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ALG1 vor Umschulung?

  • Ersteller des Themas Deleted member 40178
  • Erstellungsdatum
D

Deleted member 40178

Guest
Ich ibn in der Pflege tätig und habe leider mit extremen Hautproblemen zu kämpfen. Bin bei einem Hautarzt in Behandlung, ein Verfahren zur Feststellung einer Berufskrankheit läuft bereits.
Da das Verfahren nicht innerhalt von 2 Wochen geklärt und abgeschlossen werden konnte/kann, wurde der Sachverhalt laut Paragraph X (ist mir entfallen) auch der zuständigen agentur für Arbeit übertragen.
Dort war ich auch schon vorstellig und auch beim medizinischen Dienst. dieser bestätigt ebenso wie mein behandelnder Arzt, dass eine Aufgabe des Jobs auf Dauer unumgänglich ist.
Laut ARGE wird mir die Umschulung bewilligt, wir haben mögiche Berufe besprochen und Anbieter dafür herausgesucht und bereits kontaktiert um die Formalitäten zu klären.

Ich bin immer mal wieder AU aufgrund er Erkrankung, jedoch nicht dauerhaft, war also auch noch nicht im Krankengeld.
Der SB der ARGE sagte auch nebenbei, es gäbe keine Leistungskürzung wenn ich jetzt schon kündigen würde (also vor Beginn der Umschulung).
Allerdings möchte ich zuerst, dass dort alles in trockenen Tüchern ist.

Was ich mich allerdings Frage:

Man hat ja 12 Monate Anspruch auf ALG1, welche bei einer Umschulung nur 0,5 Tage pro Tag Umschulung entsprechen, die 24 Monate wären dann gedeckt + 30 Tage Anspruch.

Wenn ich jetzt aber sagen wir mal 6-7 Monate vorher schon ins ALG1 falle, wird dieser Anspruch dann zum Ende der Umschulung "abgezogen"? Ist das korrekt?
Wie machen das Andere hier?

LG
 
Hallo Pflegeschwesta,

ich kenne mich nicht beim Thema Umschulung aufgrund BK aus, aber mir kommen doch noch Fragen.

1. Warum gehst Du zur Arge und nicht zur BG???

https://www.dguv.de/de/reha_leistung/teilhabe/index.jsp

Die sind doch aufgrund einer BK für die Umschulung zuständig. Ggf. könntest Du auch als "Schwester" mit entsprechender Qualifikation in Deiner Klinik einen administrativen Arbeitsplatz bekommen (Patientenaufnahme, Sekretariat, Entlassmanagement usw.) Ggf. hast oder würdest Du auch lt. Arbeitsvertrag z.. B. eine Rente mal bekommen bei erreichen der Altersrente. Sowas geht dann leider häufig auch verloren.

2. Was das Übergangsgeld angeht:

https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/uebergangsgeld/index.jsp

Lass Dich mal nicht abwimmeln und abschieben, alles schriftlich an die BG und die ebenfalls zur Umschulung auffordern.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hm okay, ich habe sogar den Praragraphen nachgeschaut gehabt:

§ 14 SGB IX Leistender Rehabilitationsträger

(1) Werden Leistungen zur Teilhabe beantragt, stellt der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung zuständig ist; bei den Krankenkassen umfasst die Prüfung auch die Leistungspflicht nach § 40 Absatz 4 des Fünften Buches. Stellt er bei der Prüfung fest, dass er für die Leistung insgesamt nicht zuständig ist, leitet er den Antrag unverzüglich dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger zu und unterrichtet hierüber den Antragsteller. Muss für eine solche Feststellung die Ursache der Behinderung geklärt werden und ist diese Klärung in der Frist nach Satz 1 nicht möglich, soll der Antrag unverzüglich dem Rehabilitationsträger zugeleitet werden, der die Leistung ohne Rücksicht auf die Ursache der Behinderung erbringt. Wird der Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt, werden bei der Prüfung nach den Sätzen 1 und 2 keine Feststellungen nach § 11 Absatz 2a Nummer 1 des Sechsten Buches und § 22 Absatz 2 des Dritten Buches getroffen.

Das BK Verfahren ist ja noch lange nicht zu Ende. Die Frage ist auch, ob dieses überhaupt anerkannt wird.
Also Umschlung bei der ARGE "ablehnen" hilft ja nur so viel, dass man keine Umschulung bekommt und auf das Ende des BK-Verfahrens warten muss. Eventuell mit der Gefahr dann gar keine Zahlung erhalten zu können.

Oder sehe ich da etwas falsch ?
 
Hallo Pflegeschwesta,

in erster Linie ist dem Grunde nach das SGB VII für uns zuständig.

§ 35 SGB 7 würde ich sagen.

Sei vorsichtig mit einem Alleingang und binde die BG auf jeden Fall mit ein.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hm jetzt bin ich total verwirrt..

Wieso Alleingang?

Die BG hat es an die zuständige ARGE "abgegeben" weil das Verfahren eben noch läuft und wohl auch noch längere Zeit dauern wird..
 
"Weiter" geht es nur schleppend bzw. gar nicht.
Immerhin aus dem Beruf raus, welcher die Beschwerden hervorrief, Umschulung durch die Agentur für Arbeit begonnen.
BEzug von ALG1, Leistungen der BG wären mir lieber.
BK wurde abgelehnt, Widerspruch läuft derzeit.
Ich gehe von einer Ablehnung aus, dann erfolgt das Prozedere vor dem Sozialgericht, RSV ist vorhanden.
 
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