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aktuelle Neuigkeiten Ovid-19 ArbG/SGG-AnpassungsG

Hallo User06,

Ich stellte gerade Kasandra die Frage ob Sie/Er BMG oder BMAS Mitarbeiter ist.
Manchmal kommt es mir zumindest so vor.

Ich bin auch kein Impfgegener, aber man muss schon Überlegen, wen man traut und welcher Impfstoff es ist.

Lachen ist sehr gesund, ich bekomme auf das Handy jeden Tag nette und schöne Dinge zum Lachen.
Einfach köstlich, was da im Netz so alles herum schwirrt.
 
hallo,

vorab: wäre das thema nicht besser im eichentisch aufgehoben?

ich verstehe (ok, mein fehler) so manches nicht.


mit welchem Hinweis oder Wort verlautend könnte ich als Impf-Gegner benannt werden?

nein, das ist kein hinweis, nur die frage

bist Du Fan von Beate Bahner sowie von Ihren Anhängern der "Anti Impfung Bewegung"?

und was Bayern betrifft

Ihr habt aber alle einen enorm großen Bekannte- und Freundeskreis ( > 1000) da können wir in Bayern leider nicht mithalten.

auch nein, > 1000 bekannte sind noch wenig. ok, sind jetzt wenig freunde darunter ...


gruss

Sekundant
 
Hallo,

ich komme auf den 1. Beitrag zurück.
Der Entwurf beinhaltet Eingriffe in das Prozessrecht, was sehr zu bedenken gibt.

Covid-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die in § 211 SGG n.F. vorgesehene Durchführung einer elektronischen mündlichen Verhandlung und Möglichkeit per Gerichtsbescheid zu entscheiden, ab.

Die Sozialgerichtsbarkeit sei seit Jahren überlastet und schiebe eine Welle von vielen tausend Verfahren vor sich her. Das habe, anders als die Einleitung zur Entwurfsbegründung erkläre, mit den Krankenhaus Streitigkeiten recht wenig zu tun. Auch Covid-19 und die neuen Gesetze werden von den Sozialgerichten aktuell nicht bearbeitet. Die Überlastung der Sozialgerichte beruhe auf ihrer Unterbesetzung. Mit der geplanten Einführung eines § 211 SGG werde nun die Möglichkeit eröffnet, bei Vorliegen einer epidemischen Lage auch in schwierigen, bereits länger anhängigen Verfahren gegen den Willen der Rechtssuchenden eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu treffen, z.B. in Opferentschädigungssachen, dem SGB II, VI oder VII und auch in den Schwerbehindertensachen. Dies sei nicht einsehbar und auch nicht richtig. Die mündliche Verhandlung sei eine der wenigen Situationen, in denen der Staat dem Bürger noch ein Gesicht zeige und sich von Angesicht zu Angesicht erkläre. Dieser Zugang dürfe den Bürgern nicht voreilig genommen werden. Der DAV könne in dieser Stellungnahme nur in einer den Umständen geschuldeten Kürze auf die geplante Einführung des § 211 SGG eingehen und beschränke sich bei seinen Ausführungen auf die Absätze 2 und 4.

Eine Nachricht anzeigen | juris Das Rechtsportal


Gruß
Anja
 
Servus @Sekundant,
finde ich als gelungen wenn du auf den Post von Kassandra antwortest. Vielleicht verstehe ich es ja nicht (!)Mensch, Du hast aber viele Bekannte.
Größer als 1000 Menschen als "Bekannte" hatte ich nicht einmal in unserer Firma. Sicher hatte ich Umgang mit vielen Fremden, weil von Bekannten weis man doch ein bisschen mehr als von fremden Dritten.

Wusste ich bis jetzt gar nicht dass es in Bayern soviel Impfgegner gibt. Zudem kenne ich keine " Beate Bahner " noch sagt mir der Name was.
Ich halte mich wie immer an Fakten und nicht an Annahmen.

Schönen Abend user06

Abend @oerni
na ja, ich glaube nicht. Mitarbeiter von Behörden oder Ministerien wählen im Wesentlichen eine andere Wortwahl. Der Sinn und Zweck in behördlichen (..) Niederschriften steckt in den meisten Fällen im vermeindlicher Zwischenwortwahl. (kann so oder so gemeint sein).

Es gibt in diesen Tagen auch was Schönes zu berichten:
Ich bin jetzt Nana. Es wurde ein neuer Erdenbürger am Samstag in unsere große Familie geboren ( Lenny 3070 gr. und 50 cm ) Eine 1860 Mütze
hat er schon, den Original-Ball bekommt er dann später von mir.

Schönen Abend user06
 
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