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Alle weiteren Ansprüche von der HPV des Unfallverursachers abgelehnt!

Rudinchen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Dez. 2009
Beiträge
2,868
Hallo,

nun die neueste Folge :mad: vom unverschuldeten Verkehrsunfall meines Sohnes. Er wurde angefahren, als er mit seinem Motorroller an der Haltelinie einer Straße stand u. eine Autofahrerin ihn beim Abbiegen übersah. Er erlitt ein SHT u. Schleudertrauma.

Die HPV hat zwei Gutachten an einer Uniklinik (neurologisch u. psychologisch) in Auftrag gegeben. Heute kam das Schreiben, dass beide GA nicht gewertet werden können, da sie nicht dem Standard entsprechen. Welcher Standard gilt denn da? Das werden die an der Uniklinik doch wohl auch wissen:confused:?

Leider hätten dies erst jetzt die "beratenden Ärzte" festgestellt.

Das Unfallereignis wäre nicht schwer genug gewesen, um die bestehenden (bzw. von meinem Sohn behaupteten) Schäden hervorrufen zu können...

An den kognitiven Leistungsmängeln sei nicht der Unfall, sondern die schon vorher bestehenden Depressionen schuld. Die Regulierung sei beendet.

Das ist schon der Hammer: mein Sohn hatte NIE vor dem Unfall Depressionen! Auch keine kognitiven Schäden, sondern hätte - aller Voraussicht nach - ein gutes Abitur gemacht und würde sich jetzt aufs Studium vorbereiten!

Muss die HPV uns die Gutachten vorlegen, auch wenn sie sie nicht als "verwendbar" ansehen (ich nehme an, dass beide Gutachten die Schäden als Unfallfolge belegen)?

Die Fahrtkosten u. privaten Arztkosten wird die HPV doch wohl auch nicht ablehnen können zu begleichen, oder ist das damit ebenfalls erfolgt, dass ja angeblich keine Schäden durch den Unfall entstanden sind?

Wäre froh, wenn ihr mich wieder mal beraten könntet...

Mit freundlichen Grüßen, Rudinchen
 
Moin Rudinchen :)

du schriebst:

Damit hat dir die Haftpflicht so eine Art Bescheid erstellt und die Sache als beendet erklärt. Mit anderen Worten: Sie sieht keinerlei Regulierungsbedarf mehr.

Ihr solltet, nun spätestens, einen Rechtsanwalt einschalten. Der sollte die Klage gegen die Versicherung vorbereiten und fristgerecht erheben.

Tipp: Eine (kostenlose?) schriftliche Auskunft der KK deines Sohnes über die Krankengeschichten der letzten fünf bis zehn Jahre ist für den Anwalt in jedem Fall hilfreich.

Viel Erfolg und gute Besserung :)
 
Moin Rudinchen,

ich kann Euch auch nur empfehlen durch eine Klage die Ansprüche durch zu setzen. Durch die Einstellung und Ablehnung einer weiteren Leistungspflicht durch die HPV. bleibt Euch nun auch nichts weiteres übrig.
Reicht gegen die HPV.eine Feststellungsklage ein und gut ist. Hierzu wird Euch ein Anwalt ausführlich beraten.
Schiebt bitte das ganze nicht lange auf die Bank, es wird auch so noch genug Zeit verstreichen und es sind Fristen einzuhalten!

MfG.
Pit
 
Hallo Rudinchen,

ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Es wurde auch schon alles geschrieben. Möchte das gesagte aber noch einmal unterstreichen. Kümmere Dich möglichst schnell um Anwalt und Klage, die Versicherung hat ab sofort die Regulierung beendet. Das heisst auch keine privaten Arztkosten, Fahrkosten etc. mehr.

Das es vor dem Unfall keine Depressionen oder sowas gab, kann die KK und der Hausarzt bestätigen/bescheinigen. Also nicht bange machen lassen... und Kräfte sammeln. Du/ihr werdet sie nun leider brauchen.

Ich wünsche Euch viel Kraft für den ganzen "Mist"...

MfG
max01
---
Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …
 
Hallo,

die Versicherung hat ja noch keine Arztkosten, Fahrtkosten usw. gezahlt - der Anwalt hat nur pauschal den Betrag genannt, aber die einzelnen Posten u. Belege nicht weiter geleitet ...

Deshalb "sitze" ich auf Kosten von ca. 3.000 Euro - davon hat die HPV ca. 800 Euro akzeptiert und bezahlt. Wie gesagt - ohne die Belege gesehen zu haben.

Das Ganze ärgert mich in alle Richtungen. Der RA möchte jetzt ein selbständiges Beweissicherungsverfahren einleiten.

Dass vor dem Unfall keine Depressionen bestanden, lässt sich leicht nachweisen. Dass aber die Schäden am Sehnerv z. B. durch den Unfall sind, natürlich nicht. Denn wer hat je einen gesunden Sehnerv untersuchen lassen?

Aber da müssen wir - wie ihr auch alle - eben durch. Was mir am meisten zu schaffen macht, ist die Wut im Bauch, die ich einfach nicht richtig abbauen kann ...

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

Dass vor dem Unfall keine Depressionen bestanden, lässt sich leicht nachweisen. Dass aber die Schäden am Sehnerv z. B. durch den Unfall sind, natürlich nicht. Denn wer hat je einen gesunden Sehnerv untersuchen lassen?,

Da hast Du leider ein wenig recht mit dem Sehnerv. Ich stelle in den Verhandlungsrunden (ich habe aber auch andere Verletzungen), dann immer genau diese Frage: Warum sollte ich ein gesundes Körperteil untersuchen lassen? Ich kann die Behandlungsfreiheit nachweisen. Dann Argumentiert mein Anwalt immer, dass in so einem Fall auch die Wahrscheinlichkeit dieses Nachweises ausreicht. Bisher konnten wir so (fast) alle Ansprüche anerkannt bekommen...

MfG
max01
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Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …
 
Hallo Rudinchen,

mein RA argumentiert immer damit, dass ich vor dem Unfall Tätigkeiten nachgegangen bin, denen ich nicht hätte nachgehen können, wenn die Beschwerden bereits da gewesen wären. Z.B. ich hätte nciht Vollzeit im Pflegebereich arbeiten können, wenn ich bereits starke Beschwerden mit der HWS gehabt hätte u.ä.
Vielleicht könnt ihr ähnlich argumentieren?

Viele Grüße
derrotekobold
 
Hallo,

möchte mal ein wenig weiter berichten und euch - wie schon so oft - um einen Rat fragen.

Bei uns geht die gerichtliche Auseinandersetzung (Beweissicherungsverfahren zwischen meinem Sohn und der HPV der Unfallverursacherin) in immer obskurere Richtungen. Die HPV hat mehrfach versucht, ohne sinnvolle Begründung die gerichtlich bestellten Gutachter, die mein Sohn ausgewählt hat abzulehnen. Er konnte aus sechs vorgeschlagenen gerichtlich bestellten Gutachtern jweils einen aus den Bereichen Orthopädie, Neurologie, Psychologie auswählen und hat die drei genommen, die in der Nähe sind, damit wir nicht so weit fahren müssen. Der Standardspruch für die Ablehnung durch die HPV war immer: Wegen der räumlichen Nähe (ca. 20 - 30 km zum Wohnort meines Sohnes) könnten "Beziehungen" zwischen den Gutachtern und meinem Sohn herrschen.

Der Richter hat die Ablehnung der gewählten Gutachter stets mangels Gründen/deutlichen Begründungen zurückgewiesen. Deshalb hat die HPV nun Rechtsmittel gegen den Richter eingelegt. D. h., die Gerichtsakten, die bereits bei einem Gutachter waren, der die Begutachtung auch schon durchgeführt hat, gehen ans Oberlandesgericht, wo geprüft werden wird, ob die Gutachter genommen werden können und ob auch der Richter unbefangen ist und "im Amt" bleiben kann! Das heißt auch, dass das bereits gemachte Gutachten (die Begutachtung hat stattgefunden, aber das Gutachten ist noch nicht geschrieben), ungültig sein kann. Das kann bedeuten, dass neue Gutachter ausgewählt werden, dass ein neuer Richter eingesetzt wird oder eben, dass das OLG den Richter und die Gutachter bestätigt (ich hoffe letzteres!).

Entweder will die HPV uns mürbe machen und Zeit schinden, oder es gefällt ihnen ein Gutachter/mehrere Gutachter nicht, oder der Richter ist ihnen ein Dorn im Auge und sie wollen ihn oder die Gutachter loswerden - wer weiß. Sinnvolle Gründe gibt es jedenfalls nicht, denn, obwohl die "Nähe" zu den Gutachtern gegeben ist (ca. 20 - 30 km entfernt), kennen wir beileibe keinen Gutachter im Umkreis persönlich. Aber aufgrund der anstehenden Gutachten werden wir wohl den einen oder anderen auf die eine oder andere Weise kennen lernen...

Es sei denn, wir müssen in Zukunft zu weiter weg ansässigen Gutachtern - dabei wäre dann natürlich auch zu beachten, dass keine räumliche Nähe zur HPV besteht... Kein Wunder, dass Gerichtsverfahren so elendiglich lange dauern und so viel kosten!

Kennt ihr auch so einen Fall? Sind das die üblichen Spielchen? Sollte/könnte man das Verhalten der HPV irgendwo rügen ? Und wenn ja, wo (Bafin?)? Muss man damit einverstanden sein, dass evtl. bereits stattgefundene Begutachtungen ad acta gelegt werden können? Wir wissen ja überhaupt nicht, was dabei herausgekommen wäre, aber allein die nervliche Belastung vor einer Begutachtung ist ja enorm!

Vielleicht habt ihr ja den einen oder anderen Tipp (gerne auch Trost, bin total gefrustet - was wahrscheinlich beabsichtigt ist!)

Die Einzelheiten werden wir dann mit dem RA besprechen müssen, aber ich bin immer froh, wenn man schon mal ein paar Ideen hat ...

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

das ist ja grausam...alleine die Vorstellung der vielleicht neuen zusätzlichen Gutachten.

Heute habe ich folgendes in unserer Z
eitung gelesen:

[FONT=&quot]Ein älteres Ehepaar wird bei einem unübersichtlichen Überholvorgang frontal von dem Überholenden gerammt. Das Unfallopfer(71) ist jetzt querschnittgelähmt. Der erstbehandelnde Arzt bestätigt das Tragen eines Sicherheitsgurtes, ein Zeuge hat zerschnittene Sicherheitsgurte im Unfallauto gesehen, die Werkstatt (die das Auto verschrottet hatte) sagt aus, dass die Gurte im Einsatz und somit zerschnitten waren.[/FONT] [FONT=&quot]Aber die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers verweigert die Zahlung des Schmerzensgeldes und alle anderen Kosten, weil sie einfach behaupten das Unfallopfer wäre nicht angeschnallt gewesen. Wissend dass das Unfallopfer es jetzt nichts mehr beweisen kann, denn das Auto ist verschrottet. Dadurch stockt jetzt auch das Gerichtsverfahren gegen den Unfallfahrer.
[/FONT]

Es ist einfach unglaublich was die Versicherungen alles an Lügen auftischen dürfen um ein Gerichtsverfahren unnötig in die Läge zu ziehen.

Ganz liebe Grüße an Euch, nicht verzagen
Kai-Uwin:cool:
 
Hallo Rudinchen,

nehmt diese Spielchen der HPV. nicht persönlich, denn das sind halt die taktischen Spielchen um die/den Betroffenen mürbe zu machen.
Dein Sohn scheint das Glück zu haben, dass er einen Richter hat, der sich das taktieren der HPV. nicht gefallen lässt, was sich eventuell später auch im Beschluss zu Ungunsten der HPV. widerspiegelt.

MfG.
Pit
 
Hallo Rudinchen,
dieses Spiel der HPV kennen wir auch. Nach dem Unfall schlug die HPV 3 Gutachter vor. Wir lehnten diese ab und nannten 2 Gutachter, die wir nicht kannten, aber auch ca. 40 km von uns entfernt waren. Die HPV
lehnte diese ab und verlangte, daß wir Ihre Gutachter nehmen mußten.
Als wir dann später das Gutachten lasen, wußten wir warum. Weil diese Gutachter der HPV nur für die Versicherung schreiben. Durch das Forum bekamen wir dann die Adresse von einem neutralen Gutacher. Wir haben dann selbst ein Gutachten erstellen lassen. Die HPV stellt dies in Frage und verlangt eine weitere ärztliche Untersuchung. Dieser Gutachter hatte wirklich neutral geschrieben.

Li. Gr.
 
Hallo,

danke für eure Anteilnahme. Anscheinend sind leider diese "Spielchen" (eine Verharmlosung für eine absolut ernste Angelegenheit) üblich ...

Hallo Pit,

vielleicht ist es ja gerade der Richter, den die HPV über das OLG absetzen lassen will ...


Habe mich jetzt wieder beruhigt, jetzt kann man nur noch beten, dass die Entscheidungen zu Gunsten meines Sohnes ausfallen werden (wird nicht das letzte Mal sein), auch wenn es nicht immer so aussieht.

Viele Grüße, Rudinchen
 
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