User06
Erfahrenes Mitglied
Funktionsfähigkeit der Arbeit- und Sozialgerichte in Corona-Krise;
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID 19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze ( COVID-19 ArbG/SGG-AnpassungsG)
Änderung des ArbG (§114 ArbG-E) §114 Abs.1,2,3
Änderung des SGG /§211 SGG-E) Abs. 1,2,3,4,6
Änderung des KSchG (§25a KSchG-E)
alle angeblich befristet bis 31.12.2020
Welch ein Irrsinn der da durchgepeitscht werden soll. Schon beim Lesen der ersten Zeilen der Sondernachricht habe ich gefragt welchem haselnussgroßem Hirn dieser Entwurf entsprungen ist.
Im Wesentlichem geht es darum dass die Arbeits- und Sozialgerichte per Videokonferenz die Verhandlungen führen könnten,- mitunter sogar ohne mündliche Verhandlung entscheiden könnten ect.
Was für ein Schwachsinn - hierbei könnten alle Beteiligten an irgendwelchen Orten sitzen und per Videokonferenz vielleicht aus dem heimischen Wohnzimmer in Anwesenheit von x Dritten (...) verhandeln.
Gott sei Dank haben sich die Bundesrechtsanwaltskammer am 16.April 2020 und die Neue Richtervereinigung Fachgruppe Sozialrecht am 17.April 2020
sehr deutlich dagegen gestemmt.
Was so manchen Leuten am Schreibtisch einfällt (!)
user06, macht jetzt Feierabend
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID 19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze ( COVID-19 ArbG/SGG-AnpassungsG)
Änderung des ArbG (§114 ArbG-E) §114 Abs.1,2,3
Änderung des SGG /§211 SGG-E) Abs. 1,2,3,4,6
Änderung des KSchG (§25a KSchG-E)
alle angeblich befristet bis 31.12.2020
Welch ein Irrsinn der da durchgepeitscht werden soll. Schon beim Lesen der ersten Zeilen der Sondernachricht habe ich gefragt welchem haselnussgroßem Hirn dieser Entwurf entsprungen ist.
Im Wesentlichem geht es darum dass die Arbeits- und Sozialgerichte per Videokonferenz die Verhandlungen führen könnten,- mitunter sogar ohne mündliche Verhandlung entscheiden könnten ect.
Was für ein Schwachsinn - hierbei könnten alle Beteiligten an irgendwelchen Orten sitzen und per Videokonferenz vielleicht aus dem heimischen Wohnzimmer in Anwesenheit von x Dritten (...) verhandeln.
Gott sei Dank haben sich die Bundesrechtsanwaltskammer am 16.April 2020 und die Neue Richtervereinigung Fachgruppe Sozialrecht am 17.April 2020
sehr deutlich dagegen gestemmt.
Was so manchen Leuten am Schreibtisch einfällt (!)
user06, macht jetzt Feierabend