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aktuelle Neuigkeiten Ovid-19 ArbG/SGG-AnpassungsG

User06

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Jan. 2016
Beiträge
591
Ort
in Bayern - Niederbayern
Funktionsfähigkeit der Arbeit- und Sozialgerichte in Corona-Krise;
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID 19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze ( COVID-19 ArbG/SGG-AnpassungsG)

Änderung des ArbG (§114 ArbG-E) §114 Abs.1,2,3
Änderung des SGG /§211 SGG-E) Abs. 1,2,3,4,6
Änderung des KSchG (§25a KSchG-E)
alle angeblich befristet bis 31.12.2020

Welch ein Irrsinn der da durchgepeitscht werden soll. Schon beim Lesen der ersten Zeilen der Sondernachricht habe ich gefragt welchem haselnussgroßem Hirn dieser Entwurf entsprungen ist.
Im Wesentlichem geht es darum dass die Arbeits- und Sozialgerichte per Videokonferenz die Verhandlungen führen könnten,- mitunter sogar ohne mündliche Verhandlung entscheiden könnten ect.
Was für ein Schwachsinn - hierbei könnten alle Beteiligten an irgendwelchen Orten sitzen und per Videokonferenz vielleicht aus dem heimischen Wohnzimmer in Anwesenheit von x Dritten (...) verhandeln.

Gott sei Dank haben sich die Bundesrechtsanwaltskammer am 16.April 2020 und die Neue Richtervereinigung Fachgruppe Sozialrecht am 17.April 2020
sehr deutlich dagegen gestemmt.
Was so manchen Leuten am Schreibtisch einfällt (!)

user06, macht jetzt Feierabend
 
@User06 - du greifst themen auf ...

da du feierabend machst, gehe ich auch nicht mehr auf suche nach den dokus. wäre schön gewesen, wenn sie verlinkt worden wären. aber weshalb die aufregung und das angebliche "durchpeitschen", wenn es referentenentwürfe sind? und abgesehen davon, dass die befürchtung, "hierbei könnten alle Beteiligten an irgendwelchen Orten sitzen" würde ich mal aus beruflicher erfahrung nicht teilen, wobei ich (gut, man soll nie nie sagen ...) überzeugt bin, dass eine videokonferenz in der form keine verhandlung ersetzen kann, die persönlich, unmittelbar und mündlich zu erfolgen hat (dieses prinzip wird zumindest wegen des corona-falls so nicht aufgegeben werden).


schönen feierabend und gruss

Sekundant
 
Hallo,

wegen des Referentenentwurfs würde ich mir auch noch keine Sorgen machen, die Verhandlung per Videokonferenz.... da wäre ich mir nicht so sicher ;-)

Aber vielleicht dauert es noch ein paar Wochen bis dies in Deutschland kommt.

Gruß von der Seenixe
 
den beitrag kenne ich natürlich, @seenixe

wobei ich dennoch nach den pannen und widerständen in zusammenhang mit den elektronischen anwaltspostfächern grosse zweifel an einer weiteren derartigen umsetzung habe. noch immer nicht vollständig (und wohl schon gar nicht so sicher wie gewünscht und erforderlich) umgesetzt und das mit jahrelanger verzögerung - da kommt vorher die nächste epi-/pandemie, die videokonferenzen in der form umsetzen in der lage sein wird.

ich würde mir in dem zusammenhang dann doch eher eine diskussion und einwürfe zu den angedachten corona-apps zur verfolgung von kontakten wünschen. sie stehen uns schon zeitlich und in der umsetzung näher.


gruss

Sekundant
 
Leider hat sich wieder mal der Schreibteufel in meinem Post eingeschlichen. Na ja, von 6:30 bis 23:00 h ist wohl zu lang für meine Finger. ;)

Hallo Sekundant, ich hielt dieses Thema für diskussionswürdig.Gib Bescheid wenn es anders wäre.

Referentenentwurf der Bundesregierung
(für die Öffentlichkeit einsehbar gestellt der Bearbeitungsstand vom 09.04.2020 15:07 h)
Anm. intern hat sich seit dem 09.04.2020 nichts geändert;

Wie schnell Einwürfe umgesetzt werden könnten ist in diesen Zeiten Jedermann bekannt. Ich hoffe dass dieser Schwachsinn in den Schubladen
verschwindet.

user06
 
Hallo User06,

meine Augen sind zwar manchmal etwas überanstrengt, aber ich sehe wieder keinen Link. Schade. Lache neuerdings gerne mal. Hier in Berlin hat der Regierende Bürgermeister kraft seiner Wassersuppe gerade das Grundgesetz außer Kraft gesetzt Siehe § 3 dieser netten Verordnung.

Also möglich ist heute fast alles...

Gruß von der Seenixe
 
Verordnung über das Verbot von Großveranstaltungen vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie (Großveranstaltungsverbotsverordnung – GroßveranstVerbV)
Auf Grund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), […], verordnet der Senat:​
§ 1 Verbot von Großveranstaltungen
[…]​
§ 2 Sonstige Veranstaltungen
[…]​
§ 3 Einschränkung von Grundrechten
Durch diese Verordnung werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.​
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 22. April 2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 24. Oktober 2020 außer Kraft.​
Berlin, den 21. April 2020​
Der Senat von Berlin​
(Quelle, als PDF)​
„Wir haben keinen Staat zu errichten. Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten.“
(Aus der Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948)


bearbeitet von der Seenixe wegen dubioser Quellen
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Tscharlie,
verstehe Deinen Beitrag nicht. Kennst Du den Rattenfänger von Hameln? Ich bin der Meinung Du läufst genau solchen Rattenfängern hinterher mit der Veröffentlichung Deines letzten Links. Den Text der Verordnung war bereits in meinem Beitrag verlinkt und da ist das Orginal sicher besser als der Abklatsch...
Was die Haager Landkriegsordnung in diesem Zusammenhang soll, wird auch Dein Geheimnis bleiben und Sorry, das ist das X-te Mal, dass wir fordern irgend eine eigene Meinung einfließen zu lassen...
Deshalb habe ich Deinen Beitrag massiv gekürzt....


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
lachen ist die beste Medizin, Bei so manchem Gebrabbel was so einige Leute von sich geben, hilft nur noch kräftig lachen.
Lauschte erst vor kurzen einem Geschwätz einer Frau mittleren Alters zu, die tatsächlich in aller Öffentlichkeit (in der Schlage vor der Apotheke)
wiedergab ob wir noch nicht davon gehört haben, daß "die Merkel "schon verhaftet ist, die Alliierten schon da sind und uns aus der BRD befreien .....
Obwohl mehrere Personen dies hörten, blieben viele leider stumm. Erst nachdem ich ihr sagte dass ich einen sehr guten Wohnort für sie kennen würde, nämlich ein großes Haus in dem sehr guten Menschen in weißen Kitteln für sie sorgen würden, fragte diese Dame tatsächlich: wo?
Meine Antwort: sicher würde sie dieses Haus finden, die Adresse steht ganz groß aussen am Haus PSYCHIATRIE, forderte eine weitere Person die Dame auf endlich still zusein.

So ist es nunmal in dieser Zeit - viel Müll unterwegs.

Zum Schluß des langen Tages ein passendes Zitat von Karl Valentin: Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
user06
 
Abend Seenixe,
die Einschränkung des Art. 13 GG ist sehr :D. Wir haben hier zwar ein doch zu großes Wohnhaus mit Garten (der Schei.... viel Arbeit macht)
aber mehr als tausend Leute habe ich auch früher nicht eingeladen.
Ihr habt aber alle einen enorm großen Bekannte- und Freundeskreis ( > 1000) da können wir in Bayern leider nicht mithalten.
Schönen Abend noch user06
 
Hallo User,

bist Du Fan von Beate Bahner sowie von Ihren Anhängern der "Anti Impfung Bewegung"?

Dann würde ich Dir empfehlen Dich in den entsprechenden "wirren" Foren zu bewegen.

Viele Grüße

Kasandra
Ihr habt aber alle einen enorm großen Bekannte- und Freundeskreis ( > 1000) da können wir in Bayern leider nicht mithalten.

Und Nein! Ich halte mit meinen Nachbarn "ABSTAND" bin im HOMEOFFICE - weil ich systemrelevant bin und meine weltweit agierende Firma hat mich ins Homeoffice versetzt und ich kontrolliere auch diverse Statistiken!

Aufgrund Deiner Beiträge kann ich nur sagen: Willkommen im Club der Beate und ich hoffe, man wird sich auch von den entsprechenden Stellen liebevoll um Dich kümmern.

Viele Grüße

Kasandra

PS: Danke das Du mir und den anderen Usern nach dem Leben trachtest!
 
Abend Kasandra,
mit welchem Hinweis oder Wort verlautend könnte ich als Impf-Gegner benannt werden?
Ich bin und werde regelmäßig geimpft - weil ich seit Jahren ehrenamtlich auch für Andere ohne Entlohnung tätig bin - (!)
Auch in diesen Zeiten lasse ich keinen im Stich (ergo an der Basis -draussen- ) wenn ich auch die Hygieneartikel wie Masken, Handschuhe, Desinfektionsmittel selbst besorgen und hierfür derzeit exorbitante Preise selbst bezahle.

Dass ich Dir und anderen User nach dem Leben trachte - kommentiere ich nicht, weil es meine Erziehung nicht gestattet.

Meine Meinung zum Post von Seenixe bezogen auf die berliner Senats Verordnung zu Art.13 GG dass die Verletzlichkeit der Wohnung bei
Einladungen von > 1.000 Menschen aufgehoben wird, ist doch schon zum Lachen.
Ich persönlich habe noch nie mehr als 1000 Menschen zu mir nach Hause eingeladen.

Liebe Kasandra, wenn Dir meine Beiträge nicht gefallen - ließ sie einfach nicht.

LG user06
 
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