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"An der Grenze zur Willkür" - Krankengeld-Einstellung nach MDK-Aktenlage-Gutachten

Machts Sinn

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Okt. 2010
Beiträge
1,114
.
Aktueller Anlass:
http://www.sozial-krankenkassen-ges...Aktenlage-eingestellt/?postID=22289#post22289

Solches

flatterte mir unlängst ein Schreiben der KK ins Haus, welches zum Inhalt hatte, dass mich der MDK nach Aktenlage
mit Datum xy für arbeitsfähig erklärt und das Krankengeld zum gleichen Datum eingestellt wird
wird seit jeher häufig – gelegentlich sogar mit Rückwirkung – praktiziert, obwohl dies mit den Vorstellungen des Gesetzgebers
(SGB X: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/ ) seit 35 Jahren unvereinbar ist. Deswegen hier mal ganz allgemein, aber
zur vollen Tragweite:

Mit den beiden Urteilen der Sozialgerichte

Speyer vom 30.11.2015, S 19 KR 160/15
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={EA3D5B21-E60E-4D51-890A-8F29286A92FA}

Mainz vom 21.03.2016, S 3 KR 255/14
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={1B9170A0-4FB4-408B-A160-DFC31976559C}

und diesen des Landessozialgerichts Hessen vom

18.10.2007, L 8 KR 228/06
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...236&s0=MDK&s1=Gutachten&s2=&words=&sensitive=
25.02.2010, L 8 KR 35/08
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...801&s0=MDK&s1=Gutachten&s2=&words=&sensitive=

24.10.2013, L 8 KR 114/12
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...498&s0=MDK&s1=Gutachten&s2=&words=&sensitive=

müssten solche Angelegenheiten eigentlich rechtlich klar sein. Allerdings wird das „Recht auf Krankengeld“ allgemein sehr strapaziert.
Vom hier zuständigen Sozialgericht Gießen hat die „Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland“ dazu nur diese „Papageien-Recht-
sprechung“ veröffentlicht - dem BSG folgend, statt dem Gesetz:

image-408382-5a1e52c9.jpg


Fundstelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...gb&id=181695&s0=BSG&s1=&s2=&words=&sensitive=

Solche Krankengeld-Verwaltungs- und -„Recht“sprechungs-Praxis zieht längst Kreise, inzwischen bis hin zur Frage nach Rechtsbeugung
http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...echt-fischer-im-recht?cid=8060978#cid-8060978

Auch die Anwälte für Sozialrecht sind da keineswegs sattelfest, wie dieser Beitrag der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen
Anwaltvereins (DAV) in Verbindung mit den Kommentaren dort erkennen lässt
https://anwaltauskunft.de/magazin/b...h-versicherte-haben-anspruch-auf-krankengeld/

Wie die Krankenkasse „eiert“, wird aus dem von ihr inzwischen erkannten Anhörungs-Bedürfnis deutlich. Offenbar versucht sie ihre
Entscheidung zu halten, nachträglich pseudo-plausibel zu machen.

Solchen Taktiken kann generell durch Taktieren begegnet werden. Ob sich dies im Einzelfall empfiehlt, ist eine ganz andere
Frage.
 
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