• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Altersrente und BG Rente bei Selbstständigen

Hallo User06,
ich hatte während meiner Tätigkeit zwar nie etwas mit Unternehmerversicherung zu tun, aber der § 89 SGB VII macht aus meiner Sicht keinerlei Unterschied wegen welcher Tätigkeit (Arbeitnehmer / Unternehmer) die Rente bezogen wird.

§ 89 SGB VII
Beginnt die vom Jahresarbeitsverdienst abhängige Geldleistung nach dem 30. Juni eines Jahres und ist der Versicherungsfall im vergangenen Kalenderjahr oder früher eingetreten, wird der Jahresarbeitsverdienst entsprechend den für diese Geldleistungen geltenden Regelungen angepaßt.


Aus meiner Sicht müsste auch diese BG Rente jährlich nach den Anpassungsgesetzen angepasst werden, es sei denn Du hast in der Leistungshöhe bereits den Höchst-Jahresarbeitsverdienst nach der Satzung Deiner BG schon erreicht, siehe dort. Dann nämlich nimmt die Rente erst dann wieder an der Anpassung teil, wenn der satzungsgemäße Höchst-JAV von den Selbstverwaltungsorganen Deiner BG erhöht wird. Den Höchst-JAV Deiner BG findest Du in der Satzung Deiner BG (auch im Internet).

Viele Grüße
Fender01

Deiner Meinung schließe ich mich an. Nun habe ich schon etwas gesucht aber nichts gefunden, wo findet man denn den Höchst-JAV der BG?
 
Hallo michakern,
bei welcher BG bist Du? Den Höchst-JAV ist von BG zu BG unterschiedlich. Du wirst also nur auf den Seiten Deiner BG fündig werden. Meist ist es ein Beschluss in der Satzung festgehalten. Er wird auch nur in unregelmäßigen Abständen angepasst.

Gruß von der Seenixe
 
Bei der freiwilligen Unternehmerversicherung ist bei Abschluss der Jahresarbeitsverdienst bereits festgelegt. Man kann diesen jederzeit bis auf den Höchstbetrag der freiwilligen Unternehmerversicherung ( begrenzt auf den Höchstbetrag.Siehe jeweils in den BG Satzungen festgelegt)
Es handelt sich insofern um eine "Quasi - private Versicherung, die nicht an die Steigerung der Deutschen Rentenversicherung gebunden ist.
Ich kenne keine andere Auslegung.
Sollte hier ein freiwillig bei einer BG als Unternehmer versichert sein und dieser eine BG- Rente erhält möge diese Person doch kurz den
§ benennen der hier " die jährliche Rentenanpassung" erlaubt. ( bzw. Beleg hochladen)

Somit hätte ich einen ausreichend Beleg dafür dass bei der BG .. betrogen wird !

Grüße user06
 
Hallo User06,

ich bekomme immer dann wenn durch die Regierung eine Rentenerhöhung beschlossen wurde, auch zum 1. Juli bzw 31.07. (nachrangig) die
Rentenerhöhung mit Mitteilung.
 
Hallo User06,

ich will nochmal versuchen Dir die Gesetzeslage zu verdeutlichen.

Es ist richtig, dass Du als selbstständiger Unternehmer die Versicherungssumme bzw. den JAV selbst wählst. Das ist aber auch schon der einzige Unterschied zwischen der frw. Unternehmerversicherung und einem in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer.
Für alle anderen Leistungen gilt unwiderruflich das SGB VII vollständig und ohne Ausnahme.

Wenn also bei einer frw. Unternehmerversicherung eine Unfallrente gezahlt wird errechnet sich diese nach dem vereinbarten Jahresarbeitsverdienst (Du sagst dazu Versicherungssumme). Ansonsten ist die Berechnung der Rente völlig gleich mit der von Pflichtversicherten; nämlich:
Jahresarbeitsverdienst (Versicherungssumme) x 2/3 x MdE : 12.

Dies bedeutet auch, dass die Rente nach § 95 SGB VII nach den Rentenanpassungsgesetzen angepasst wird.

Ich hatte in meinem vorherigen Beitrag bereits die einzige Ausnahme von der automatischen Rentenanpassung bereits deutlich aufgezeigt:

Aus meiner Sicht müsste auch diese BG Rente jährlich nach den Anpassungsgesetzen angepasst werden, es sei denn Du hast in der Leistungshöhe bereits den Höchst-Jahresarbeitsverdienst nach der Satzung Deiner BG schon erreicht. Dann nämlich nimmt die Rente erst dann wieder an der Anpassung teil, wenn der satzungsgemäße Höchst-JAV von den Selbstverwaltungsorganen Deiner BG erhöht wird. Den Höchst-JAV Deiner BG findest Du in der Satzung Deiner BG (auch im Internet).

Bevor Du daher von "Betrug" sprichst erlaube bitte die Fragen:

1. Hast Du in der Satzung Deiner BG (Internet) bereits nach dem Höchst-JAV recherchiert ?
2. Wird Deine Rente nach diesem Höchst-JAV gezahlt, oder einem niedrigerem JAV?

Viele Grüße
Fender01
 
BG freiwillige Unternehmerversicherung Höchstsatz 72.000 2/3 x MdE:12
bei dem jährlichen UV-rentenbescheid steht : keine Rentenanpassung.
Ergo: wurde hier die UV Rente nicht höher.
 
Hallo @User06,
dies bedeutet, das Deine BG den Höchst-JAV von 72.000 Euro festgelegt hat. Erst wenn dieser Betrag nach oben angepasst wird nimmt auch Deine Rente an Rentenerhöhungen teil. Du bekommst also auf dem höchstmöglichen Betrag Deine Rente berechnet.

Dies hat aber Fender01 sauber erklärt.

Gruß von der Seenixe
 
Top