Hallo,
nun die neueste Folge vom unverschuldeten Verkehrsunfall meines Sohnes. Er wurde angefahren, als er mit seinem Motorroller an der Haltelinie einer Straße stand u. eine Autofahrerin ihn beim Abbiegen übersah. Er erlitt ein SHT u. Schleudertrauma.
Die HPV hat zwei Gutachten an einer Uniklinik (neurologisch u. psychologisch) in Auftrag gegeben. Heute kam das Schreiben, dass beide GA nicht gewertet werden können, da sie nicht dem Standard entsprechen. Welcher Standard gilt denn da? Das werden die an der Uniklinik doch wohl auch wissen?
Leider hätten dies erst jetzt die "beratenden Ärzte" festgestellt.
Das Unfallereignis wäre nicht schwer genug gewesen, um die bestehenden (bzw. von meinem Sohn behaupteten) Schäden hervorrufen zu können...
An den kognitiven Leistungsmängeln sei nicht der Unfall, sondern die schon vorher bestehenden Depressionen schuld. Die Regulierung sei beendet.
Das ist schon der Hammer: mein Sohn hatte NIE vor dem Unfall Depressionen! Auch keine kognitiven Schäden, sondern hätte - aller Voraussicht nach - ein gutes Abitur gemacht und würde sich jetzt aufs Studium vorbereiten!
Muss die HPV uns die Gutachten vorlegen, auch wenn sie sie nicht als "verwendbar" ansehen (ich nehme an, dass beide Gutachten die Schäden als Unfallfolge belegen)?
Die Fahrtkosten u. privaten Arztkosten wird die HPV doch wohl auch nicht ablehnen können zu begleichen, oder ist das damit ebenfalls erfolgt, dass ja angeblich keine Schäden durch den Unfall entstanden sind?
Wäre froh, wenn ihr mich wieder mal beraten könntet...
Mit freundlichen Grüßen, Rudinchen
nun die neueste Folge vom unverschuldeten Verkehrsunfall meines Sohnes. Er wurde angefahren, als er mit seinem Motorroller an der Haltelinie einer Straße stand u. eine Autofahrerin ihn beim Abbiegen übersah. Er erlitt ein SHT u. Schleudertrauma.
Die HPV hat zwei Gutachten an einer Uniklinik (neurologisch u. psychologisch) in Auftrag gegeben. Heute kam das Schreiben, dass beide GA nicht gewertet werden können, da sie nicht dem Standard entsprechen. Welcher Standard gilt denn da? Das werden die an der Uniklinik doch wohl auch wissen?
Leider hätten dies erst jetzt die "beratenden Ärzte" festgestellt.
Das Unfallereignis wäre nicht schwer genug gewesen, um die bestehenden (bzw. von meinem Sohn behaupteten) Schäden hervorrufen zu können...
An den kognitiven Leistungsmängeln sei nicht der Unfall, sondern die schon vorher bestehenden Depressionen schuld. Die Regulierung sei beendet.
Das ist schon der Hammer: mein Sohn hatte NIE vor dem Unfall Depressionen! Auch keine kognitiven Schäden, sondern hätte - aller Voraussicht nach - ein gutes Abitur gemacht und würde sich jetzt aufs Studium vorbereiten!
Muss die HPV uns die Gutachten vorlegen, auch wenn sie sie nicht als "verwendbar" ansehen (ich nehme an, dass beide Gutachten die Schäden als Unfallfolge belegen)?
Die Fahrtkosten u. privaten Arztkosten wird die HPV doch wohl auch nicht ablehnen können zu begleichen, oder ist das damit ebenfalls erfolgt, dass ja angeblich keine Schäden durch den Unfall entstanden sind?
Wäre froh, wenn ihr mich wieder mal beraten könntet...
Mit freundlichen Grüßen, Rudinchen