Sekundant
Sponsor
Hallo Hatschepsut,
erst mal zu Deiner Frage "Wer kennt solche 'Fälle'" - alle hier, leider.
Und wie man Gesellschaften nennt, die sich nicht an ihr eigenes Recht gebunden fühlen, ist ja auch jedem geläufig.
Ganz hilfreich wäre jetzt, wenn Du die Aussage, dass sich der Amtsarzt nicht kompetent sah (nicht sein Fachgebiet) zu beurteilen, ob ein Dienstunfall vorliege, in irgend einer Form schriftlich hast.
Nun solltest Du auch einmal prüfen, in wie weit Du der Aussage des Amtsarztes entgegenhalten kannst.
Für einen Widerspruch wirst Du dann aufzeigen müssen, dass
- der Amtsarzt erst mal nicht die Kompetenz hat
- die Beschwerden doch vorgetragen wurden - oder dies nachholen
- die Anforderungen an die Kriterien ja mit der Beurteilung der Uni-Klinik belegt sind.
Meist ist es ja so, dass weder die Sachbearbeiter noch die in ihrem Auftrag tätigen Ärzte nicht in der Lage sind, den Sinn eines Textes wirklich zu erfassen oder sie sind so verblendet, dass sie in ihrer Obrigkeitshörigkeit keine klaren Gedanken und logische Schlussfolgerungen fassen wollen.
Als Anregung: Es gibt hier noch einige andere User, die gleiche oder ähnliche Probleme mit ihren sogen. Dienstherrn - nicht nur, aber auch - im Zusammenhang mit PTBS haben.
Gruss
Sekundant
erst mal zu Deiner Frage "Wer kennt solche 'Fälle'" - alle hier, leider.
Und wie man Gesellschaften nennt, die sich nicht an ihr eigenes Recht gebunden fühlen, ist ja auch jedem geläufig.
Zitat des Amtsarztes: Die Diagnose der PTBS kann aus amtsärztlicher Sicht nicht bestätigt werden, weil ... zu keinem Zeitpunkt Beschwerden erkennbar waren oder vorgetragen wurden, die die Kriterienanforderungen der Diagnose PTBS bestätigen würden...
Ganz hilfreich wäre jetzt, wenn Du die Aussage, dass sich der Amtsarzt nicht kompetent sah (nicht sein Fachgebiet) zu beurteilen, ob ein Dienstunfall vorliege, in irgend einer Form schriftlich hast.
Nun solltest Du auch einmal prüfen, in wie weit Du der Aussage des Amtsarztes entgegenhalten kannst.
Für einen Widerspruch wirst Du dann aufzeigen müssen, dass
- der Amtsarzt erst mal nicht die Kompetenz hat
- die Beschwerden doch vorgetragen wurden - oder dies nachholen
- die Anforderungen an die Kriterien ja mit der Beurteilung der Uni-Klinik belegt sind.
Meist ist es ja so, dass weder die Sachbearbeiter noch die in ihrem Auftrag tätigen Ärzte nicht in der Lage sind, den Sinn eines Textes wirklich zu erfassen oder sie sind so verblendet, dass sie in ihrer Obrigkeitshörigkeit keine klaren Gedanken und logische Schlussfolgerungen fassen wollen.
Als Anregung: Es gibt hier noch einige andere User, die gleiche oder ähnliche Probleme mit ihren sogen. Dienstherrn - nicht nur, aber auch - im Zusammenhang mit PTBS haben.
Gruss
Sekundant