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Akteneinsicht

Wolle53

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
11 Mai 2014
Beiträge
1,129
Ort
Niedersachsen
Hallo an @lle,

ich hatte bei meiner BG um Akteneinsicht gebeten und siehe da die Akten kamen in Kopie auch bei mir an.

Nun aber der Hammer….. bei der Durchsicht wurde mir von Akte zu Akte immer mehr bewusst hier ist doch einiges so nicht rechtens.

Nun frage ich mal ob ihr ähnliches zu berichten habt oder mir auch helfen könnt, ob da die BG nicht Fehler gemacht hat.

1. Die BG hatte mehrmals ein Schreiben an das Versorgungsamt geschickt und um Akteneinsicht gebeten nach langem hin und
her Schreiben wurde ihr dies auch vom Versorgungsamt gewährt.
Meine Frage an euch:
Darf da das Versorgungsamt ohne meine Zustimmung und auch bis vor einigen Tagen ohne das ich davon Kenntnis
hatte, diese Akteneinsicht geben bzw. der BG diese zu senden ?

2. In meinen BG Akten sind einige wichtige Schreiben von mir an die BG einfach nicht in den Akten drin, sondern mit doppelt abgelegten Berichten …….meine Vermutung einfach ausgetauscht worden.
Meine Frage an Euch:
Hat da jemand ähnliche Erfahrung gemacht oder wie kann man sich nun gegen diesen Missbrauch wehren?


3. In meinem Urteil vor dem SG hatte der Richter ja in seiner Urteilsbegründung aufgeführt ich hätte zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. keine eigenen Anstrengungen unternommen wieder ans Arbeiten zu kommen.

Dies stimmt so in keinster Weise, denn alleine hatte ich der BG einige Schreiben geschickt, wo ich um eine Rehabilitation / und Reha bat diese Schreiben sind auch in meiner Akte vorhanden, was ich ja nun gut als Beweis verwenden kann.

Auch meinte der Richter, ich wollte die verordneten orthopädischen Stiefel nicht tragen.
Dies entspricht nicht der Wahrheit sondern folgendes steht auch in meiner BG Akte:
Im Schreiben der BGU an die BG steht folgendes:
Am heutigen Tage erfolgte die Anprobung der Arthrodesestiefel. Es zeigte sich hier, dass versehentlich ein Beinverkürzungsausgleich rechtsseitig angefertigt wurde. Es muss ein Höhenausgleich auf der linken Seite nachgebessert werden.
Mit diesen Stiefel war ein fortkommen unmöglich, komme mit den halbhohen orthopädischen Schuhen viel besser klar.


Dem dringenden Rat, dass verletzte Sprunggelenk einsteifen zu lassen folgte er nicht.
Dies entspricht nicht der Wahrheit sondern folgendes steht auch in meiner BG Akte:
Hier hatte auch mein Arzt von dieser Versteifung abgeraten, da mein Sprunggelenk ja schon wie steif sei und auch eine wesentliche Besserung würde mit einer Versteifung nicht zu erzielen sein.

Alle diese Fehlentscheidungen des Richters haben dazu geführt, dass ich den Prozess verloren hatte und der Richter mich als einen A... dargestellt hatte der nur keine Lust zum arbeiten hat.
Meine Frage an Euch:
Hier muss doch das Fehlurteil des Richters aufgehoben werden oder ?
Die Berufung vor dem LSG ist ja eingeleitet worden.

Ich kann nur sagen gerne sofort möchte ich wieder arbeiten, wenn es nur mein Gesundheitszustand es erlauben würde.
Alleine vor 3 Jahren hatte ich selber versucht meine Selbständigkeit wieder aufzunehmen nach 3 Monaten musste ich aber wieder aufgeben und bin nun schon über 5 Jahre arbeitsunfähig geschrieben.

Auch hatte die BG vor 3 Wochen einen vom D- Arzt genehmigte Wiedereingliederung abgelehnt und verweißt auf die Prozesse vor dem LSG

Bestimmt könnt ihr da mit Rat und Tat helfen

Viele Grüße von

Wolle
 
Moin moin!

Soviel ich weiß, gilt in etwa der Satz "Nachkarten geht nicht".

Das würde in deinem Wahl bedeuten, daß du im Rahmen der Berufungsbegründung auf die Fehler des Richters hättest hinweisen müssen.
Denn durch die Berufung und das neue Verfahren ist das alte ja de facto nicht mehr gültig.
Du kannst entsprechendes nur in der Berufungsbegründung für das BSG dann formulieren, wenn richterlicherseits wieder der gleiche Fehler passiert.

Gleiches gilt für Aktionen der BG. Nur wenn jetzt analoge Aktionen passieren, dann kannst du den Bezug auch schon zu vorherigen Fehlern machen.

Vorher ich dieses in etwa so meine zu wissen, ist folgendes:
Im Verfahren 1. Instanz ist analoges bei mir in 2 Fällen passiert. Zum einen sind Gutachter später in diversen Schreiben/Gutachten etc. falsch zitiert worden. Zum anderen hat das Gericht in der Urteilsbegründung dieses verwandt, um z. B. in Frage zu stellen, ob ich ein CRPS habe. Aber gleichzeitig das chronische Schmerzsyndrom nicht angezweifelt.

Da ich damals sowohl durch noch in der Therapietestungsphase und damit damit Schach gesetzt als auch im juristischen noch blutiger Laie als auch noch im Glauben an das Gute in den Gutachtern/die BG/das Gericht und auch in die Fähigkieten meines RA, ist das natürlich nicht schon vorher angemahnt geschweige denn in der Berufungsbegründung miterwähnt.

Erst als der nächste Gutachter, anscheinend statt sich die Akten ordentlich durchzulesen (ich kann da nur vermutenden eines Verdachtsmoment aussprechen, da ich nicht dabei war, als er die AKten studiert hat) , fleißig nur auf bestimmte Teilinhalte zurückgegriffen hat und dann Stellungnahme meinerseits erfolgte, konnte ich im Bogen dann Richtig stellen in etwa mit:
"Falsch zitierend äußert der Gutachter C aus Gutachten b welcher inhaltsverändernd aus Gutachten A zitiert. Tatsache ist, im relevanten Gutachten A steht "...". Diese falsche Darstellung fand schon in der Urteilsbegründung mit .... und Bezug auf das Gutachten B statt.

Grob verstanden?

gruß
 
Hallo buchfeundin,

vielen Dank für deine Antwort.
Na gut Nachkarten geht nicht, aber in meinem Fall habe ich ja jetzt erst durch die Akteneinsicht diese Fehlentscheidung bemerken können. Denn ich hatte z.B. ja von dem Bericht der BGU an die BG wie hier eingefügt keine Ahnung:

Auch meinte der Richter, ich wollte die verordneten orthopädischen Stiefel nicht tragen.
Dies entspricht nicht der Wahrheit sondern folgendes steht auch in meiner BG Akte:
Im Schreiben der BGU an die BG steht folgendes:
Am heutigen Tage erfolgte die Anprobung der Arthrodesestiefel. Es zeigte sich hier, dass versehentlich ein Beinverkürzungsausgleich rechtsseitig angefertigt wurde. Es muss ein Höhenausgleich auf der linken Seite nachgebessert werden.
Mit diesen Stiefel war ein fortkommen unmöglich, komme mit den halbhohen orthopädischen Schuhen viel besser klar.


Nun stellt sich ja die Frage, ich kann doch erst einschreiten, wenn ich von diesen Verfahrensfehler weiß bzw. wenn ich davon Kenntnis bekomme oder?

Mal sehen was man da noch machen kann, auch zeigt sich mal wieder ganz deutlich, was so mein AW geleistet hat für das viele Geld wofür man diese bezahlt. Leistung meiner AW mangelhaft, Nachfrage nach Vorschüssen sehr gut.
Nun bin ich mal gespannt ob es hier Möglichkeiten gibt das Ruder rumzureißen,
Gruß
Wolle
 
Hallo an @lle,

kann nur jeden Betroffenen raten eine Akteneinsicht seiner Unfallakte , wenn nocht nicht geschehen, umgehend sich diese geben lassen und von vorne bis hinten mehrmals zu lesen.

Da steht so manches drin womit keiner so gerechnet hätte, in meinem Fall habe ich nun reichlich falsche Darstellungen festestellen können. Hier habe ich es derosa und dem Unfallmann zu verdanken, dass ich diese Akten von der BG angefordert hatte.

Immer wieder stelle ich mir nun die Frage, wieso darf da die BG Behauptungen aufstellen die eine absolude Lüge darstellen und nicht so der Wahrheit entsprechen.

Warum haben wir als Unfallopfer nicht das Recht bevor dies Aktenkundig gemacht wird per Unterschrift zu dokomentieren, dass die Darstellungen in der Akte durch die BG korrekt sind?
Oder das diese falsch sind, denn der Richter glaubt ja fast nur, was so in dieser Akte vermerkt ist.
Wie immer haben wir hier die Beweispflicht und die Herren der BG können Schreiben was Sie zu einer Ablehnung für`s V-Geld und für eine Unfallrente brauchen.
Hier ist es langsam an der Zeit, reichlich Unterschriften zu sammeln, damit diese machenschaften endlich eine Ende finden.

Wünsche euch allen ein schönes möglichst schmerzfreies Weihnachtsfest,

Wolle
 
Moin moin!

Wolle, die Antwort auf deine Frage

"Immer wieder stelle ich mir nun die Frage, wieso darf da die BG Behauptungen aufstellen die eine absolude Lüge darstellen und nicht so der Wahrheit entsprechen.

Warum haben wir als Unfallopfer nicht das Recht bevor dies Aktenkundig gemacht wird per Unterschrift zu dokomentieren, dass die Darstellungen in der Akte durch die BG korrekt sind?"

ist ganz einfach.

Aus dem gleichen Grund, aus dem du das als Kläger machst/darfst/tust.

Grundsätzlich ist es doch so, daß jede Klage (egal von welcher Seite sie kommt) nichts anderes als eine Behauptung/Vermutung einer Sachlage ist.
Der Kläger ist klagebefugt, wenn er geltend macht, in eigenen subjektiven Rechten verletzt zu sein. Deswegen "Wie immer haben wir hier die Beweispflicht."

Und steht jeder Partei frei, mit welchen Mitteln und mit welcher Begründung (ob nun erst einmal korrekt oder nicht) zu begründen, warum diese Behauptung aus ihrer Sicht richtig ist. Und diese muß sie auch vorher nicht offentlich machen.

Und es steht jeder Partei frei, mit welchen Mitteln und mit welcher Begründung (ob nun erst einmal korrekt oder nicht) zu begründen, warum diese Behauptung aus ihrer Sicht falsch ist. Und diese muß sie auch vorher nicht offentlich machen.

Es ist Aufgabe der Gegenpartei, zu beweisen, daß die Inhalte falsch oder nicht vollständig der Wahrheit entsprechend sind.
Denn noch einmal, jede Seite stellt erst einmal Behauptungen auf.

Beispielhaft dazu folgendes:

Ich behaupte, du hast mich beklaut. Und strenge deswegen eine Klage an.
Als Begründung gebe ich an, wir wären auf einer Feier gewesen. Und nach der Feier hätte mir meine Geldbörse gefehlt. Als Zeuge, daß die definitiv noch 1 Std. vorher gegewesen wäre, gebe ich Person A an. Und Person XY hatte mir mitgeteilt, du wärst an meiner Jacke gewesen. Und Person Z hatte mir mitgeteilt, sie hätte gesehen, daß du mir etwas aus der Jacke genommen hättest.
Als einzige Zeugenaussage reiche ich die Aussage von Person A ein.

Ich muß beweisen, daß du das warst. Daß die Personen XY und Z das wirklich gesagt haben. Daß Person A mir da keine Gefälligkeit unterschrieben hat. Das die Geldbörse vorher da war.

Meine Gegenseite kann behaupten, daß Person A zwar mit an der Jacke war, aber nur das Feuerzeug gesehen hat, daß ich ihr gegeben habe. Ob die Geldbörse zu diesem Zeitpunkt noch da war, dazu kann Person A nichts sagen. Auch da muß ich dann das Gegenteil beweisen. Das Gleiche gilt für den korrekten und vollständigen Inhalt der Aussagen der Person XY und Z. Die Gegenseite behauptet einfach, das können die Personen aus ihrem Blickwinkel nicht gesehen haben. Und ich muß dann beweisen, daß es doch geht.

Vergleichbar dazu, du hast die Klage gg. die BG angestrengt. Also ist es deine Aufgabe als Kläger, deine Behauptungen zum Sachstand zu beweisen.

Das Prinzip dahinter heißt "in dubio pro reo", im Zweifel für den Angeklagten und ist Basis unseres rechtsstaatlichen Systems.

Es gibt für einige wenige Ansätze die Begriffe "rechtsvernichtende" oder "rechtshemmende" Einrede/Einwendung. Nur wenn diese gelten, dann muß unter bestimmten Umständen die anwendende Partei nachweisen, daß ihr Einwand korrekt ist.
Die nicht-anwendende muß allerdings allerdings Partei begründen, warum dieses eine z. B. rechtsvernichtende Einrede (s. o.) ist.

Deswegen ist dein Ansatz "kann nur jeden Betroffenen raten eine Akteneinsicht seiner Unfallakte , wenn nocht nicht geschehen, umgehend sich diese geben lassen und von vorne bis hinten mehrmals zu lesen." auch absolut richtig und immens wichtig.

Aber dazu hat jeder selbstständig die Pflicht. Es ist nicht in der Pflicht des Gerichtes oder der BG, dieses selber zu verablassen. Da es es freiwilliger Entscheidung deiner unterliegt.
Tust du das nicht, ist es ein Versäumnis zu deinen Lasten und auf Grund Eigenverschulden. Hat man einen Anwalt, so macht der nichts anderes. Er besorgt sich die gesamte Gerichtsakte.

Zum Thema BG-Akte, da geht das Recht sogar über das Recht der BG an deinen Akten. Du kannst Akteneinsicht in deine vollständige BG-Akte verlangen, also in die Beweise der Gegenseite.
Die Bg anderseits kann das nicht. Sie kann keine Akteneinsicht in deine Anwalts- oder Privatakten mit deinen Beweisen verlangen.
Auch da gilt, jeder selbstständig die Pflicht. Tut er das nicht, ist es ein Versäumnis zu seinen Lasten und auf Grund Eigenverschulden.

Das Nicht-Wissen um diese Dinge ist oft ein Problem derer, die sich selber vertreten. Unter anderen deswegen gibt es ja auch dieses Forum, damit man sich informieren kann oder informiert wir und es nicht deswegen zu Fehlern mit Konsequenzen kommt.
Aber, da gilt dann auch das Prinzip, daß du dich selber kundig machen mußt, was deine Rechte und Pflichten sind. Tust du das nicht, ist es dein Versäumnis.

Alles jammern und sammeln von Unterschriften wird daran nichts ändern.
Denn die entsprechenden Dinge (Klage, wer hat welche Beweispflicht und wann etc.) sind grundlegende Inhalte unseres Rechtssystems. Und um diese zu ändern, muß das Rechtssystem geändert werden. Und das kann und wird nicht passieren, weil dafür letztendlich die Verfassung geändert werden müßte.

Was meiner Meinung nach geändert werden müßte, ist die Regelung, wer klagen muß und wer nicht.
Sprich, wenn die BG den Antrag oder was auch immer abweisen will, dann muß sie nach deinem begründeten Widerspruch klagen. Und damit den Nachweis der Richtigkeit ihrer Behauptungen führen, daß deine Argumentation falsch ist. Damit würde sich zumindest schon ein wesentlicher Teil der Nachweispflicht ändern.

gruß
 
Hallo buchfreundin,

da hast du dir aber sehr viel Mühe gegeben mit der Ausführung. Danke.

Ok wie du auch schreibst die BG darf bei mir keine Akteneinsicht haben,....
aber wieso durfte die BG Akteneinsicht bei meinem Versorgungsamt beantragen und warum wurde der BG diese auch gewährt?
Hier hatte die BG laut meiner BG-Akte fünf mal versucht Akteneinsicht in meine Akte bei dem Versorgungsamt zu bekommen.
Warum darf die BG denn nun dies?

Schön buchfreundin das du so hilfsbereit bist, ich wünsche mir, dass die Menschen wieder mehr zusammen halten und da bin ich diesem Forum schon sehr dankbar, hier gibt es doch viele hilfsbereite Mitgleider.

Schönen Tag noch wünscht
Wolle
 
Moin moin!

Schmunzel, Wolle es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde...

was z. B. sein kann, daß du der BG irgendwann einmal Schweigepflichtentbildung gegeben hast. Nur daß du (denn gleichen Fehler habe auch ich gemacht ;)), diese nicht begrenzt hast, sondern generell.
Die dann fleißig genutzt wurde.

Oder dem Versorgungsamt im Rahmen von Rückfragen.
Oder aber der zuständige Sachbearbeiter beim Versorgungsmat war dem möglicherweise vorliegendem Irrglauben unterlegen, die BG darf das.

Oder aber, k. a. .... die BG darf beim Versorgungsamt solche Daten erfassen.
.
Was ich machen würde, wäre mal ganz dumm beim Versorgungsamt und bei der BG schriftlich nachfragen. Es wäre deines Wissens nach zum Verstoß gg. Datenschutzbestimmungen mit der Herausgabe der Daten XY gekommen. Um dieses Abzuklären bittest du um Kopie der entsprechenden Schweigepflichtentbindung zur Erlaubnis deiner Daten an die BG.
Mit Frist von 14 Tagen.

gruß
 
Hallo buchfreundin,

da werde ich mich morgen direkt drumm kümmern.

Von meiner Seite ist keine Schweigepflichtentbindung gegeben worden.
Hier liegt ja wohl ein klarer Verstoß vor, den ich nun vor ein paar Tagen nach meiner Akteneinsicht festgestellt habe.

Da diese Daten von mir einfach ohne Genehmigung vom Versorgungsamt an die BG gegeben worden und ich die Gewissheit bekomme, dass ein Verstoß vorliegt, bringt dies nicht nur Nachteile beim Versorgungsamt für mich?
Ich meine damit, sollte ich nochmals ein Verschlimmerungsantrag stellen, wird dieser doch nur abgelehnt oder?

Wie kann ich da am besten vorgehen, ohne mir selber zu Schaden?

Aber immer mehr merke ich die A....karte hat nur ein Unfallopfer den man für dumm hält und meint diesen abservieren zu können, nach dem Motto den kriegen wir schon klein.

Gruß
Wolle
 
Moin moin!

Wolle, schwerer Denkfehler. Liest du nicht, was ich schreibe? Oder liest du nur, was du gerne lesen würdest?

"Von meiner Seite ist keine Schweigepflichtentbindung gegeben worden."
Diese Aussage mußt du beweisen. Kannst du aber nicht. Du kannst nicht beweisen, daß du nicht vergessen hast, ob und wo du eine Schweigepflichtentbindung abgegeben hast. Du kannst dieses nur behaupten.

Deswegen und zum letzten Mal. Ansonsten habe ich keine Lust, mich sinnlos zu wiederholen:

Anschreiben - die Gegenseite damit dazu zwingen, daß sie ihrerseits den Beweis erbringen muß, nicht gegen Datenschutz etc. verstoßen zu haben.


Und nochmal und so leid es mit tut, dies sagen zu müssen.
Wenn du dich als Kläger nicht informierst, und dazu hast du die Pflicht, was du zu tun hast, wie Verfahrensgänge sind. Wie rechtliche Vorschriften sind.
Wer wann wie wo etwas beweisen muß (s. auch oben).
Und und und ....

Dann ist der Umstand, daß "Aber immer mehr merke ich die A....karte hat nur ein Unfallopfer den man für dumm hält und meint diesen abservieren zu können" stattfindet, nicht das Verschulden der Gegenseite oder des Gerichts.

Sondern auf Grund Versäumnissen deiner dein eigenes Verschulden.

Gruß
 
hallo buchfreundin,

na na ........wieso mein eigenes Verschulden, woher soll ich wissen das man Akteneinsicht hat. Wofür hat man einen AW!
Da kannst du nicht von eigenes Verschulden sprechen, ich bin kein Jurist und hatte meinen AW vertraut, und wenn die BG einfach ans Versorgungsamt schreibt um Akteneinsicht zu bekommen und mich darüber nicht informiert, wie soll ich da in Erfahrung bringen das
die BG um Akteneinsicht bittet?

Auch wie du schreibst sinnlos zu wiederholen, kann ich nicht nachvollziehen.
hier habe ich um Hilfe gebeten und nicht um ich hätte wie du schreibst:

Wenn du dich als Kläger nicht informierst, und dazu hast du die Pflicht, was du zu tun hast, wie Verfahrensgänge sind. Wie rechtliche Vorschriften sind.

Dafür nehme ich mir doch einen AW also weiß ich nicht wieso du das so schreibst. egal

Auch dein Satz: Sondern auf Grund Versäumnissen deiner dein eigenes Verschulden.

Hier habe ich kein Verschulden, denn dafür müßte ich nochmal 6 Jahre studieren gehen, nun aber genug davon.
 
Hallo Wolle,

nein, es ist nicht dein Verschulden, dass du nichts von deinem Recht der Akteneinsicht gewusst hast. Nur macht die BG damit bestimmt keine Werbung, weil sie sich nicht in die Karten schauen lassen will.

Viele Grüße
Derosa
 
Hallo zusammen,

das was buchfreundin schreibt, kann ich voll und ganz unterschreiben!
Bestimmt kennt ihr doch alle den nachfolgenden Spruch:
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"!
Und genau das meint buchfreundin damit!
 
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