Klares JA und zwar vollständig.deshalb meine frage, ob ich in die akten der vers. einsicht nehmen kann.
Wenn das die Unterlagen zu Deinem Fall waren, wo die Richterin nur Anmerkungen drauf geschrieben hat, muss man Dir das aushändigen und die handsch. Sachen der Richterin unkenntlich machen. Stichwort: Datenschutzgesetz -> Herausgabe/Einsicht in ALLE personenbezogen Unterlagen.bei der akteneinsicht bei gericht wurden leider vor meiner nase seiten entfernt, mit der begründung, es handelt sich hierbei um handschriftl. notizen der richterin, die mich nichts angehen würden.
…da ich weiss, wovon ich ausgehe, würde mir schon auffallen, ob etwas "bereinigt" wurde.
Da steht es klar und deutlich das alle Daten rauszugeben sind, inkl. die Herkunft dieser Daten und selbst handschriftliche Sachen sind herauszugeben, wobei man hier als Betroffener diese kennen muss, mit meinen Worten gesagt. Also das was vor Gericht gelaufen ist... war nicht rechtens.(1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung.
Unkenntnis kannst Du mir in der Sache wie man mit der PUV umgeht durchaus unterstellen..
Wir verwenden notwendige cookies , damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um Ihr Erlebnis zu verbessern.
Beachten Sie die weiteren Informationen und konfigurieren Sie Ihre Einstellungen