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Allgemeines Verwaltungsrecht

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Der fehlerhafte VA
Fehlerhaft und deshalb rechtswidrig ist ein VA, der inhaltlich mit der Rechtsordnung in Widerspruch steht, insbesondere also ohne Rechtsgrundlage den Bürger belastet oder ihn entgegen dem geltenden Recht begünstigt, dem Bürger verweigert, worauf er einen Rechtsanspruch hat, die Regeln des Allgemeinen Verwaltungsrechts verletzt oder von einem gar nicht vorliegendem Sachverhalt (materielle Fehler) ausgeht.
Fehlerhaft mit der Folge der Rechtswidrigkeit können auch die Art und Umstände des Zustandekommens und der Bekanntgabe sowie die Form des VA sein (Verfahrens- und Formfehler).
Fehler in einem VA können unterschiedliche Rechtsfolgen haben; sie können:
a) rechtlich unbeachtlich sein
b) den VA rechtswidrig-aufhebbar (anfechtbar) machen
oder
c) zur Nichtigkeit führen

Rechtlich unbeachtlich sind:
a) offenbare Unrichtigkeiten nach § 42 VwVfG LSA
(Schreib-, Rechen- und sonstige Fehler)
b) Verfahrens- und Formfehler, die nach § 45 VwVfG LSA geheilt werden können

Das förmliche Verfahren:
Ein förmliches Verfahren findet statt, wenn es durch Rechtsvorschrift angeordnet ist. Es sind Verfahren, die schwerwiegende Eingriffe oder erhebliche Auswirkungen zur Folge haben.
Wesentliche Merkmale eines förmlichen Verfahrens sind die Verpflichtung zur
Anhörung der Beteiligten und das Erfordernis einer mündlichen Verhandlung. Wird ein VA, der in einem förmlichen Verfahren erlassen worden ist, angefochten so bedarf es keines Vorverfahrens (§ 70 VwVfG LSA).

Das ganze nachzulesen unter
http://www.lernen-mit-hilfe.de/Allge...tungsrecht.pdf
(einen Dank an BG-Mitarbeiter hier G.Halle)
 
HALLO OERNI,also ich bin erstaunt,da gibt der gesetzgeber der vers,wirtschaft etc. sozusagen verhaltenregeln mit rechtscharakter an die hand,und diese mitarbeiter ignorieren die väter des gg, an der leseschwäche dieser kann es doch nicht liegen,zumindest der abteilungsleiter sollte doch die amtssprache in wort und schrift beherschen,also jetzt bin ich nur noch sprachlos,werde mich gleich morgen als- sb- bewerben. lg natascha
 
Hallo Natascha,

Frage mal bei der BG von G.Halle nach, die suchen Mitarbeiter wie Dich, Du kennst Dich in der Forumssprache aus, kannst lesen und die Vorschriften auch noch richtig d. h. gesetzmäßig interpretieren. Also die besten Voraussetzungen zu mindest aus meiner Sicht, um ein qualitativer SB zu werden. (Vielleicht nicht aus BG`ler Sicht). Dann könntest auch alle anderen Vorschriften und Sachverhalte nachlesen und uns hier im Forum mit Tat und Kraft beiseite stehen.
Ich denke, ein normaler SB wird nicht intensiv geschult und so weit wie möglich von Sachverhalten und Rundschreiben fern gehalten, der kann auch nur in seiner Freizeit im Internet rein schauen und ob er dann rechtliches Lesen will, glaube ich nicht. Ich würde dann eher das Vergnügen suchen.

Also setzt Dich BITTE morgen hin und schreib eine Bewerbung.
 
HALLO OERNI,habe bereits mit dem zuständigen dezernenten telefoniert,dieser teilte mir mit gegenüber behinderten besteht einstellungsstop,selbst mein hinweis ich könnte durch meine umfassenden kenntnise einen großen beitrag zum nutzen der unfallopfer beitragen - da selbst unfallopfer- ,ab dem augenblick wandelte sich jedoch sein interesse und beendete das gespräch ,du siehst man braucht keine qualifizierten arbeitskräfte,obs nun an meiner behinderung oder ehrlichkeit liegt entzieht sich meiner kenntnis,jedenfalls wäre ich ein guter sb in einer bg geworden,und hätte die verunfallten korrekt behandelt,aber daraus wurde nun nichts ,versuchs nächstes mal mit ner bewerbung als gutachter oder so-wäre zumindest ein billiger mitarbeiter. lg natascha
 
Gutachter

versuchs nächstes mal mit ner bewerbung als gutachter


:) Hallo natascha,


als Gutachter brauchst Du Dich gar nicht zu bewerben.

Mach Deinen Doc in Russland oder kauf Dir den Titel und wenn Du dann einer bist, meldest Dich bei mir. Ich kann immer einen guten Gutachter gebrauchen und viele andere im Forum auch.;)

In diesem Sinn weiterhin viel Spaß, denn ohne lächeln wäre unser Zustand gar nicht zu ertragen.
 
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