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akteneinsicht?

hallo, luise

hör mal auf, mit deiner rumeierei!
du hast genug fundiertes wissen, sodass du dich nicht auf unterstes schubladenniveau herablassen musst.

lt. meinem anwalt gibt es unterschiede zwischen sg und zp.

akteneinsicht kannst du selber bei beiden prozessformen bei gericht nehmen.

da ich akteneinsicht bei der bg nehmen kann, war meine frage, ob auch bei der gegn. haftpflicht.
das eine ist sg - ist möglich.

gibt es unterschiede bei den datenschutzgesetzen zwischen sg und zg

mfg
pussi
 
Hi Pussi

(Bei so einer Anrede tue ich mich ja mal echt schwer... ;) )

Im Forum ist mir eines aufgefallen... es wird sehr viel abgekürzt. Das komme ich so schnell kaum mehr mit.

SG? ZG?

Kannst du mir das mal eben kurz aufschlüsseln, bitte. zp würde ich aus dem Bauch raus als ZivilProzess ansehen. Aber dann kriege ich das SG nicht über den Kamm geschoren.

@Luise
Es spricht nix dagegen, das Du jemanden die Augen öffenst, nur die Art wie Du das machst grenzt zuweilen an verhauen und das ist nicht so recht das was man als Hilfesuchender hier im Forum gebrauchen kann. So wie ich, wird man schon in der Sache genug verhauen von anderer Seite. Die PUV ist mein geringstes Problem... das Hauptproblem läuft seinen Weg, daher frage ich da (noch) nix.

Lass uns Frieden bewahren. Stress haben wir beide, so glaube ich, doch wohl schon genug.
 
Guude,
warum sollte der Anwalt Akteneinsicht bekommen.
Die Frage ist wie "gegnerisch" ist die PUV?
Ist es deine PUV mit der du im Clinch liegst oder die von jemand anders?

Meine Anwältin hat von meiner BUZ eine "komplette" Akte bekommen; noch vor der Klageerhebung.
"Komplett" deswegen, weil ich auf Anfrage nach bestimmten Doumenten diese bekommen habe, wir aber inzwischen festgestellt haben, dass diese Dokumente bei meiner Anwältin fehlen.
Wenn irgendwann (bald:rolleyes::rolleyes:) der Stress durch ist werde ich nochmals eine vollständige Akte verlangen. Mal sehen was die probieren zu bereinigen:D

Wie funktioniert dass wenn ich bei Gericht die Akte sehen will?
Prozess ist rum aber Berufung läuft noch.
Darf ich da in die Akten der ersten Instanz reinschauen?

Cüs,
Zotti
 
@ pussi,

lt. meinem anwalt gibt es unterschiede zwischen sg und zp.

Hätte ich Dir auch sagen können!


akteneinsicht kannst du selber bei beiden prozessformen bei gericht nehmen.

Richtig! Deine Frage war aber, ob Du Akteneinsicht bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung nehmen kannst.


da ich akteneinsicht bei der bg nehmen kann, war meine frage, ob auch bei der gegn. haftpflicht.

Mit Berufsgenossenschaften (BG) und Sozialgesetzgebung kenne ich mich nicht aus. Nur ganz laienhaft: Berufsgenossenschaften erfüllen einen gesetzlichen Auftrag, sind quasi „Behörden“ und da hat man das Recht zur Akteneinsicht, im Gegensatz zu den privatrechtlichen Versicherungen, da hast Du kein Recht zur Akteneinsicht.



Beim Sozialgericht kannst Du, wie bei jedem anderem Gericht auch, bei berechtigtem Interesse Akteneinsicht nehmen.


gibt es unterschiede bei den datenschutzgesetzen zwischen sg und zg

Sozialgericht und Zivilgesetz sammeln keine personenbezogenen Daten und unterliegen daher nicht dem Datenschutzgesetz. Selbstverständlich kann nicht Hinz und Kunz dort in den Akten suchen, nur Personen mit berechtigtem Interesse.



@ Ingrimmsch
Alles was Du bisher zu Deiner PUV vorgetragen hast, war unstimmig und stellte sich auf Nachfrage als falsch heraus.


@ Zotti

Wenn sprichst Du mit „Guude“ an?

warum sollte der Anwalt Akteneinsicht bekommen.

Weis ich nicht.


Die Frage ist wie "gegnerisch" ist die PUV?

Vor Gericht erscheinen Kläger und Beklagte, die Prozessparteien oder auch Prozessgegner. Die PUV ist Dein Gegner, Du bist der Gegner der PUV. Wie beim Fußballspielen, zwei Gegner treffen zum heroischen Kampf aufeinander, einer gewinnt, einer verliert – danach geht man zum gemeinsamen Saufen.


Ist es deine PUV mit der du im Clinch liegst oder die von jemand anders?

Wenn sprichst Du an? Pussi fragte nach der gegnerischen Haftpflichtversicherung.


Meine Anwältin hat von meiner BUZ eine "komplette" Akte bekommen; noch vor der Klageerhebung. "Komplett" deswegen, weil ich auf Anfrage nach bestimmten Dokumenten diese bekommen habe, wir aber inzwischen festgestellt haben, dass diese Dokumente bei meiner Anwältin fehlen.
Was sollte der Versicherungsgeber einer BUZ zurückhalten? Dir oder Deiner Anwältin fehlende Dokumente wird er spätestens im Klageverfahren vorlegen – wenn er etwas damit beweisen will.


Wenn irgendwann der Stress durch ist werde ich nochmals eine vollständige Akte verlangen. Mal sehen was die probieren zu bereinigen

Was versprichst Du Dir davon? Hattest Du dann nicht genug Stress?


Wie funktioniert dass wenn ich bei Gericht die Akte sehen will?

Alles was in der Gerichtsakte ist, hast Du auch.


Prozess ist rum aber Berufung läuft noch.
Darf ich da in die Akten der ersten Instanz reinschauen?

Auch hier: Was versprichst Du Dir davon? Alles was in der Gerichtsakte ist, hast Du auch.

Überlass die Arbeit mit dem Gericht Deinem Rechtsanwalt, der kennt sich da besser aus.

Gruß
Luise
 
Guude Luise,
war wohl noch nicht ganz wach beim schreiben.

Der Unterschied mit "gegnerische" PUV ist interessant, da meine Versicherung auch sicher meine Daten gespeichert hat und ich somit einen gewissen Anspruch auf Information habe. Bei einer Versicherung eines Fremden dürfte es da etwas anders aussehen, da der Fremde auch ein Recht auf Datenschutz hat.

Pussi hat anfangs auch allgemein gefragt, daher sollte man den Aspekt auch beachten.

Sorry, Luise du träumst.
Ich weiß, das meine BUZ Unterlagen zurückgehalten hat. Meine Anwältin hat einen Teil der Dokumente nicht erhalten. Kann ich beweisen.
Und einige Dokumente wurden auch nicht ans Gericht geschickt, da es schlecht für die Versicherung gewesen wäre.
Damit wurde ein Gutachten verfälscht und das Vorgehen verschleiert.
Das sind zwei der Gründe für eine Anzeige wegen versuchten Prozessbetrugs.

Im Gegenzug wurden Gutachten an das Gericht geschickt mit dem Kommentar "Nur für das Gericht". Angeblich hätte ich die Dokumente vorliegen. Wenn ich sie tatsächlich habe, warum dann der Vermerk?
Wenn ich aber Einblick in die Gerichtsakte bekomme müßte auch das Gutachten darin sein. Die Frage ist bekomme ich es dann zu sehen?
Und kann es mit meinem Vergleichen?

Wenn ich gewonnen habe fängt der Spaß an:cool:
Die Versicherung erwartet, das ihr nichts passiert wenn der Versuch nicht zu zahlen daneben geht.
Ich denke die sollten lernen, daß dem nicht so ist.

Meine Anwältin kennt sich besser in den Gesetzen aus.
Ich kenne mich besser in meinen Unterlagen aus.
Und unser Teamwork ist effektiv.

Falls meine Versicherung mitliest:
"Ihr sollt den Tag nicht vor dem Abend loben!" :D

Cüs,
Zotti
 
Hallo Zotti,

ich verstehe ja, dass die Parteien eines Zivilprozesses gerne der Gegenseite in die Akten schauen möchten – aber das geht nicht!


Ich weiß, das meine BUZ Unterlagen zurückgehalten hat. Meine Anwältin hat einen Teil der Dokumente nicht erhalten. Kann ich beweisen. Und einige Dokumente wurden auch nicht ans Gericht geschickt, da es schlecht für die Versicherung gewesen wäre.

Keine Partei ist verpflichtet, Beweismaterial zu ihrem eigenen Nachteil dem Gericht vorzulegen. Du würdest sicher auch nicht, wenn Du zwei unterschiedliche medizinische Befunde zu Deiner BU hättest, den für Dich „schlechteren“ Befund dem Gericht vorlegen.


Im Gegenzug wurden Gutachten an das Gericht geschickt mit dem Kommentar "Nur für das Gericht". Angeblich hätte ich die Dokumente vorliegen. Wenn ich sie tatsächlich habe, warum dann der Vermerk?

Ein ganz normaler Vorgang! Schriftsätze, einschließlich der Anlagen, gehen zweifach an das Gericht – einmal für das Gericht, einmal zur Weiterleitung an den Gegner. Wenn eine Partei meint, ein Dokument läge dem Gegner schon vor, überreicht sie dem Gericht das Dokument nur einfach mit dem Vermerk "Nur für das Gericht“. Sollte dem Gegner das Dokument nicht vorliegen, weist er das Gericht darauf hin und er bekommt eine Kopie.


Wenn ich aber Einblick in die Gerichtsakte bekomme müßte auch das Gutachten darin sein. Die Frage ist bekomme ich es dann zu sehen?
Und kann es mit meinem Vergleichen?

Antwort: s.o.


Wenn ich gewonnen habe fängt der Spaß an
Welcher Spaß? Wenn Du gewonnen hast, wurde Dir gerichtlich bestätigt, berufsunfähig, schwer erkrankt oder behindert zu sein. Mir wurde das gerichtlich bestätigt, für meinen finanziellen Unterhalt ist gesorgt – aber Spaß, Spaß mach mir das nicht. Lieber hätte ich meine Gesundheit und meine Arbeitsfähigkeit zurück.

Die Versicherung erwartet, das ihr nichts passiert wenn der Versuch nicht zu zahlen daneben geht. Ich denke die sollten lernen, daß dem nicht so ist.

Was soll der Versicherung im Unterliegensfall passieren? Das Gericht wird keine Prügelstrafe für den Versicherungsgeber verhängen, das Gericht wird nur bestätigen, dass Deine Ansprüche gerechtfertigt sind und der Versicherungsgeber wird Dir die vom Gericht zugesprochenen Leistungen erbringen – ganz alltägliches Geschäft.


Meine Anwältin kennt sich besser in den Gesetzen aus.
Ich kenne mich besser in meinen Unterlagen aus.
Und unser Teamwork ist effektiv.

Richtig, hilf Deiner Anwältin und kümmere Dich um die Zuarbeit.

Gruß
Luise
 
Akteneinsicht

Hallo,

egal, ob zg oder sg - ich kannte die Abkürzungen auch nicht - ich gehe bald in ein Gutachterinstitut und bitte dort um Akteneinsicht. Mal sehen, was passiert.

Die werden mir erklären, sie seien keine Arztpraxis. Dann werde ich sagen, sie wären doch aber Ärzte, oder :rolleyes: Oder vielleicht Mitarbeiter der Versicherungen oder der BG?:rolleyes:

Vielleicht lesen die ja mit und sind dann schon vorbereitet. Wäre schade. Ich würde die gern so richtig überraschen.

Mal sehen, was passiert. Ich freue mich drauf.....;)

Ich berichte dann, wie es war.

Tiptoe
 
Vergnügen

Hallo Luise,

tja, ich möchte halt genau dieses Vergnügen haben. Ob die mich dann wegen Hausfriedensbruch rausschmeißen?

Tiptoe
 
ich verstehe ja, dass die Parteien eines Zivilprozesses gerne der Gegenseite in die Akten schauen möchten – aber das geht nicht!

Also meine Versicherung hat meiner Anwältin die Unterlagen zugesandt.
Warum nur wenn das nicht möglich oder nötig wäre?
Da besteht wohl doch eine gesetzliche Informationspflicht.


Keine Partei ist verpflichtet, Beweismaterial zu ihrem eigenen Nachteil dem Gericht vorzulegen.

Aber die Beweise, die vorgelegt werden müssen richtig und vollständig sein.
Korrekturen zu einem Gutachten wegzulassen und dann das Gegenteil zu behaupten ist nicht so ganz legal.
Oder bist du da anderer Meinung?

Du würdest sicher auch nicht, wenn Du zwei unterschiedliche medizinische Befunde zu Deiner BU hättest, den für Dich „schlechteren“ Befund dem Gericht vorlegen.

Wenn ich aufgefordert werde alle Befunde vorzulegen, dann lege ich alle vor. Und nicht einen Teil und behaupte, daß es keine weiteren Befunde gibt!


Ein ganz normaler Vorgang! Schriftsätze, einschließlich der Anlagen, gehen zweifach an das Gericht – einmal für das Gericht, einmal zur Weiterleitung an den Gegner. Wenn eine Partei meint, ein Dokument läge dem Gegner schon vor, überreicht sie dem Gericht das Dokument nur einfach mit dem Vermerk "Nur für das Gericht“. Sollte dem Gegner das Dokument nicht vorliegen, weist er das Gericht darauf hin und er bekommt eine Kopie.
Seltsamerweise aber nur ein einziges Dokument.
Andere die ich habe wurden meiner Anwältin von der Versicherung geschickt und nochmal im Umweg über das Gericht.
Also warum das eine nicht?
Etwa weil ich gegen den Gutachter Anzeige erstattet habe:confused:

Welcher Spaß? Wenn Du gewonnen hast, wurde Dir gerichtlich bestätigt, berufsunfähig, schwer erkrankt oder behindert zu sein. Mir wurde das gerichtlich bestätigt, für meinen finanziellen Unterhalt ist gesorgt – aber Spaß, Spaß mach mir das nicht. Lieber hätte ich meine Gesundheit und meine Arbeitsfähigkeit zurück.

OK. ich habe einen "leicht" schwarzen Humor und eine bösartige Ironie.
Daher auch eine etwas andere Ausdrucksweise.
Mir wäre meine Gesundheit auch lieber.

Was soll der Versicherung im Unterliegensfall passieren? Das Gericht wird keine Prügelstrafe für den Versicherungsgeber verhängen, das Gericht wird nur bestätigen, dass Deine Ansprüche gerechtfertigt sind und der Versicherungsgeber wird Dir die vom Gericht zugesprochenen Leistungen erbringen – ganz alltägliches Geschäft.

Darf ich die Idee mit der Prügelstrafe dem Gericht vortragen:eek:
Ich überlasse dir auch die Urheberrechte.

OK, ernsthaft.
Solange jemand mit legalen Mitteln versucht eine Zahlung zu vermeiden sage ich nichts.
Würde ich ehrlich gesagt auch machen, aber mit fairen Mitteln.
Wenn aber jemand zu "unlauteren" Mitteln greift. Also Daten manipuliert, Beweise unterdrückt und das Gegenteil behauptet ... dann werde ich sauer.
Dann greift eine alte Pfadi-Weisheit:
"Es sollen alle leben,
die mir was zu essen geben.
Aber ich werde alle verhau'n,
die mir was vom essen klau'n!"

Soll heißen erstmal sorge ich dafür das meine berechtigten Ansprüche erfüllt werden. Danach werde ich die, mir zur Verfügung stehenden, legalen Mittel nutzen um den Jungs und Mädels kräftig auf die Finger zu hauen.

Ich kann mich wehren und werde mich nicht zurücklehnen und denken "Glück gehabt, ich habe Recht bekommen.". Und dann hoffen, daß sie mich in Ruhe lassen.
Ich bin der Meinung das Versicherungen, die mit unlauteren Methoden arbeiten soviel Ärger bekommen sollten, daß sie es sich das nächste mal genau überlegen jemanden die Berechtigten Ansprüche zu verweigern.

Wenn jeder der die physischen, psychischen und monetären Mittel hat das durchzieht, werden die Versicherungen es irgendwann merken, daß teuerer ist berechtigte Leistungen zu verweigern als zu zahlen.
Und dann werden auch die Schwachen zu ihrem Recht kommen :)

Cüs,
Zotti
 
hallo, zotti,
mein beitrag ist gerad im nirgendwo verschwunden.

"zitat: Wie funktioniert dass wenn ich bei Gericht die Akte sehen will?"


du erstellst ein schreiben mit deinem az. und der bitte um akteneinsicht. schickst dieses an die geschäftsstelle. der zuständige richter entscheidet in der regel für dich
numerierts dir die seitenzahl,(immer in augenhöhe der sachbearbeiterin),
diese werden aus der akte entnommen, die du in der bibliothek selber für 15 ct kopieren kannst und bringst die seiten zurück.
das wars.

du weist ja aus dem urteil, was dich interessiert.

im übrigen werden viele akten aus dem zp=zivilprozess beim sg=sozialgericht hinzugezogen.

mfg
pussi
 
Guude pussi,
vielen Dank für die Info.
Das werde ich demnächst (erstmal das Berufungsgericht abwarten) tun.
Hoffe das geht auch bei der StA so einfach.
Dann kann ich das vielleicht in einem Rutsch erledigen.
Cüs,
Zotti
 
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