Wolle53
Mitgliedschaft beendet
Hallo an @lle,
ich hatte bei meiner BG um Akteneinsicht gebeten und siehe da die Akten kamen in Kopie auch bei mir an.
Nun aber der Hammer….. bei der Durchsicht wurde mir von Akte zu Akte immer mehr bewusst hier ist doch einiges so nicht rechtens.
Nun frage ich mal ob ihr ähnliches zu berichten habt oder mir auch helfen könnt, ob da die BG nicht Fehler gemacht hat.
1. Die BG hatte mehrmals ein Schreiben an das Versorgungsamt geschickt und um Akteneinsicht gebeten nach langem hin und
her Schreiben wurde ihr dies auch vom Versorgungsamt gewährt.
Meine Frage an euch:
Darf da das Versorgungsamt ohne meine Zustimmung und auch bis vor einigen Tagen ohne das ich davon Kenntnis
hatte, diese Akteneinsicht geben bzw. der BG diese zu senden ?
2. In meinen BG Akten sind einige wichtige Schreiben von mir an die BG einfach nicht in den Akten drin, sondern mit doppelt abgelegten Berichten …….meine Vermutung einfach ausgetauscht worden.
Meine Frage an Euch:
Hat da jemand ähnliche Erfahrung gemacht oder wie kann man sich nun gegen diesen Missbrauch wehren?
3. In meinem Urteil vor dem SG hatte der Richter ja in seiner Urteilsbegründung aufgeführt ich hätte zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. keine eigenen Anstrengungen unternommen wieder ans Arbeiten zu kommen.
Dies stimmt so in keinster Weise, denn alleine hatte ich der BG einige Schreiben geschickt, wo ich um eine Rehabilitation / und Reha bat diese Schreiben sind auch in meiner Akte vorhanden, was ich ja nun gut als Beweis verwenden kann.
Auch meinte der Richter, ich wollte die verordneten orthopädischen Stiefel nicht tragen.
Dies entspricht nicht der Wahrheit sondern folgendes steht auch in meiner BG Akte:
Im Schreiben der BGU an die BG steht folgendes:
Am heutigen Tage erfolgte die Anprobung der Arthrodesestiefel. Es zeigte sich hier, dass versehentlich ein Beinverkürzungsausgleich rechtsseitig angefertigt wurde. Es muss ein Höhenausgleich auf der linken Seite nachgebessert werden.
Mit diesen Stiefel war ein fortkommen unmöglich, komme mit den halbhohen orthopädischen Schuhen viel besser klar.
Dem dringenden Rat, dass verletzte Sprunggelenk einsteifen zu lassen folgte er nicht.
Dies entspricht nicht der Wahrheit sondern folgendes steht auch in meiner BG Akte:
Hier hatte auch mein Arzt von dieser Versteifung abgeraten, da mein Sprunggelenk ja schon wie steif sei und auch eine wesentliche Besserung würde mit einer Versteifung nicht zu erzielen sein.
Alle diese Fehlentscheidungen des Richters haben dazu geführt, dass ich den Prozess verloren hatte und der Richter mich als einen A... dargestellt hatte der nur keine Lust zum arbeiten hat.
Meine Frage an Euch:
Hier muss doch das Fehlurteil des Richters aufgehoben werden oder ?
Die Berufung vor dem LSG ist ja eingeleitet worden.
Ich kann nur sagen gerne sofort möchte ich wieder arbeiten, wenn es nur mein Gesundheitszustand es erlauben würde.
Alleine vor 3 Jahren hatte ich selber versucht meine Selbständigkeit wieder aufzunehmen nach 3 Monaten musste ich aber wieder aufgeben und bin nun schon über 5 Jahre arbeitsunfähig geschrieben.
Auch hatte die BG vor 3 Wochen einen vom D- Arzt genehmigte Wiedereingliederung abgelehnt und verweißt auf die Prozesse vor dem LSG
Bestimmt könnt ihr da mit Rat und Tat helfen
Viele Grüße von
Wolle
ich hatte bei meiner BG um Akteneinsicht gebeten und siehe da die Akten kamen in Kopie auch bei mir an.
Nun aber der Hammer….. bei der Durchsicht wurde mir von Akte zu Akte immer mehr bewusst hier ist doch einiges so nicht rechtens.
Nun frage ich mal ob ihr ähnliches zu berichten habt oder mir auch helfen könnt, ob da die BG nicht Fehler gemacht hat.
1. Die BG hatte mehrmals ein Schreiben an das Versorgungsamt geschickt und um Akteneinsicht gebeten nach langem hin und
her Schreiben wurde ihr dies auch vom Versorgungsamt gewährt.
Meine Frage an euch:
Darf da das Versorgungsamt ohne meine Zustimmung und auch bis vor einigen Tagen ohne das ich davon Kenntnis
hatte, diese Akteneinsicht geben bzw. der BG diese zu senden ?
2. In meinen BG Akten sind einige wichtige Schreiben von mir an die BG einfach nicht in den Akten drin, sondern mit doppelt abgelegten Berichten …….meine Vermutung einfach ausgetauscht worden.
Meine Frage an Euch:
Hat da jemand ähnliche Erfahrung gemacht oder wie kann man sich nun gegen diesen Missbrauch wehren?
3. In meinem Urteil vor dem SG hatte der Richter ja in seiner Urteilsbegründung aufgeführt ich hätte zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. keine eigenen Anstrengungen unternommen wieder ans Arbeiten zu kommen.
Dies stimmt so in keinster Weise, denn alleine hatte ich der BG einige Schreiben geschickt, wo ich um eine Rehabilitation / und Reha bat diese Schreiben sind auch in meiner Akte vorhanden, was ich ja nun gut als Beweis verwenden kann.
Auch meinte der Richter, ich wollte die verordneten orthopädischen Stiefel nicht tragen.
Dies entspricht nicht der Wahrheit sondern folgendes steht auch in meiner BG Akte:
Im Schreiben der BGU an die BG steht folgendes:
Am heutigen Tage erfolgte die Anprobung der Arthrodesestiefel. Es zeigte sich hier, dass versehentlich ein Beinverkürzungsausgleich rechtsseitig angefertigt wurde. Es muss ein Höhenausgleich auf der linken Seite nachgebessert werden.
Mit diesen Stiefel war ein fortkommen unmöglich, komme mit den halbhohen orthopädischen Schuhen viel besser klar.
Dem dringenden Rat, dass verletzte Sprunggelenk einsteifen zu lassen folgte er nicht.
Dies entspricht nicht der Wahrheit sondern folgendes steht auch in meiner BG Akte:
Hier hatte auch mein Arzt von dieser Versteifung abgeraten, da mein Sprunggelenk ja schon wie steif sei und auch eine wesentliche Besserung würde mit einer Versteifung nicht zu erzielen sein.
Alle diese Fehlentscheidungen des Richters haben dazu geführt, dass ich den Prozess verloren hatte und der Richter mich als einen A... dargestellt hatte der nur keine Lust zum arbeiten hat.
Meine Frage an Euch:
Hier muss doch das Fehlurteil des Richters aufgehoben werden oder ?
Die Berufung vor dem LSG ist ja eingeleitet worden.
Ich kann nur sagen gerne sofort möchte ich wieder arbeiten, wenn es nur mein Gesundheitszustand es erlauben würde.
Alleine vor 3 Jahren hatte ich selber versucht meine Selbständigkeit wieder aufzunehmen nach 3 Monaten musste ich aber wieder aufgeben und bin nun schon über 5 Jahre arbeitsunfähig geschrieben.
Auch hatte die BG vor 3 Wochen einen vom D- Arzt genehmigte Wiedereingliederung abgelehnt und verweißt auf die Prozesse vor dem LSG
Bestimmt könnt ihr da mit Rat und Tat helfen
Viele Grüße von
Wolle