sensitive=
müssten solche Angelegenheiten eigentlich rechtlich klar sein. Allerdings wird das „Recht auf Krankengeld“ allgemein sehr strapaziert.
Vom hier zuständigen Sozialgericht Gießen hat die „Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland“ dazu nur diese „Papageien-Recht-
sprechung“ veröffentlicht - dem BSG folgend, statt dem Gesetz:
Fundstelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...gb&id=181695&s0=BSG&s1=&s2=&words=&sensitive=
Solche Krankengeld-Verwaltungs- und -„Recht“sprechungs-Praxis zieht längst Kreise, inzwischen bis hin zur Frage nach Rechtsbeugung
http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...echt-fischer-im-recht?cid=8060978#cid-8060978
Auch die Anwälte für Sozialrecht sind da keineswegs sattelfest, wie dieser Beitrag der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen
Anwaltvereins (DAV) in Verbindung mit den Kommentaren dort erkennen lässt
https://anwaltauskunft.de/magazin/b...h-versicherte-haben-anspruch-auf-krankengeld/
Wie die Krankenkasse „eiert“, wird aus dem von ihr inzwischen erkannten Anhörungs-Bedürfnis deutlich. Offenbar versucht sie ihre
Entscheidung zu halten, nachträglich pseudo-plausibel zu machen.
Solchen Taktiken kann generell durch Taktieren begegnet werden. Ob sich dies im Einzelfall empfiehlt, ist eine ganz andere
Frage.