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ambulante Reha und Krankenkasse/BfA

daexx

Mitglied
Registriert seit
16 März 2007
Beiträge
76
Ort
Berlin
Hallo, in 11/2006 hatte ich eine trimaleolare OSG lux. Fraktur mit Bänder- und Kapselrissen. Das Ganze wurde operativ mit 8 Schrauben und einer Platte zusammengeflickt, die vorauss. Ende dieses Jahres entfernt werden sollen. Zwischenzeitlich gestaltet sich mein Bestreben eine ambulante Reha zu bekommen so:

Die Krankenkasse verweigert eine solche mit der Begründung, obwohl durch zwei behandelnde Ärzte befürwortet, dass eine Krankengymnastik 2 x wöchentlich ausreichen soll. Weiterhin hat die KK meinen Antrag an die BfA weitergeleitet, die diesen mit der Begründung, es wäre zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht notwendig, ablehnend beschieden hat.

Seit nunmehr fast 6 Monaten eiere ich also auf Gehhilfen durch die Lande, bewaffnet mit einem Aircast und die Beweglichkeit des Gelenkes ist genauso eingeschränkt wie bisher. Eine Besserung, auch lt. Aussage meiner KG ist nicht eingetreten, vielmehr hat sich zwischenzeitlich eine valgische Fehlstellung entwickelt. D.h. der Fuß steht zwar achsgerecht, jedoch der Fuß zum Knie ist verschoben. Bildlich so, als ob das Knie schielt oder umgekehrt.

Wer kann mir hier weiterhelfen, damit die Herrschaften der Versicherungen, Widerspruch habe ich bei der BfA eingelgt, doch noch verstehen, dass ich ohne Reha nie wieder meine volle Belastbarkeit erlangen kann.

Über zahlreiche Antworten freue ich mich

bis dahin
LG Daexx
 
Hallo Daexx,

ich habe Deinen Beitrag mal in die richtige Rubrik geschoben. Hast Du bei Deiner KK mal mit einem Bereichsleiter gesprochen? Womit begründen sie denn ihre Ablehnung? Was schreibt denn die BfA? Erkennen sie denn ihre Leistungspflicht an?
Es kann ja nicht im Sinne der Krankengemeinschaft sein, wenn die Kosten in die Höhe gehen nur weil sie die Behandlung jetzt verzögern.
Welche Zeit ist seit dem Widerspruch vergangen?

Gruiß von der Seenixe
 
Reha Krankenkasse/BfA

Hallo Seenixe,

danke für deine Antwort.
Die Krankenkasse begründet die Ablehnung bzw. Nichtannahme des Antrags auf ambulante Reha damit, dass diese ausschließlich zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen soll.
Hier bezieht sich die KK auf das VI SG.
Die BfA vereint jedoch dieses.
Den Widerspruch habe ich am 17.04.07 erhoben. Bisher jedoch lediglich eine Bestätigung über den Eingang erhalten.

LG
Daexx

PS: das Thema priv. UV wird wohl auch demnächst für mich anstehen. Aus Erfahrung rechne ich hier mal wieder mit erheblichen Schwierigkeiten. Hatte bereits das Vergnügen von 1994 - 1997 bis zur II-Instanz.
 
Hallo Daexx,

schau mal in die Dokumente zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung. Dort findest Du hervorragende Argumentationshilfe zur Begründung der Leistungspflicht der KK - Bereich Rehabilitation vor Rente. ;-)
Dokument ist zwar sehr umfangreich, aber es lohnt sich.

Gruß von der Seenixe
 
Reha Krankenkasse/BfA

Hallo Seenixe,
nochmal danke für deine Antwort......
Das verzwickte an der Angelenheit ist jedoch, dass ich aufgrund einer LWK-Fraktur aus 1993 bereits seit 03-2003 berentet bin, also Erwerbsunfähig zu 100 %.
Da beisst sich die Katze wohl selber in den Schwanz. Ich bin jetzt 51 Jahre alt und bezweifel, dass irgendwer sich dafür noch einsetzen will, damit ich zuminest die nächsten 15 Jahre einigermaßen durch's Leben ''gehen'' kann.

Ich habe mir überlegt, dass ich einfach mal einen Antrag auf Kur stelle? Die steht mir doch wohl zu? Dann kann ich diese doch verbinden mit einer ordentlichen Reha?

LG
daexx
 
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