Rekobär
Erfahrenes Mitglied
Getrennte Verfahren
Hallo Sekundant, Hallo Bull-it, Hallo Christina17,
das mit dem Teilen des Verfahrens geht nicht so einfach. Wenn der Sachschaden erledigt wäre, dann könnte man den Körperschaden extra behandeln.
Es gibt allerdings eine Ausnahme. Solch eine habe ich momentan auf dem Tisch liegen bzw. der Rechtsanwalt, mit dem ich zusammen arbeite. Da gehört das verunfallte Fahrzeug einer GmbH und deshalb ist der Fall vom Körperschaden des Fahrer (der ist zwar Inhaber und Geschäftsführer der GmbH), aber der Fahrer selbst gilt hier als Person und deshalb wird der Körperschaden in einem gesonderten Verfahren behandelt.
Wenn Dir, Bull-it, als Person der Pkw gehört, dann ist der Sachschaden und Personenschaden in der Regel in einem Verfahren zu behandeln, weil sich daraus der Gesamtstreitwert ergibt. Man kann natürlich, um wenigsten eine Teilentscheidung, was den Pkw-Schaden angeht, hervorzurufen, den Part Köprerschaden von der Entscheidung des Richters zunächst abtrennen lassen.
Diese Möglichkeit ist allgemein bekannt bei Scheidungen, wo geschieden und dann im Nachgang über den Unterhaltsausgleich usw. verhandelt wird.
Herzliche Grüße vom Rekobär
Hallo Sekundant, Hallo Bull-it, Hallo Christina17,
das mit dem Teilen des Verfahrens geht nicht so einfach. Wenn der Sachschaden erledigt wäre, dann könnte man den Körperschaden extra behandeln.
Es gibt allerdings eine Ausnahme. Solch eine habe ich momentan auf dem Tisch liegen bzw. der Rechtsanwalt, mit dem ich zusammen arbeite. Da gehört das verunfallte Fahrzeug einer GmbH und deshalb ist der Fall vom Körperschaden des Fahrer (der ist zwar Inhaber und Geschäftsführer der GmbH), aber der Fahrer selbst gilt hier als Person und deshalb wird der Körperschaden in einem gesonderten Verfahren behandelt.
Wenn Dir, Bull-it, als Person der Pkw gehört, dann ist der Sachschaden und Personenschaden in der Regel in einem Verfahren zu behandeln, weil sich daraus der Gesamtstreitwert ergibt. Man kann natürlich, um wenigsten eine Teilentscheidung, was den Pkw-Schaden angeht, hervorzurufen, den Part Köprerschaden von der Entscheidung des Richters zunächst abtrennen lassen.
Diese Möglichkeit ist allgemein bekannt bei Scheidungen, wo geschieden und dann im Nachgang über den Unterhaltsausgleich usw. verhandelt wird.
Herzliche Grüße vom Rekobär