MaxundMoriz
Mitgliedschaft beendet
Hallo
wer sich zum Thema Akteneinsicht schlau machen möchte, kann das unter
http://www.deutsche-rentenversicher...eneinsicht%20durch%20Beteiligte%20%205%202502
einlesen.
Ich denke das Recht dürfte auch bei anderen Behörden angewendet werden können.
Nach § 25 Abs. 5 S. 2 SGB X kann die Behörde die Akteneinsicht in eine elektronische Akte gewähren, indem sie Unterlagen ganz oder teilweise ausdruckt, elektronische Dokumente auf einem Bildschirm wiedergibt, elektronische Dokumente zur Verfügung stellt oder den elektronischen Zugriff auf den Inhalt gestattet. In welcher der genannten Formen die Behörde die Einsicht in eine elektronische Akte gewährt, liegt in ihrem Ermessen.
wer sich zum Thema Akteneinsicht schlau machen möchte, kann das unter
http://www.deutsche-rentenversicher...eneinsicht%20durch%20Beteiligte%20%205%202502
einlesen.
Ich denke das Recht dürfte auch bei anderen Behörden angewendet werden können.
Nach § 25 Abs. 5 S. 2 SGB X kann die Behörde die Akteneinsicht in eine elektronische Akte gewähren, indem sie Unterlagen ganz oder teilweise ausdruckt, elektronische Dokumente auf einem Bildschirm wiedergibt, elektronische Dokumente zur Verfügung stellt oder den elektronischen Zugriff auf den Inhalt gestattet. In welcher der genannten Formen die Behörde die Einsicht in eine elektronische Akte gewährt, liegt in ihrem Ermessen.