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Altersrente und BG Rente bei Selbstständigen

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Wen Altersrente und BG Rente bei Selbständigen zusammen trifft, darf bei allen die die BG-Beiträge selbst bezahlt haben,
die BG Rente nicht zur Altersrente angerechnet werden.

Geregelt in § 93 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
.. wird die Anrechnung von Renten aus der Gesetzlichen Unfallversicherung auf Renten, welche durch die Gesetzliche Rentenversicherung geleistet werden, geregelt. Nach dieser Rechtsvorschrift sind Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung vermindert zu leisten, wenn der Rentenberechtigte zeitgleich einen Anspruch auf eine Verletztenrente oder eine Hinterbliebenenrente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung hat. Die Renten der Unfallversicherung werden hingegen ungekürzt – in vollem Umfang – geleistet.
 
Stimmt oerni,
aber die BG Rente ( aus der freiwilligen Unternehmerversicherung erhält keine Rentenerhöhung ( über die gesamten Jahre) wie es bei der "Alters" Rente jährlich berechnet wird.
Ergo die monatliche Summe bleibt immer gleich solange die BG zahlt (!)
Schönen Abend user06
 
Stimmt oerni,
aber die BG Rente ( aus der freiwilligen Unternehmerversicherung erhält keine Rentenerhöhung ( über die gesamten Jahre) wie es bei der "Alters" Rente jährlich berechnet wird.
Ergo die monatliche Summe bleibt immer gleich solange die BG zahlt (!)
Schönen Abend user06

Nö, wird bei mir entsprechend erhöht.
 
Hallo User06,

ich hatte während meiner Tätigkeit zwar nie etwas mit Unternehmerversicherung zu tun, aber der § 89 SGB VII macht aus meiner Sicht keinerlei Unterschied wegen welcher Tätigkeit (Arbeitnehmer / Unternehmer) die Rente bezogen wird.

§ 89 SGB VII
Beginnt die vom Jahresarbeitsverdienst abhängige Geldleistung nach dem 30. Juni eines Jahres und ist der Versicherungsfall im vergangenen Kalenderjahr oder früher eingetreten, wird der Jahresarbeitsverdienst entsprechend den für diese Geldleistungen geltenden Regelungen angepaßt.


Aus meiner Sicht müsste auch diese BG Rente jährlich nach den Anpassungsgesetzen angepasst werden, es sei denn Du hast in der Leistungshöhe bereits den Höchst-Jahresarbeitsverdienst nach der Satzung Deiner BG schon erreicht. Dann nämlich nimmt die Rente erst dann wieder an der Anpassung teil, wenn der satzungsgemäße Höchst-JAV von den Selbstverwaltungsorganen Deiner BG erhöht wird. Den Höchst-JAV Deiner BG findest Du in der Satzung Deiner BG (auch im Internet).

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Fender,

aus meiner einfachen Sicht verstehe ich das Prinzip auch so und kann Dir folgen!

@ User06,

wie begründest Du Deine Aussage?

aber die BG Rente ( aus der freiwilligen Unternehmerversicherung erhält keine Rentenerhöhung ( über die gesamten Jahre) wie es bei der "Alters" Rente jährlich berechnet wird.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Fender,

Danke für Deine Ausführung.
Das eine Rentenerhöhung statt findet, hat mir ein anderer Unternehmer bestätigt.
 
Hallo,

so ist es bei mir auch, jährliche Erhöhung bei freiwilliger BG Versicherung.

Gilt § 93 nicht nur für Erwerbsminderungsrente und nicht für Altersrente ?

Gruss
 
Hallo

Gilt § 93 nicht nur für Erwerbsminderungsrente und nicht für Altersrente ?
Gilt auch für Altersrente, wenn diese Quelle Sozialversicherung kompetent - Leistungsrecht richtig ist.

Anrechnung bei Zusammentreffen gleichartiger Leistungen
Die Anrechnung nach § 93 SGB VI wird nur dann vorgenommen, wenn gleichartige Renten zusammentreffen. So werden Verletztenrenten nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) auf Versichertenrenten nach dem SGB VI (Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten) angerechnet. Ebenso werden Hinterbliebenenrenten nach dem SGB VII (Witwen-/Witwerrenten, Renten an frühere Ehegatten, Waisenrenten) auf gleichartige Hinterbliebenenrenten nach dem SGB VI angerechnet.

LG
 
Ebenfalls kommt die Anrechnungsvorschrift des § 93 SGB VI nicht zum Tragen, wenn die GUV-Rente auf einer eigenen Beitragsleistung des Versicherten oder seines Ehegatten beruht. Unternehmer und deren Ehegatten/Lebenspartner haben nach § 3 SGB VII die Möglichkeit, sind in der Gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Hierfür sind von den Betroffenen die Beiträge allein aufzubringen. Da sie damit die Unfallrente allein (und nicht die Solidargemeinschaft) finanziert haben, soll dies nicht zu einer Kürzung der Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung führen.
 
Gibt es eine Berechnungsformel ?
Welche letzte Arbeitszeit wird hier herangezogen ?

LG
 
Stimmt oerni,
aber die BG Rente ( aus der freiwilligen Unternehmerversicherung erhält keine Rentenerhöhung ( über die gesamten Jahre) wie es bei der "Alters" Rente jährlich berechnet wird.
Ergo die monatliche Summe bleibt immer gleich solange die BG zahlt (!)
Schönen Abend user06
Ich bekomme mittlerweile (endlich) eine BG-Rente aus der freiwilligen Unternehmerversicherung. Im Juli gab es eine Anpassung.
 
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