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alles hat mal ein Ende....

Reickja

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Feb. 2007
Beiträge
485
Hallo in die Runde,

endlich ist es geschafft, und der Gutachterwahnsinn hat ein Ende.

Der gerichtliche Leidensverlauf war von 2009 bis heute, eine sehr lange Zeit.

Gutachten über Gutachten waren erstellt worden, im wesentlichen immer mit dem selben Ergebnis, im Minimum 80 % IVG.

Aber da hier die BG nicht mitspielen wollte, wundert sicher niemanden.

Nach dem SG war meinem Partner eine MdE von 80 % zugesprochen worden, jedoch nur bis 2016, dann abgestuft auf 70 %. Die Rentenzahlungen liefen von Beginn an in Höhe von 70 %.

Das hat uns dann doch nicht so gefallen, weil sich am Verletzungsmuster nichts geändert hatte, und Besserung ebenfalls nicht Sicht war und ist.

Das Klageverfahren vor dem LSG hat dann von 2016 bis heute gedauert, ohne dass viel dazwischen passiert ist. Natürlich gab es dann noch ein Gutachten, wo selbst der heutige Richter zum Schluss kam, dass das nicht richtig sein konnte. Und darüber hinaus gab es noch ein weiteres GA auf anderer Fachrichtung was in 2014 begann und erst 2017 endete und der GA im Schlussgutachten ausführte, dass eine Veränderung nicht festgestellt werden konnte. Ergo, das GA war ebenfalls nicht schlüssig. Das war dem Richter ebenfalls aufgefallen. Der Beklagtenseite ( BG) wurde das sehr deutlich vor Augen geführt mit der Schlussausführung, dass der Richter sehr wohl die 80 % im Vordergrund sieht und eine Reduzierung auf 70 % gar nicht nachvollziehen könne und auch nicht befürworten würde.

Die Beklagtenseite hat zwar versucht, die 70 % durchzusetzen, ist dann aber letzten Endes eingeknickt.

Die Rente auf Dauer ist nun auf 80 % festgeschrieben, weitere Rechtsmittel wurden ausgeschlossen, damit ist der Rechtsstreit erledigt.

Wir sind nur noch erleichtert, dass der Kampf erstmal beendet ist.

Mal schauen , wie lange die Berechnung der Nachzahlung auf sich warten lässt.

Euch allen ein gutes Gelingen, es ist schwer, fast unmöglich, als Gewinner fühlen wir uns nicht, weil mein Partner an sich 100 % verdient hätte. Aber auch so sind wir zufrieden und können uns nun den angenehmen Seiten widmen. Derartige Verfahren kosten schon viel Kraft und können sämtliche Energien verbrauchen. Jetzt kann mein Mann sich endlich seinem Leben wieder zuwenden, ohne kraftraubende Gedanken an die BG zu verschwenden.

Reickja
 
Hallo,

hat ja eine Weile gedauert, aber Erfolg ;-) Wenn das Urteil da ist, kannst Du es uns zukommen lassen?
Wenn gewünscht können wir auch die Schwärzung der Namen vornehmen.

Gruß von der Seenixe
 
Hi Kassandra,

mit IVG meinte ich Invaliditätsgrad bzw. MdE. Ich bin da nicht mehr ganz auf dem Laufenden, wie das jetzt wirklich heißt.

Vielen Dank an alle, die sich für uns mitfreuen.

Liebe Grüße

Reickja
 
Habe versucht, herauszufinden, ob der Vergleich verzinst werden muss, da der Richter das nicht mit aufgenommen hat. Die vielen unterschiedlichen
Urteile haben mich nicht schlauer gemacht. Der Anspruch der Nachzahlung ist auf den Juni 2008 festgesetzt, somit 13 Jahre. Gott, war für ein Zeitfenster.....darf ich gar nicht drüber nachdenken....

Hat da jemand eine verständliche Antwort für uns?

Danke schon mal im Voraus.

Reickja
 
@Reickja

also erst mal herzlichen Glückwunsch auch von mir,
zeigt allerdings das ganze Versagen des sozialen Systems.

Zu Deiner Frage ist die Verzinsung im SGB I unter § 44 mit 4 % geregelt,
da dürfte schon ein ordentliches Sümmchen zusammenkommen

Gruß Impf
 
Hi Impf,

da habe ich meine Zweifel, ob überhaupt Zinsen gezahlt werden müssen. Wir haben ja einen Vergleich geschlossen und der Richter hat zu den Zinsen nichts auf sein Band gesprochen. Es waren eigentlich nur drei Sätze. Die Rente auf Dauer ist ab Juni 2008 auf 80 % anzusetzen, die Kosten tragen die Kläger und Beklagte je zur Hälfte und damit ist der Rechtsstreit beendet.

Mehr wird in dem Vergleich nicht drinstehen.

Ich werde die BG damit konfrontieren, mal schauen, was sich dabei ergibt.

Danke auch Dir für Deine Glüclwünsche.

Gruß

Reickja
 
Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank für Ihre Berichterstattung.
Es ist aus meiner Sicht skandalös wie die Berufsgenossenschaften
sich um ihre gesetzlich auferlegten Pflichten "kümmern".

Alles Gute für Euch...
 
Hallo Reickja,
ich bin der Meinung, dass das Gericht keine ausdrücklichen Zinsen verordnen muss. Du hast Anspruch nach diesem Vergleich seit 2008 und die BG schuldet es, also muß die BG dies verzinsen. Letztlich haben sie mit der Summe in den vergangenen Jahren auch "Arbeiten" können, obwohl sie bei korrekter Anwendung des Rechts bereits seit 2008 die höhere Summe hätten Zahlen müssen. Euer Rechtsstreit geht auch schon so lange, also tritt auch keine Verjährung ein und die BG muß das Geld und auch die darauf anfallenden Zinsen verzinsen. Ist ein wenig anstrengend, aber dafür gibt es entsprechende Programme. Ich würde mich erst einmal zurücklehnen und der BG etwas Teit geben und wenn innerhalb von ca. 4 Monaten nichts passiert ist, würde ich nachfragen. Eine bessere Geldanlage gibt es eigentlich derzeit nicht. ;-)

Gruß von der Seenixe
 
da habe ich meine Zweifel, ob überhaupt Zinsen gezahlt werden müssen
Hallo Reickja,

auch von mir herzlichen Glückwunsch.

Da ich in diesem Jahr auch einen Vergleich mit der BG abgeschlossen beim LSG hatte, kann ich Dir zusichern, auch wenn
dort nicht steht, hast Du Anspruch gemäß den Ausführungen von IMPF in Höhe von 4 % ab dem Tag der im Vergleich steht.
Ansonsten gesetzlich geregelt 4 Jahre.

So wie Seenixe es beschreibt, zurück lehnen und abwarten, auf keiner Bank bekommst Du 4 % Zinsen.
(die müssen übrigens versteuert werden)

Falls die BG sicken macht, Frage einfach bei dem Gericht nach, wie sich das verhält.
(hatte ich auch gemacht, da meine BG so 2 Jahre vergessen wollte)
 
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