Haben ein kleines Problem mit unserer zuständigen Agentur und hoffe jemand kann konstruktiv Tipps geben...
Folgende Situation:
Mein Mann war von Anfang 2006 bis etwa 2012 arbeitsunfähig. Es wurde ein Rentenantrag gestellt, paralell dazu wurde die BG ins Boot geholt.
Es stellte sich heraus, das mein Mann berufsunfähig ist...aufgrund dessen erhält er nun auch eine Rente von der BG.
Seit 2012 ist er wieder berufstätig, anderer Job als der, der die Berufsunfähigkeit verursachte.
Nach Feststehen des Rentenanspruchs an die BG wurden die anderen zurückliegenden Leistungszeiträume anderer SV Träger geprüft bzw. ein Anspruch auf Verletztengeld / Übergangsleistung festgestellt. ( u.a. auch Zeiten Bezug ALG 1 bzw. ALG 2 )
Nachdem auch diese Leistungen Anfang diesen Jahres abgerechnet wurden, riet uns eine Mitarbeiterin der BG doch entsprechend beim AA einen neuen Leistungsbescheid zu beantragen, da sich der Anspruch nach hinten verschoben hätte
Im Klartext : als mein Mann ALG 1 bezog bestand Anspruch auf Verletztengeld...nach Ende Bewilligungszeitraum ALG 1 schloß sich ALG 2 an ( aufstockend für unsere damalige Bedarfsgemeinschaft, da mein Einkommen nicht reichte ) .... auch für diesen Zeitraum bestand Anspruch auf Leistungen der BG...
Wie gesagt sämtliche Leistungen der BG wurden nachberechnet bzw. mit den damaligen Leistungsträgern reguliert. Vom ALG 1 haben wir damals recht schnell einen Aufhebungsbescheid bekommen, als feststand BG ist zuständig.
Meine Frage : Hat sich der Anspruch auf ALG 1 durch Leistung der BG in den Zeitraum des ALG 2 Bezuges nach hinten verschoben...?
Habe einen Antrag auf Überprüfung des Bescheides gestellt und die Agentur teilte mir mit, es sei alles rechtens...
Widerspruch einlegen ?
Bitte um viele hilfreiche Antworten - besten Dank
Folgende Situation:
Mein Mann war von Anfang 2006 bis etwa 2012 arbeitsunfähig. Es wurde ein Rentenantrag gestellt, paralell dazu wurde die BG ins Boot geholt.
Es stellte sich heraus, das mein Mann berufsunfähig ist...aufgrund dessen erhält er nun auch eine Rente von der BG.
Seit 2012 ist er wieder berufstätig, anderer Job als der, der die Berufsunfähigkeit verursachte.
Nach Feststehen des Rentenanspruchs an die BG wurden die anderen zurückliegenden Leistungszeiträume anderer SV Träger geprüft bzw. ein Anspruch auf Verletztengeld / Übergangsleistung festgestellt. ( u.a. auch Zeiten Bezug ALG 1 bzw. ALG 2 )
Nachdem auch diese Leistungen Anfang diesen Jahres abgerechnet wurden, riet uns eine Mitarbeiterin der BG doch entsprechend beim AA einen neuen Leistungsbescheid zu beantragen, da sich der Anspruch nach hinten verschoben hätte
Im Klartext : als mein Mann ALG 1 bezog bestand Anspruch auf Verletztengeld...nach Ende Bewilligungszeitraum ALG 1 schloß sich ALG 2 an ( aufstockend für unsere damalige Bedarfsgemeinschaft, da mein Einkommen nicht reichte ) .... auch für diesen Zeitraum bestand Anspruch auf Leistungen der BG...
Wie gesagt sämtliche Leistungen der BG wurden nachberechnet bzw. mit den damaligen Leistungsträgern reguliert. Vom ALG 1 haben wir damals recht schnell einen Aufhebungsbescheid bekommen, als feststand BG ist zuständig.
Meine Frage : Hat sich der Anspruch auf ALG 1 durch Leistung der BG in den Zeitraum des ALG 2 Bezuges nach hinten verschoben...?
Habe einen Antrag auf Überprüfung des Bescheides gestellt und die Agentur teilte mir mit, es sei alles rechtens...
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