Laird_Harvey
Mitglied
Hallo alle zusammen,
habe jetzt lange recherchiert aber noch immer keine eindeutige Antwort finden können:
Folgende Problematik, die bei mir anhängig ist:
1. Als ehemaliger Soldat nach Dientsunfall kein Anspruch auf ALG I, sondern nur auf ALG II
2. Nach nunmher 32 Monaten steht nun die "EIndeutigkeit" eines Dienstunfalles nicht mehr zur Diskussion, eine WDB steht aber noch immer nicht fest
3. Jedoch habe ich eine ausgezeichnete Sachbearbeiterin beim Versorgungsamt, die mir enorm hilft. DIese hat nun die gewünschte Umschulung in die Wege geleitet
Jetzt die entscheidende Frage:
Im Zuge des ALG I bekommt man während einer Umschulung allerlei Boni wie diesen Kinderzuschlag in Höhe X € & Fahrtgeld & was sonst noch?
Wie ist das bei ALG II? Habe ich dort ab dem Monat der Umschulung auch Anspruch auf solche Zulagen? Wenn ja, welche?
Und gilt man ab dem Monat des Beginns der Umschulung als "im Arbeitsmarkt integriert"? Das würde für mich dann bedeuten, das ich zwar nach wie vor den ALG II-Regelsatz erhalte, aber nicht mehr unter der "Fuchtel" des Amtes mit den ganzen Kontrollorganen etc. stehe. Sprich zB. Zusatzverdienst ohne Anrechnung und so etwas?
Sehe ich das soweit richtig? Wenn nicht, korrigiert mich bitte!
LG, Laird_Harvey
habe jetzt lange recherchiert aber noch immer keine eindeutige Antwort finden können:
Folgende Problematik, die bei mir anhängig ist:
1. Als ehemaliger Soldat nach Dientsunfall kein Anspruch auf ALG I, sondern nur auf ALG II
2. Nach nunmher 32 Monaten steht nun die "EIndeutigkeit" eines Dienstunfalles nicht mehr zur Diskussion, eine WDB steht aber noch immer nicht fest
3. Jedoch habe ich eine ausgezeichnete Sachbearbeiterin beim Versorgungsamt, die mir enorm hilft. DIese hat nun die gewünschte Umschulung in die Wege geleitet
Jetzt die entscheidende Frage:
Im Zuge des ALG I bekommt man während einer Umschulung allerlei Boni wie diesen Kinderzuschlag in Höhe X € & Fahrtgeld & was sonst noch?
Wie ist das bei ALG II? Habe ich dort ab dem Monat der Umschulung auch Anspruch auf solche Zulagen? Wenn ja, welche?
Und gilt man ab dem Monat des Beginns der Umschulung als "im Arbeitsmarkt integriert"? Das würde für mich dann bedeuten, das ich zwar nach wie vor den ALG II-Regelsatz erhalte, aber nicht mehr unter der "Fuchtel" des Amtes mit den ganzen Kontrollorganen etc. stehe. Sprich zB. Zusatzverdienst ohne Anrechnung und so etwas?
Sehe ich das soweit richtig? Wenn nicht, korrigiert mich bitte!
LG, Laird_Harvey