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Amtsarzt setzt sich über Gutachter hinweg

Hatschepsut

Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2011
Beiträge
25
Liebe Forumsmitglieder,

total verrückt: Ich bin Beamtin. Aufgrund verschiedener Angriffe und Bedrohungen musste ich leider stationär in einer Uniklinik behandelt werden. Die Diagnose war unter anderem PTBS.
Der Amtsarzt sah sich nicht kompetent (nicht sein Fachgebiet) zu beurteilen, ob ein Dienstunfall vorliegt. ich musste zu einem Gutachter. Dieser (Prof. der Psychiatrie) bestätigte sämtliche Diagnosen einschl. PTBS.

Nun kommts: Der Amtsarzt schreibt nun in seinem Gutachten, dass er keine PTBS feststellen kann und lediglich eine depressive Störung erkennt.
Es geht um die Frage der Anerkennung als Dienstunfall / Unfallruhegehalt. Dass die PTBS rausgenommen wurde soll wohl bewirken, dass der Grad der Schädigungsfolgen gering gehalten werden kann...

Hat jemand Erfahrung? Was soll ich tun?

Danke im Voraus!
Gruß, Hatschepsut
 
Hallo Hatschepsut,

ich gehe davon aus, dass Du ein schriftliches Gutachten erhalten hast(wie Du schriebst).

Sollte eine PTBS vorliegen, müsste es nachweislich geführt werden. Wenn Du dich hier ein bischen reinliest, wirst Du bemerken wie schwer dies ist. Aber nicht unmöglich.

Eine psychische Depression zielt auf eine Erkrankung, die nicht durch den Dienstunfall
begründet ist.

Handelt es sich um eine mittel/schwere Depression? Welche ICD 10 Kriterien?

Auf jedenfall muss Du dich auf Gegenwehr einstellen.

Ich empehle Dir einen qualifizierten RA.

LG

Norbert
 
Erläuterung

Danke schon mal...

hier einige Ergänzungen:
UniKlinik stellt u.a. folgende Diagnosen: ICD 10: F32.2 (Schwere depressive Episode, ohne psychotische Symtome), F 43.1 (PTBS), F43,21 (Reaktion auf schwere Belastung, anhaltende depressive Reaktion)

Das Gutachten (von Prof. und Facharzt für Psychatrie und Psychotherapie sowie Neurologie) liegt mir vor. Der Gutachter schreibt: "Die Untersuchungsbefunde aus der U-Klinik werden nicht bezweifelt. Es besteht eine deutliche posttraumatische Belastungsstörung, diese Belastungsstörung bezieht sich auf dienstliche Belastungen."

BIN für weitere Gedanken / Hilfestellungen dankbar...
 
Hallo Hatschepsut,

wenn der Amtsarzt nicht in der Lage ist psychologisch zu diagnostizieren, Du zu einem Facharzt geschickt wirst der diagnostiziert
und der Amtsarzt diese Diagnosen nicht anerkennt, bleibt Dir wohl nur noch der Klageweg übrig.

Viele Grüße

Kasandra
 
Moin

Der Amtsarzt hat nicht mit % Entscheidung zu tun. Das er die PTBS nicht feststellen kann ist auch normal nach 1 Untersuchung. Er hat ja nicht gesagt PTBS liegt NICHT vor.

Somit alles gut

gruß
 
doch... so größenwahnsinng war er

Hallo Bockel,

Zitat des Amtsarztes: Die Diagnose der PTBS kann aus amtsärztlicher Sicht nicht bestätigt werden, weil ... zu keinem Zeitpunkt Beschwerden erkennbar waren oder vorgetragen wurden, die die Kriterienanforderungen der Diagnose PTBS bestätigen würden...

Nochmals: er sah sich urpsrünglich nicht kompentent diese Frage zu beantworten. Ihm lag Diagnose der Uniklinik vor und des Fachgutachters die das eindeutig benannt haben...

er müsste ein super-Diagnostiker sein, wenn er nach 1 Std. Gespräch diese Diagnose stellen wollte...- so mein ambulanter Psychologe bei dem ich nach wie vor bin...
 
Hallo,

eine PTBS wurde jetzt von deinem Gutachter festgestellt. Sicher nach den ICD 10 Kriterien.
Also aus Untersuchung und psychowissenschaftliche Tests (Fragebogen?).

Du musst jetz dem Amtsarzt schriftlich widersprechen und eine Klage einreichen,
sowie begründen.

Schrieb Kassandra ja schon.

LG

Norbert
 
zwei Anmerkungen

Also...
zunächst irritiert es mich, dass der Amtsarzt sich über ein Gutachten hinwegsetzt? Wer kennt solche "Fälle" und wie bist du dann verfahren?

zu der Anregung mit "gegen den Amtsarzt klagen": Meines Erachtens geht das nicht "direkt". Die für die Anerkennung des Dienstunfalls / Zurruhesetzung zuständige Behörde hat ja den Amtsarzt beauftragt entsprechend zu begutachten. Nun geht das (für mich schlechte) Gutachten des Amtsarztes an die Behörde die dann den Bescheid verfassen wird: Dienstunfall wird anerkannt / nicht anerkannt etc.

Erst gegen diesen kann ich Widerspruch einlegen und wenn weiter darauf bestanden wird (wovon auszugehen ist) klagen... - oder liege ich da falsch?

Wie auch immer: Ich habe schon in anderen Beiträgen gelesen, dass es sehr sehr sehr viel Geduld und Durchhaltevermögen braucht.... - aber häufig scheint sich das ja auch lohnen....- darauf baue ich - und selbstverständlich auf eure Tips :)
 
Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass Du noch KEINEN Ausgangsbescheid hast. Wenn dieser kommt - und ablehnend ist - dann musst Du innerhalb der Frist hier gegen Widerspruch einlegen (bitte mit Einschreiben oder Empfangsbestötigung). In deinem Widerspruch stellst Du deine Position dar . Wird auch dieser Widerspruch abgelehnt, ergeht von der Behörde ein Widerspruchsbescheid. Und gegen den kannst Du dann - innerhalb der Frist - Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Es gibt keinen Anwaltszwang aber für den Klageschriit würd eich Dir das empfehlen.

Viel Erfolg !

LG

Sabine
 
Moin

@Hatschepsut

in welcher gegend von Deutschland wohnst bzw. arbeitest du.

wenn Raum Hamburg, kann ich dir einen sehr guten Anwalt empfehlen.

Gruß
 
Danke für die Infos!

Bislang habe ich noch keinen Bescheid erhalten...

Werde einen Fachanwalt für Verwaltuns-/Beamtenrecht nehmen...- geht wohl nicht anders...
 
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