Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Einreichen amtsärztlicher Gutachten vor Gericht (Zivilprozess) gemacht? Hat das Gericht trotzdem noch gerichtlich bestellte Sachverständige bestellt, um die medizinischen Diagnosen des Amtsarztes quasi zu überprüfen? Auf welcher Rechtsgrundlage? Es ist doch kein Privatgutachten, sondern amtlich und müsste doch neutral gelten? Kann es durch einen gerichtlichen SV ausgehebelt werden?