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Amtsermittlungs -PFLICHT BK

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,248
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo,

jede(r) Sachbearbeiter der UV / BG Träger kennt die Amtsermittlungspflicht.

Steht z.b. in einem Gutachten eine Erkrankung die respektiv als BK geführt ist,
müsste eine Amtsermittlung durchgeführt werden.

Aber die wenigsten SB/innen machen das von sich aus.

Deshalb lest alle Berichte, Gutachten gründlich und erstatten dann selber eine BK Anzeige.

Nachdem das bei mir der Fall ist, habe ich eine BK Anzeige gestellt und siehe da, der TAD wollte gleich kommen.
Da aber BK 2106/2103 ähnliche Verursacherprinzipien aufweist, habe ich Ihm die
Dosiswerte gleich übermittelt, mal sehen was er jetzt sagt.
 
Hallo oerni, selbst ist der Mann. Du warst schnell.
Meines Wissens gibt es bzw. kommt es aber bei den BK 2106 und 2103 auf keine Dosis an. Was hast du denen mitgeteilt? Hast dir hoffentlich kein "Ei" ist Nest gelegt. Gruß und Erfolg
 
Hallo Slahan,

natürlich bedarf es einer Dosis die exakt vom TAD überprüft und in St. Ingbert ausgewertet wird.
Expositlon ermittelt. Zeiträume mit Schwingungsbelastungen a hw @> 2,5 ,ls2
Nach den Berechnungen des TAD hatte oerni insgesamt in der Zeit von 19xx bis 20xx über relevante Zeiträume Schwingungsbelastungen > 5 m/s'?. Darüber hinaus bestand auch eine Belastung durch das Halten der Geräte.

Deshalb ist es wichtig schon in jungen Jahren ein Tagebuch zu führen, wo die Arbeiten, Zeit und Tätigkeiten aufgeführt sind.
Wer sagt einem das und wer macht das auch ?
 
Hallo oerni, die Schwingungswerte über 2,5 m/s² beziehen sich auf Tageswerte (wenn du es so siehst - eine Tagesdosis). Die Addition aller Tage an denen dieser Wert überschritten wurde muss nach BKV mindest 2 Jahre ergeben. Dabei geht es um Niederfrequente Werkzeuge (schlagende) Eine Gesamtdosis gibt es dafür nicht. Der Wert von 5,0 m/s² gilt für die Prävention. Im BK-Geschehen ist er nicht von Bedeutung. Was hat das "Halten" mit dieser BK zu tun?
Bei der Überprüfung der 2106 denke auch bitte an die Möglichkeit der BK 2113 (CTS). Gruß
 
Hallo Slahan,

Danke für Deine Erklärung,

Es wird die BK 2103 überprüft und es wird bei der BK 2113 ermittelt.
Bei der BK 2103 gab der H-Arzt im Bericht die Anregung zur neuerlichen Begutachtung, da
eine Verschlechterung eingetreten ist.
Ich habe der Gutachterin dann auch noch das Gutachten nach §109 SGG von der letzten Klage zu Unfallgeschehen
(Schulter / Handgelenk) übermittelt, denn die Klage wurde abgeschmettert.
In dem Gutachten steht, auch die Hand- und Schultereckgelenksarthrose ist der BK 2103 zu zuschreiben
und nicht nur die Ellengelenksarthrose (BK Bescheid)
Darin steht aber auch, dass eine CTS vorhanden ist und diese mit MdE 10 bewertet wird.

Insofern hätte die zuständige Berufsgenossenschaft von sich aus bereits vor 8 Monaten tätig werden müssen,
um festzustellen im Amtsermittlungsverfahren, ob der Gutachter recht hat.
Das geschah natürlich nicht und so kam es jetzt dazu, dass ich eine BK Anzeige geschrieben hatte.

In dem Gutachten zu BK 2106 aus dem Jahre 2012 steht auch schon CTS beidseits vorhanden.

Somit wird jetzt die BG beschäftigt sein und wenn die Klug sind, gleich noch der Gutachterin (zu BK 2103 Verfahren) einen Auftrag erteilen.
Wenn sie unklug sind, macht es mir auch nichts aus, nochmals nach H. zum GA zu fahren.
Mit dem Zug ca. 6 Stunden + Übernachtung + Verpflegungsaufwand + VG, zahlt doch die BG und nicht ich.
Halle ist übrigens eine sehr schöne Stadt und auch ohne medizinischen Hintergrund einen Besuch wert.
 
Hallo oerni, danke für deine Infos. Da kann man wünschen, dass alles so läuft und du auch ein schönen Tag in Halle hast. Viel Erfolg (Du hältst und bitte auch dem Laufenden).
 
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