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akteneinsicht?

Hallo zotti,

pussi hatte danach gefragt, ob man bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung Akteneinsicht nehmen kann. Dies bejahst Du, indem Du schreibst:

Also meine Versicherung hat meiner Anwältin die Unterlagen zugesandt.
Warum nur wenn das nicht möglich oder nötig wäre?
Da besteht wohl doch eine gesetzliche Informationspflicht.

Deine Anwältin hat weder bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung noch bei Deiner PUV Akteneinsicht genommen. Deiner Anwältin wurden auf Anforderung ihr fehlende Unterlagen zugestellt. Was waren das für Unterlagen?


Weiter schreibst Du:

Seltsamerweise aber nur ein einziges Dokument.
Andere die ich habe wurden meiner Anwältin von der Versicherung geschickt und nochmal im Umweg über das Gericht.
Also warum das eine nicht?
Etwa weil ich gegen den Gutachter Anzeige erstattet habe

Wenn ich das richtig verstehe, hast Du gegen den vom Versicherer beauftragten Gutachter Anzeige erstattet. Warum?

Gruß
Luise
 
Guude Luise,
zur zweiten Frage:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=2402

Genaueres nur durch direkten Kontakt.

Zur ersten Frage.
Wie definiert man Akteneinsicht:confused:
Wenn dir jemand die Akte zusendet ist das für mich das gleiche als wenn ich hinlatsche und mir die Akte bei den "Freunden" im Haus ansehe.
In beiden Fällen wird es schwierig die Vollständigleit zu verifizieren.

Offiziell wurden meiner Anwältin alle Unterlagen zugesendet, die für die BU-Nachprüfung benötigt bzw. verwendet wurden.
Inoffiziell ...

Cüs,
Zotti
 
Hallo Zotti


Gib es mal bei Google ein! Kannst Du nichts selber machen?


Wenn dir jemand die Akte zusendet ist das für mich das gleiche als wenn ich hinlatsche und mir die Akte bei den "Freunden" im Haus ansehe.

Ist klar, für einen aus dem Hessischen, der die Kühe mit “Guude“ und „Cüs“ grüßt, ist es das gleiche.


Offiziell wurden meiner Anwältin alle Unterlagen zugesendet, die für die BU-Nachprüfung benötigt bzw. verwendet wurden.
Und – was ist daran so besonders?


Zur zweiten Frage:
Der Versicherer hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben:

Das Gutachten enthält soviele Widersprüche, vorsätzliche Auslassungen und vorsätzliche Falschaussagen, daß eine Anzeige wegen "Betrugs" angebracht war. Meine Anwältin ist da ganz meiner Meinung.

Warum sollte der Versicherer das Gutachten Dir oder Deiner Anwältin nochmals zusenden, wenn Ihr es schon hattet?

Gruß
Luise
 
Guude,
Luise kannst du etwas außer rumnölen und blöde Fragen stellen?
Wenn du richtig lesen würdest, könntest du auch mal sinnvolle Fragen und Kommentare erstellen.

Laut Wikipedia liege ich ja meilenweit daneben:
Akteneinsicht umfasst in Deutschland die Einsicht in Akten an ihrem derzeitigem Ort, die Einsicht von Akten durch Mitnahme (z. B. in eigene Geschäftsräume oder in die eigene Wohnung) und die Anfertigung von Ablichtungen und Abschriften aus den Akten.

Tu mir einen Gefallen und ignorie meine Posts.
Ich werde dich auch ignorieren.

Cüs,
Zotti
 
Hallo Zotti,

die Antwort auf Deine Frage „Wie definiert man Akteneinsicht?“ hast Du hier gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsicht

Hier findest Du auch die Antwort auf die Frage, ob ein Recht zur Akteneinsicht bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung (Frage von pussi) oder bei der eigenen privaten Unfallversicherung (Deine Mutmaßung) besteht:

Das Recht auf Akteneinsicht in Akten eines öffentlichen Verfahrens (z. B. Strafverfahren, Gerichtsprozess) ergibt sich unmittelbar aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör und aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.​

Bei privaten Versicherungen geführte Akten sind nicht Akten eines öffentlichen Verfahrens, somit besteht kein Recht zur Akteneinsicht bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder der eigenen PUV. Nichts anderes habe ich behauptet.

Das Thema ist für mich beendet.

Gruß
Luise
 
hallo, zotti

"
Das werde ich demnächst (erstmal das Berufungsgericht abwarten) tun.
Hoffe das geht auch bei der StA so einfach."


warte nicht erst die berufung ab, wenn du vermutest, dass in der akte ungereimtheiten sind.
was machst du nach der berufung ?
dann kann dir passieren, dass dein vorbringen als verspätet abgetan wird.

übrigens, wie erwähnt, die seiten der gerichtsakten sind fortlaufend nummeriert
sollten da welche fehlen, kannst du immernoch deinen anwalt darauf aufmerksam machen.

denk dran: sollte in der berufung eine revision ausgeschlossen werden, hast du nur 4 wochen zeit, um eine beschwerde gegen diese vorzubringen.
und du willst doch nicht allen ernstes erst dann anfangen zu suchen!

meinst du die staatsanwaltschaft in hanau?
die geben dir keine akteneinsicht. nur mittels anwalt.

hatte mal einen hinweis, was dir als betroffener in sachen einer strafanzeige zusteht. muss mal suchen.

mfg
pussi
 
Guude pussi,
unsere Antwortfrist für die Berufung ist bald rum.
Aber keine Angst der Gegner hat nichts neues gebracht.
Und wir können soviel liefern, daß wir aussortieren.
Die Versicherung dürfte so ziemlich gegen jede Entscheidungen des BGH zum Thema BUZ verstoßen haben.

Die Anzeige in Hanau läuft mit Anwältin, da haben wir Nebenklage erhoben.
Das andere liegt in Frankfurt.
Wenn du den Hinweis findest wäre super.

Cüs,
Zotti
 
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