Hallo,
habe die Absicht mich vor einem Sozialgericht selbst zu vertreten.
Habe ich die Möglichkeit auf Akteneinsicht?
Ich sage ja, aber:
- kann ich von dieser Möglichkeit nur dann Gebrauch machen, wenn ich beim SG persönlich erscheine und mir die Akte im "Amtszimmer" aushändigen lasse,
- wer fertigt erforderliche Kopien
- oder kann das SG die Akte zwecks Akteneinsicht auch an meine Adresse senden oder sonstige Behörde (?) an meinem Wohnsitz?
Wer von Euch hat dieses schon einmal praktiziert?
anaconda
habe die Absicht mich vor einem Sozialgericht selbst zu vertreten.
Habe ich die Möglichkeit auf Akteneinsicht?
Ich sage ja, aber:
- kann ich von dieser Möglichkeit nur dann Gebrauch machen, wenn ich beim SG persönlich erscheine und mir die Akte im "Amtszimmer" aushändigen lasse,
- wer fertigt erforderliche Kopien
- oder kann das SG die Akte zwecks Akteneinsicht auch an meine Adresse senden oder sonstige Behörde (?) an meinem Wohnsitz?
Wer von Euch hat dieses schon einmal praktiziert?
anaconda