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ALG II Veränderung bei Umschulung mit BG?

Laird_Harvey

Mitglied
Registriert seit
6 Juli 2009
Beiträge
66
Ort
Niedersachsen
Hallo alle zusammen,

habe jetzt lange recherchiert aber noch immer keine eindeutige Antwort finden können:
Folgende Problematik, die bei mir anhängig ist:
1. Als ehemaliger Soldat nach Dientsunfall kein Anspruch auf ALG I, sondern nur auf ALG II
2. Nach nunmher 32 Monaten steht nun die "EIndeutigkeit" eines Dienstunfalles nicht mehr zur Diskussion, eine WDB steht aber noch immer nicht fest
3. Jedoch habe ich eine ausgezeichnete Sachbearbeiterin beim Versorgungsamt, die mir enorm hilft. DIese hat nun die gewünschte Umschulung in die Wege geleitet

Jetzt die entscheidende Frage:

Im Zuge des ALG I bekommt man während einer Umschulung allerlei Boni wie diesen Kinderzuschlag in Höhe X € & Fahrtgeld & was sonst noch?

Wie ist das bei ALG II? Habe ich dort ab dem Monat der Umschulung auch Anspruch auf solche Zulagen? Wenn ja, welche?

Und gilt man ab dem Monat des Beginns der Umschulung als "im Arbeitsmarkt integriert"? Das würde für mich dann bedeuten, das ich zwar nach wie vor den ALG II-Regelsatz erhalte, aber nicht mehr unter der "Fuchtel" des Amtes mit den ganzen Kontrollorganen etc. stehe. Sprich zB. Zusatzverdienst ohne Anrechnung und so etwas?

Sehe ich das soweit richtig? Wenn nicht, korrigiert mich bitte!

LG, Laird_Harvey
 
Hallo Laird_Harvey,

ein herzliches Willkommen hier im Club.

Mit beginn der Ausbildung bist Du in dem Status "im Arbeitsmarkt integriert", aber Du stehst denen weiter unter der "Fuchtel", solange wie Du Leistungen erhältst und sei es nur als Aufstocker. Zuschuss wie Fahrgeld usw. nur auf Antrag.

MfG.
Pit
 
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