Hallo zotti,
pussi hatte danach gefragt, ob man bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung Akteneinsicht nehmen kann. Dies bejahst Du, indem Du schreibst:
Deine Anwältin hat weder bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung noch bei Deiner PUV Akteneinsicht genommen. Deiner Anwältin wurden auf Anforderung ihr fehlende Unterlagen zugestellt. Was waren das für Unterlagen?
Weiter schreibst Du:
Wenn ich das richtig verstehe, hast Du gegen den vom Versicherer beauftragten Gutachter Anzeige erstattet. Warum?
Gruß
Luise
pussi hatte danach gefragt, ob man bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung Akteneinsicht nehmen kann. Dies bejahst Du, indem Du schreibst:
Also meine Versicherung hat meiner Anwältin die Unterlagen zugesandt.
Warum nur wenn das nicht möglich oder nötig wäre?
Da besteht wohl doch eine gesetzliche Informationspflicht.
Deine Anwältin hat weder bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung noch bei Deiner PUV Akteneinsicht genommen. Deiner Anwältin wurden auf Anforderung ihr fehlende Unterlagen zugestellt. Was waren das für Unterlagen?
Weiter schreibst Du:
Seltsamerweise aber nur ein einziges Dokument.
Andere die ich habe wurden meiner Anwältin von der Versicherung geschickt und nochmal im Umweg über das Gericht.
Also warum das eine nicht?
Etwa weil ich gegen den Gutachter Anzeige erstattet habe
Wenn ich das richtig verstehe, hast Du gegen den vom Versicherer beauftragten Gutachter Anzeige erstattet. Warum?
Gruß
Luise