Aktenzeichen von Urteilen gesucht
Hallo,
mein Rechtsberater der VDK mein das versorgungsamt müsste den MDE der BG übernehmen.
Zu meinen Fall da die BG 3 Jahre benötigt hat, wurde von Versorgungsamt
ein Gdb ermittelt. Dies wurde auch im Gutachten für Sozialgericht betätigt.
Jetzt habe ich für meinen Arbeitungunfall 30% Mde bekommen, von Versorungsamt habe ich vorher 30 und 20 Einzelgrade bekommen.
Nur meint MEINE RECHTSBERATER DER VDK das Vorsorgungsamt müsst
die 30% übernehmen laut §69 Abs.II SGB IX.
Kann mir jemand sagen ob das stimmt ich meine nicht da es sich um zwei unterlichliche Bereiche handelt und das Versorgungsamt ja vor der BG erschieden hat nach Gutachten.
Gruß
Gerd
Hallo,
mein Rechtsberater der VDK mein das versorgungsamt müsste den MDE der BG übernehmen.
Zu meinen Fall da die BG 3 Jahre benötigt hat, wurde von Versorgungsamt
ein Gdb ermittelt. Dies wurde auch im Gutachten für Sozialgericht betätigt.
Jetzt habe ich für meinen Arbeitungunfall 30% Mde bekommen, von Versorungsamt habe ich vorher 30 und 20 Einzelgrade bekommen.
Nur meint MEINE RECHTSBERATER DER VDK das Vorsorgungsamt müsst
die 30% übernehmen laut §69 Abs.II SGB IX.
Kann mir jemand sagen ob das stimmt ich meine nicht da es sich um zwei unterlichliche Bereiche handelt und das Versorgungsamt ja vor der BG erschieden hat nach Gutachten.
Gruß
Gerd