Hallo User06,
ich hatte während meiner Tätigkeit zwar nie etwas mit Unternehmerversicherung zu tun, aber der § 89 SGB VII macht aus meiner Sicht keinerlei Unterschied wegen welcher Tätigkeit (Arbeitnehmer / Unternehmer) die Rente bezogen wird.
§ 89 SGB VII
Beginnt die vom Jahresarbeitsverdienst abhängige Geldleistung nach dem 30. Juni eines Jahres und ist der Versicherungsfall im vergangenen Kalenderjahr oder früher eingetreten, wird der Jahresarbeitsverdienst entsprechend den für diese Geldleistungen geltenden Regelungen angepaßt.
Aus meiner Sicht müsste auch diese BG Rente jährlich nach den Anpassungsgesetzen angepasst werden, es sei denn Du hast in der Leistungshöhe bereits den Höchst-Jahresarbeitsverdienst nach der Satzung Deiner BG schon erreicht, siehe dort. Dann nämlich nimmt die Rente erst dann wieder an der Anpassung teil, wenn der satzungsgemäße Höchst-JAV von den Selbstverwaltungsorganen Deiner BG erhöht wird. Den Höchst-JAV Deiner BG findest Du in der Satzung Deiner BG (auch im Internet).
Viele Grüße
Fender01
Deiner Meinung schließe ich mich an. Nun habe ich schon etwas gesucht aber nichts gefunden, wo findet man denn den Höchst-JAV der BG?