Hallo Zusammen,
nachdem ich nun von der Krankenkasse am 06. Juni ausgesteuert worden bin, habe ich mich zunächst beim Arbeitsamt gemeldet, um Alg 1 zu beantragen. Da das Gutachten vom ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes mich aber weiterhin für mindestens 6 Monate arbeitsunfähig hält, wurde der Antrag auf Alg 1 abgelehnt. Ich wurde zum Sozialamt geschickt, die mich dann aber weiter zum Jobcenter geschickt haben, damit ich da Alg 2 beantragen konnte. Nun habe ich den Bescheid erhalten, dass mir für Juni kein Alg 2 zusteht, da ich im Juni die Nachzahlungen von der Krankenkasse (Krankengeld für 4 Tage April, 30 Tage Mai und 6 Tage Juni) erhalten habe. Erst ab Juli wäre ich hilfebedürftig. Die Krankenkasse hatte Vorschusszahlung strikt abgeleht, auch wenn ich länger als 4 Wochen vom Arzt krankgeschrieben worden bin.
Jetzt habe ich gelesen, dass Zahlungen bei Alg dann anzurechnen sind, wenn sie eingehen. Gleichzeitig habe ich im Merkblatt für Alg 2 Folgendes gelesen: "Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldwert, die Ihnen ab der Antragsstellung zufließt."
Also KG habe ich bis einschließlich 06.06. erhalten, auf meinem Konto eingegangen ist es am 07.06. und den Antrag habe ich am 08.06. gestellt. Dann müsste mir doch ab dem 08.06. eigentlich Alg 2 anteilig für Juni zustehen? Beantrag hatte ich Alg 2 ab 07.06.
Das Problem ist auch, dass für diese Zeit keine Beiträge für die Krankenkasse gezahlt werden, die ich dann noch selbst aufbringen müsste, so die Aussage der KK.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke für Eure Hilfe!
Viele Grüße
Lilie13
nachdem ich nun von der Krankenkasse am 06. Juni ausgesteuert worden bin, habe ich mich zunächst beim Arbeitsamt gemeldet, um Alg 1 zu beantragen. Da das Gutachten vom ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes mich aber weiterhin für mindestens 6 Monate arbeitsunfähig hält, wurde der Antrag auf Alg 1 abgelehnt. Ich wurde zum Sozialamt geschickt, die mich dann aber weiter zum Jobcenter geschickt haben, damit ich da Alg 2 beantragen konnte. Nun habe ich den Bescheid erhalten, dass mir für Juni kein Alg 2 zusteht, da ich im Juni die Nachzahlungen von der Krankenkasse (Krankengeld für 4 Tage April, 30 Tage Mai und 6 Tage Juni) erhalten habe. Erst ab Juli wäre ich hilfebedürftig. Die Krankenkasse hatte Vorschusszahlung strikt abgeleht, auch wenn ich länger als 4 Wochen vom Arzt krankgeschrieben worden bin.
Jetzt habe ich gelesen, dass Zahlungen bei Alg dann anzurechnen sind, wenn sie eingehen. Gleichzeitig habe ich im Merkblatt für Alg 2 Folgendes gelesen: "Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldwert, die Ihnen ab der Antragsstellung zufließt."
Also KG habe ich bis einschließlich 06.06. erhalten, auf meinem Konto eingegangen ist es am 07.06. und den Antrag habe ich am 08.06. gestellt. Dann müsste mir doch ab dem 08.06. eigentlich Alg 2 anteilig für Juni zustehen? Beantrag hatte ich Alg 2 ab 07.06.
Das Problem ist auch, dass für diese Zeit keine Beiträge für die Krankenkasse gezahlt werden, die ich dann noch selbst aufbringen müsste, so die Aussage der KK.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke für Eure Hilfe!
Viele Grüße
Lilie13