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ALG 1 Neuberechnung wg. Anspruch Verletztengeld

traumbuch

Neues Mitglied
Registriert seit
13 März 2015
Beiträge
3
Haben ein kleines Problem mit unserer zuständigen Agentur und hoffe jemand kann konstruktiv Tipps geben...

Folgende Situation:

Mein Mann war von Anfang 2006 bis etwa 2012 arbeitsunfähig. Es wurde ein Rentenantrag gestellt, paralell dazu wurde die BG ins Boot geholt.

Es stellte sich heraus, das mein Mann berufsunfähig ist...aufgrund dessen erhält er nun auch eine Rente von der BG.

Seit 2012 ist er wieder berufstätig, anderer Job als der, der die Berufsunfähigkeit verursachte.
Nach Feststehen des Rentenanspruchs an die BG wurden die anderen zurückliegenden Leistungszeiträume anderer SV Träger geprüft bzw. ein Anspruch auf Verletztengeld / Übergangsleistung festgestellt. ( u.a. auch Zeiten Bezug ALG 1 bzw. ALG 2 )

Nachdem auch diese Leistungen Anfang diesen Jahres abgerechnet wurden, riet uns eine Mitarbeiterin der BG doch entsprechend beim AA einen neuen Leistungsbescheid zu beantragen, da sich der Anspruch nach hinten verschoben hätte

Im Klartext : als mein Mann ALG 1 bezog bestand Anspruch auf Verletztengeld...nach Ende Bewilligungszeitraum ALG 1 schloß sich ALG 2 an ( aufstockend für unsere damalige Bedarfsgemeinschaft, da mein Einkommen nicht reichte ) .... auch für diesen Zeitraum bestand Anspruch auf Leistungen der BG...

Wie gesagt sämtliche Leistungen der BG wurden nachberechnet bzw. mit den damaligen Leistungsträgern reguliert. Vom ALG 1 haben wir damals recht schnell einen Aufhebungsbescheid bekommen, als feststand BG ist zuständig.

Meine Frage : Hat sich der Anspruch auf ALG 1 durch Leistung der BG in den Zeitraum des ALG 2 Bezuges nach hinten verschoben...?

Habe einen Antrag auf Überprüfung des Bescheides gestellt und die Agentur teilte mir mit, es sei alles rechtens...

Widerspruch einlegen ?

Bitte um viele hilfreiche Antworten - besten Dank
 
Hallo Traumbuch,
ehrlich gesagt, ich verstehe die Frage nicht.

Bist du der Meinung, ALG1-Ansprüche aus (vor) 2006 müßten deinem Mann noch zustehen?

Er hat doch durch die Zeit 2012 bis jetzt wieder einen neuen Anspruch erworben.

mfg Sturm
 
Nein, mir ist schon klar, das mein Mann sich durch seine Arbeit jetzt eh neue Ansprüche erarbeitet hat...stutzig gemacht hat uns eben die Aussage der BG Mitarbeiterin. Und die habe ich folgendermaßen verstanden...mein Mann müsste für die Zeit, in der Alg2 bezogen wurde eigentlich ALG 1 bekommen - Bezugs Zeiträume hätten sich also verlagert. Ein Bezug von ALG 2 waere demnach gar nicht nötig gewesen....also ist nach meinem Empfinden für die Zeit Alg2 ein neuer Bescheid ALG 1 zu erstellen....oder ?

Es ist ganz schön kompliziert, da die Sachen ja schon vorbei sind bzw.sich jetzt erst durch die lange Bearbeitung seitens der BG alles reguliert wurde...
 
Hallo traumbuch,

kann dir in etwa folgen!
Was sagt denn euer Steuerberater zu dieser ganzen Sache?
 
Steuerlich dürfte das Ganze erst für die Steuererklärung 2014 interessant werden, da ja erst Anfang des Jahres Zahlungen geflossen sind ( hab schon deshalb Rückmeldung vom FA ) - also das ist weniger das Problem...

Wie gesagt - lt. Meinung der BG müßte ein neuer Bescheid erstellt werden - was mich auch noch massiv ärgert - in der Zeit, in der wir ja nun leider ALG2 bekamen und uns vllt. Alg1 zugestanden hätte, würden wir auch noch rückwirkend andere Leistungen beanspruchen - nach all dem Knatsch mit BG / RV u.a. bin ich nicht mehr gewillt, auch nur einen Cent zu verschenken, der mir von Gesetzes wegen zusteht...es kann doch nicht angehen, das bei allen Ämtern auf Zeit gespielt wird...wie gesagt die Auszahlung Berechnung der Rente / andere Leistungen BG hat sage und schreibe fast 6 Jahre gedauert...

Ich bräuchte wie gesagt die gesetzlichen Grundlagen, wenn es die denn im SGB gibt, die die Neuausstellung eines Bescheides / Verschiebung von Leistungszeiten rechtfertigen...wenn eben anderweitige Leistungsträger zuständig waren, aber uns ja kein Verschulden trifft, wenn die alle nicht aus der Hüfte kommen...

Auf unseren Antrag wegen Neuausstellung Bescheid erhielten wir nur den lapidaren Bescheid, das kein falsches Recht angewendet wurde ... wir haben jetzt 1 Monat Zeit für einen Widerspruch und den möchten wir aber mit Dampf auf die Reise schicken ;-))
 
Hallo Traumbuch

Genau das gleiche Problem betrifft mich auch. Das ALG 1 müsste ja nach den anerkannten Zeiten des Verletztengeldes, denn die zählen ja als Anwartschaft für ALG1, neu berechnet werden. Hast du denn schon eine Lösung für dieses Problem gefunden? Außerdem interessiert mich, ob die Leistungen vom ALG1 zurückgefordert wurden oder das Verletztengeld gekürzt wurde oder wie wurde das gehandhabt.
Falls jemand darüber was weiß bitte helfen.
LG heindl
 
Hallo @,

ein Besuch beim Steuerberater bringt Klarheit!
 
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