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akteneinsicht?

pussi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Apr. 2007
Beiträge
1,930
nun weiss ich, dass ich gesetzlich akteneinsicht habe.

meine frage:

gilt diese akteneinsicht auch bei versicherungen und gutachter?

mfg
pussi
 
Hallo

Gemäß Datenschutz und dessen Gesetze hast Du das Recht alle zu Dir gemachten Unterlagen/Daten/Erhebungen usw. einzusehen. Das schließt auch alle Versicherungen, Ärzte usw. ein.

In meiner Sache mit meiner PUV habe ich dieser Tage mit meinem behandelnden Arzt gesprochen, der das auch sagte, da mir die Versicherung zwar ohne Aufforderung das Gutachten zuschickte, aber nicht die strittige Berwertung dieses GA.
 
Hallo Pussi,

meinst du damit Einsicht in die Unterlagen der privaten Versicherungen und deren GA?

Die Versicherungen privater Natur leben doch eher von Deiner Informationspflicht und evtl. denen der Ärzte.

Bei uns ist es so, dass wir die privaten mit Informationen versorgen, bis jetzt war von denen auch kein Nachfassen in den Arztunterlagen zu finden.

Gut, wir gehen damit auch nicht hausieren, dass wir private Versicherungen haben.

Und bislang haben wir von denen auch das GA erhalten. Das einzige was ich weiß, ist, dass auf sämtliche Arztunterlagen ein Anspruch besteht und auf Röntgenaufnahmen, schreibt jedenfalls die Röntgenverordnung vor.

Was vermisst Du denn oder möchtes Du etwas bestimmtes Nachlesen?

Reikja
 
hallo, reickja

nachdem ich akteneinscht in die bg-klinik-unterlagen genommen hatte,
hat mich doch sehr verwundert, welch reger verkehr zwischen der gegn.haftpflicht und der bg-klinik herrschte.
die schoben sich für gutachten alles mögliche, ohne mein wissen zu.

das gutachten, was letztlich in der bg-klinik (aufgrund von zureichung durch die haftpflich) erstellt wurde, krallte sich doch auch gleich die bg selber. dieses erfuhr ich erst durch das urteil.

nun möchte ich wissen, was die gegn. haftpflicht alles vorliegen hat,
mit wem und welche sie noch, ohne mein wissen, daten ausgetauscht hat.

deshalb meine frage, ob ich in die akten der vers. einsicht nehmen kann.

bei der akteneinsicht bei gericht wurden leider vor meiner nase seiten entfernt, mit der begründung, es handelt sich hierbei um handschriftl. notizen der richterin, die mich nichts angehen würden.

mfg
pussi
 
Hallo

deshalb meine frage, ob ich in die akten der vers. einsicht nehmen kann.
Klares JA und zwar vollständig.

Anmerkung: macht mein Anwalt bei meiner PUV auch gerade für mich ;)

bei der akteneinsicht bei gericht wurden leider vor meiner nase seiten entfernt, mit der begründung, es handelt sich hierbei um handschriftl. notizen der richterin, die mich nichts angehen würden.
Wenn das die Unterlagen zu Deinem Fall waren, wo die Richterin nur Anmerkungen drauf geschrieben hat, muss man Dir das aushändigen und die handsch. Sachen der Richterin unkenntlich machen. Stichwort: Datenschutzgesetz -> Herausgabe/Einsicht in ALLE personenbezogen Unterlagen.
 
Hallo pussi,

warum möchtest Du bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung Akteneinsicht nehmen?

Ich glaube nicht, dass Du ein Recht dazu hast. Und wenn, wird Dir eine bereinigte Akte vorgelegt. Geh davon aus, dass die alles was sie über Dich wissen wollen, auch wissen.

Gruß
Luise
 
hallo, luise

mit deinem letzen satz wist du recht haben.

könntest du dir vorstellen, dass auch ich alles wissen möchte, was sie glauben zu wissen und verwerten könnten?

deshalb wollte ich wissen, ob ich ein recht auf einsichtnahme habe.
da ich weiss, wovon ich ausgehe, würde mir schon auffallen, ob etwas "bereinigt" wurde.
denn: sie wissen nicht, was ich weiss.

mfg
pussi
 
Herzallerliebste pussi,

ich versuche mal auf nicht allzu rauer Art Dich auf einen möglichen Denkfehler aufmerksam zu machen. Du schreibst:

…da ich weiss, wovon ich ausgehe, würde mir schon auffallen, ob etwas "bereinigt" wurde.

Du möchtest Akteneinsicht nehmen! Warum? Du möchtest wissen, was da in den Akten alles so gesammelt ist. Wenn Du jetzt nicht weißt was momentan in der Akte ist, woher willst Du an einer „bereinigten“ Akte erkennen, was da entfernt wurde und vorübergehend in einer Schublade liegt? Du wirst möglicherweise Dir bekannte Schriftstücke nicht in der Dir vorgelegten Akte finden – und, welchen Schluss würdest Du daraus ziehen? Haben die das Schriftstück – in der Schublade – oder haben die es nicht?

Herzliche und liebe Grüße
Bussi, Bussi, trallala

Deine Luise
 
Hallo

So, ich hab mal nachgeschlagen... als IT'ler der nebenbei auch im IT-Risikomanagement (nicht Datenschutz) rumturnen "darf" hat man ja manchen Quellen (wo ich viel zu selten reinschauen)

Das aktuelle Datenschutzgesetz findest du unter folgendem Link:"https://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/bdsg.htm"
(kopieren ohne Gänsefüsschen und in Deinem Browser einfügen)

Dort schau mal in §19, Absatz 1 (Auskunft an den Betroffenen).
(1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung.
Da steht es klar und deutlich das alle Daten rauszugeben sind, inkl. die Herkunft dieser Daten und selbst handschriftliche Sachen sind herauszugeben, wobei man hier als Betroffener diese kennen muss, mit meinen Worten gesagt. Also das was vor Gericht gelaufen ist... war nicht rechtens.

Nebenbei: §6, Abs 2 sagt das man die Auskunftsrechte nicht vertragsmäßig ausklammern kann.

Das man "bereinigte" Unterlagen bekommt ist eine andere Sache. Darum ging es aber ja auch nicht.

Es geht dabei nur um die Frage ob man das Recht hat... ja
Das es einen interessiert was die so gesammelt haben, kann ich nachvollziehen. Und nur weil man denkt das man eh nicht alles sieht (was ggf. auch so ist) bedeutet das ja nicht das man sein Recht deswegen gleich mal sein lässt.
 
Hallo Ingrimmsch,

aus dem von Dir zitiertem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kann ich nicht entnehmen, dass man bei einem Unfallgegner (eventuell Prozessgegner) bzw. dessen Haftpflichtversicherer (pussi fragt nach gegnerischer Haftpflichtversicherung) Akteneinsicht verlangen kann. Dies würde ja darauf hinauslaufen, dass sich die im Gerichtverfahren beteiligten Parteien (Rechtsanwälte) gegenseitig in die Akten sehen könnten.


Du schreibst unter dem 27.08.2008, 11:36, dass Dein Anwalt für Dich Akteneinsicht bei Deiner PUV nimmt. Für mich ein weiterer Beleg Deiner Unglaubwürdigkeit und Unkenntnis. Das würde ein Anwalt nie machen! Wozu auch? In den Akten der PUV ist auch nur das, was Du selber in Deiner Akte hast: Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Deine Unfallmeldung, die ärztliche Feststellung und Geltendmachung Deiner Invalidität und das vom Versicherer eingeholtes medizinisches Gutachten … fehlt was? Wonach sucht Dein Anwalt?

Gruß
Luise
 
Ach weißt Du... Du hast Recht und ich meine Ruhe. Aber an Deiner Paranoia solltest Du echt arbeiten. So wie Du andere angehst ist nicht fair. Kleiner Tip: Selbst wenn man Dir anbietet Beweise zu schicken, ist es Dir egal. Das passt dann ja nicht in Deine Behauptung. Sorry für die harten Worte, aber es ist einfach nicht fair was Du machst. Nebenbei... ich habe einem Moderator meine Identität offengelegt und auch was ich heute berufliche mache. Wenn ich ein Troll wäre und gar keinen Unfall hatte usw... dann würde ich diesen Schritt im Web sicherlich nicht tun. Also unterlasse bitte einfach die Anschuldigung das ich alles nur erlogen habe.

Hab heute ein Schreiben mit dem Widerspruch meines Anwaltes an die PUV im Briefkasten. Er hat mir dann auch mal ausgerechnet was vermutlich als Summe im Raume steht. Akteneinsicht hat er nicht beantragt da das Gutachten ja bei uns vorliegt und das ist erst mal was zählt. Sorry, wenn ich nicht die von Dir erwartete Fachbegrifflichkeit benutze. Aber da rede ich einfach bei Dir vor eine Mauer. Du hast Dir in den Kopf gesetzt das ich ein Troll bin und daher siehst Du nix was rechts und links Deines Blickes ist.

Datenschutzgesetzte existieren. Das sie umgangen und zuweilen mit Füßen getreten werden ist eine ganz andere Sache. Aber Rechte hat man...

Unkenntnis kannst Du mir in der Sache wie man mit der PUV umgeht durchaus unterstellen... sonst wäre ich ja auch nicht hier ;) Wenigstens zeigen einige nette User das es hier auch anders zu geht.
 
Hallo Ingrimmsch,

Unkenntnis kannst Du mir in der Sache wie man mit der PUV umgeht durchaus unterstellen..

Unkenntnis ist ja zuerst mal nichts Schlimmes. Die meisten die hier fragen, fragen aus Unkenntnis und die Unfallopfer, die schon einige Jahre Erfahrung mit Versicherern und Gerichten haben, möchten mit ihren Erfahrungen dazu beitragen, dieser Unkenntnis etwas abzuhelfen.

Aus meiner Erfahrung heraus habe ich geschrieben, dass es nicht sein kann, dass Dein Anwalt für Dich Akteneinsicht bei Deiner PUV nimmt. Und? War doch richtig meine Behauptung, oder? So wie sich bisher alle Deine Angaben als falsch herausgestellt haben, war auch diese von Dir erfunden.

Desweiteren hattest Du behauptet, mit Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) könne man bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung Akteneinsicht nehmen. Nun kann man auf alle möglichen Gesetze verweisen, nur um damit etwas zu belegen, sollte man ein Gesetz lesen und verstehen.

Gruß
Luise
 
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