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Aktenzeichen von Urteilen gesucht

gerdh

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
375
Ort
Lemberg
Aktenzeichen von Urteilen gesucht

Hallo,

mein Rechtsberater der VDK mein das versorgungsamt müsste den MDE der BG übernehmen.

Zu meinen Fall da die BG 3 Jahre benötigt hat, wurde von Versorgungsamt
ein Gdb ermittelt. Dies wurde auch im Gutachten für Sozialgericht betätigt.

Jetzt habe ich für meinen Arbeitungunfall 30% Mde bekommen, von Versorungsamt habe ich vorher 30 und 20 Einzelgrade bekommen.

Nur meint MEINE RECHTSBERATER DER VDK das Vorsorgungsamt müsst
die 30% übernehmen laut §69 Abs.II SGB IX.

Kann mir jemand sagen ob das stimmt ich meine nicht da es sich um zwei unterlichliche Bereiche handelt und das Versorgungsamt ja vor der BG erschieden hat nach Gutachten.

Gruß
Gerd
 
Hallo Gerd,

nein, das Versorgungsamt muß jetzt nicht die MdE als GdB übernehmen.
Wenn sofort nach Deinem Unfall die MdE festgestellt worden wäre, dann hätte diese die Unterkannte für das Versorgungsamt dargestellt. Es sind ja unterschiedliche Bereiche, die bewertet werden. Das Versorgungsamt muß eine höhere MdE aber zum Anlass nehmen, um seine Bewertung zu überprüfen.

Gruß von der Seenixe
 
Anerkennung MdE/GdB

Hallo zusammen,
ich glaube fast, dass der Berater beim VdK recht hat. Gem. § 69 II SGB IX bindet die Feststellung im Bescheid der BG das Versorgungsamt.

Allerdings besteht die Möglichkeit, dass eine höherer GdB anerkannt werden kann. Hierzu muss der Behinderte allerdings glaubhaft machen, dass weitere Einschränkungen vorliegen. Insoweit ein kurzer Auszug aus meinem Kommentar:

Rz. 11
Etwas anderes gilt, wenn der behinderte Mensch ein Interesse an einer anderweitigen Feststellung glaubhaft macht. In diesen Fällen ist ein Verwaltungsverfahren nach den Grundsätzen des Abs. 1 durchzuführen. Der behinderte Mensch muss ein Interesse glaubhaft machen. Ein solches Interesse kann darin bestehen, über die in einem Bescheid des Unfallversicherungsträgers festgestellte Minderung der Erwerbsfähigkeit hinaus weitere Behinderungen, die bei der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit keinen Eingang gefunden haben, feststellen zu lassen, die bei der Gesamtbeurteilung (hierzu Abs. 3) zu einem höheren Grad der Behinderung insgesamt führen können.
Bezieht sich alles auf § 69 SGB IX.


Gruss
Gilbert
 
Hallo Gilbert,
es kommt immer darauf an, was eher da war, das Huhn oder das Ei ;)
Wenn Du einen Unfall hast, dann braucht die BG mindestens die gesamte Zeit des Verletztengeldbezuges, bis überhaupt an ein Gutachten zur Feststellung der MdE gedacht wird. Den Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung kannst Du aber bereits nach 6 Monaten stellen. Bei diesem Antrag werden alle Einschränkungen berücksichtigt, die im täglichen Leben nicht altersgerecht sind. Also, wenn Du Diabetes hast (hat überhaupt nichts mit dem Unfall, für den die BG zu leisten hat) dann fällt dies ebenfalls mit in die Beurteilung durch das Versorgungsamt. Auch das Versorgungsamt entscheidet nach anderen Gesichtspunkten als die BG. Beispiel: eine Knie-TEP führt in der BG-Bewertung zu einer MdE von 20%. Beim Versorgungsamt aber zu einer GdS (GdB wird seit 2008 nicht mehr festgestellt) von 30%. Die BG entscheidet auf der Grundlage der MdE-Erfahrungswerte und die Versorgungsämter auf der Grundlage der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit. Diese Werte unterscheiden sich in vielen weiteren Punkten, da die BG für die festgestellte MdE bezahlen muß, die Entscheidung des Versorgungsamt ist nicht direkt mit Rentenzahlungen verbunden.

zum 1.1.2009:
Die Anhaltspunkte sind in eine Verordnung überführt worden. Das Bundessozialgericht hatte bereits vor 20 Jahren darauf hingewiesen, dass dieser Schritt verfassungsrechtlich geboten ist.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
vielen Dank für Deine Antwort :).
Hier geht es um die erforderliche Glaubhaftmachung eines höheren GdS. Da hilft nur ein entsprechender Antrag.

Gruss

Gilbert
 
Hallo Gilbert,
woher nimmst Du Dein Wissen? Wenn ich die Frage von Gerdh lese, kann ich nichts erforderlicher Glaubhaftmachung lesen. Bevor man antwortet, sollte man immer lesen, auf was man antwortet. Jede Antwort passt irgendwo, aber es verwirrt, wenn es bei einer anderen Frage steht und da hilft dann auch der flotte Spruch drunter nichts ;-)
Allerdings stellst Du hier bei dieser Antwort auch keine persönlichen Erfahrungen weiter, oder?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
herzlichen Dank für Deine Belehrung. Indes bin ich schon der Auffassung, dass ich die Frage richtig beantwortet habe. Und nein, ich gebe in diesem Fall keine persönliche Erfahrung weiter, die mich im Sinne eines unmittelbar Betroffenen hinterläßt. Das mit dem flotten Spruch kann ich nur erwidern.

Gruss
Gilbert
 
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