ich verstehe ja, dass die Parteien eines Zivilprozesses gerne der Gegenseite in die Akten schauen möchten – aber das geht nicht!
Also meine Versicherung hat meiner Anwältin die Unterlagen zugesandt.
Warum nur wenn das nicht möglich oder nötig wäre?
Da besteht wohl doch eine gesetzliche Informationspflicht.
Keine Partei ist verpflichtet, Beweismaterial zu ihrem eigenen Nachteil dem Gericht vorzulegen.
Aber die Beweise, die vorgelegt werden müssen richtig und vollständig sein.
Korrekturen zu einem Gutachten wegzulassen und dann das Gegenteil zu behaupten ist nicht so ganz legal.
Oder bist du da anderer Meinung?
Du würdest sicher auch nicht, wenn Du zwei unterschiedliche medizinische Befunde zu Deiner BU hättest, den für Dich „schlechteren“ Befund dem Gericht vorlegen.
Wenn ich aufgefordert werde alle Befunde vorzulegen, dann lege ich alle vor. Und nicht einen Teil und behaupte, daß es keine weiteren Befunde gibt!
Ein ganz normaler Vorgang! Schriftsätze, einschließlich der Anlagen, gehen zweifach an das Gericht – einmal für das Gericht, einmal zur Weiterleitung an den Gegner. Wenn eine Partei meint, ein Dokument läge dem Gegner schon vor, überreicht sie dem Gericht das Dokument nur einfach mit dem Vermerk "Nur für das Gericht“. Sollte dem Gegner das Dokument nicht vorliegen, weist er das Gericht darauf hin und er bekommt eine Kopie.
Seltsamerweise aber nur ein einziges Dokument.
Andere die ich habe wurden meiner Anwältin von der Versicherung geschickt und nochmal im Umweg über das Gericht.
Also warum das eine nicht?
Etwa weil ich gegen den Gutachter Anzeige erstattet habe
Welcher Spaß? Wenn Du gewonnen hast, wurde Dir gerichtlich bestätigt, berufsunfähig, schwer erkrankt oder behindert zu sein. Mir wurde das gerichtlich bestätigt, für meinen finanziellen Unterhalt ist gesorgt – aber Spaß, Spaß mach mir das nicht. Lieber hätte ich meine Gesundheit und meine Arbeitsfähigkeit zurück.
OK. ich habe einen "leicht" schwarzen Humor und eine bösartige Ironie.
Daher auch eine etwas andere Ausdrucksweise.
Mir wäre meine Gesundheit auch lieber.
Was soll der Versicherung im Unterliegensfall passieren? Das Gericht wird keine Prügelstrafe für den Versicherungsgeber verhängen, das Gericht wird nur bestätigen, dass Deine Ansprüche gerechtfertigt sind und der Versicherungsgeber wird Dir die vom Gericht zugesprochenen Leistungen erbringen – ganz alltägliches Geschäft.
Darf ich die Idee mit der Prügelstrafe dem Gericht vortragen
Ich überlasse dir auch die Urheberrechte.
OK, ernsthaft.
Solange jemand mit legalen Mitteln versucht eine Zahlung zu vermeiden sage ich nichts.
Würde ich ehrlich gesagt auch machen, aber mit fairen Mitteln.
Wenn aber jemand zu "unlauteren" Mitteln greift. Also Daten manipuliert, Beweise unterdrückt und das Gegenteil behauptet ... dann werde ich sauer.
Dann greift eine alte Pfadi-Weisheit:
"Es sollen alle leben,
die mir was zu essen geben.
Aber ich werde alle verhau'n,
die mir was vom essen klau'n!"
Soll heißen erstmal sorge ich dafür das meine berechtigten Ansprüche erfüllt werden. Danach werde ich die, mir zur Verfügung stehenden, legalen Mittel nutzen um den Jungs und Mädels kräftig auf die Finger zu hauen.
Ich kann mich wehren und werde mich nicht zurücklehnen und denken "Glück gehabt, ich habe Recht bekommen.". Und dann hoffen, daß sie mich in Ruhe lassen.
Ich bin der Meinung das Versicherungen, die mit unlauteren Methoden arbeiten soviel Ärger bekommen sollten, daß sie es sich das nächste mal genau überlegen jemanden die Berechtigten Ansprüche zu verweigern.
Wenn jeder der die physischen, psychischen und monetären Mittel hat das durchzieht, werden die Versicherungen es irgendwann merken, daß teuerer ist berechtigte Leistungen zu verweigern als zu zahlen.
Und dann werden auch die Schwachen zu ihrem Recht kommen
Cüs,
Zotti