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Akteneinsicht

Raymund

Neues Mitglied
Registriert seit
20 Jan. 2009
Beiträge
4
Hallo Zusammen bin hier neu im Forum und hätte da gerne eine Auskunft

Möchte meine Frage kurz schildern

Im Oktober hatte ich mit meinen Roller einen Unfall wo ich von der Arbeit nach hause unterwegs war. Ich ordnte mich auf der Linksabbiegerspur ein. Bei roter Ampel wartete ich zunächst,beim Wechsel auf Grünlicht fuhr ich an.
Ein entgegenkommendes Auto missachtete das für sie geltende Rotlicht,und
kollidierte mit mir zusammen.
Nach dem Zusammenstoß wurde ich in Krankenhaus gebracht.Die Diaknose: war Trimalleolarfraktur S.82.82 am rechten Fuss lag 3 Wochen in der Klinig nach 6 Wochn wurde die Stellschraube entfernt wo ich jetztb mit Krankengymastik anfange

Habe zu meinen Unfall einen Anwalt genommen da der Unfallgegner eine andere Ausage machte habe aber zeuge zu den Unfall gehabt die den Verlauf angaben das sie durch Rot fuhr leider sind mein Anwalt
noch die Hände gebunden da noch keine Akteneinsicht voliegt weder mein Anwalt ,der BG, noch der gegnerische Versicherung .



frage: 1 weiß jemand wie lange sich das hinziehen kann zur Akteneinsicht
frage. 2 Schmerzensgeld wie hoch ca.
 
Hallo Raymund,

zu 1.
die Akteneinsicht wird wahrscheinlich erst gewährt werden, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, vorher wäre es auch recht unsinnig, eine leere Akte anzufordern. Den Zeitraum kann man auch nicht so richtig bestimmen, rechne aber mit mehreren Monaten.

Zum Zeitraum kann ich folgendes aus eigener Erfahrung berichten. Mir war letztes Jahr im August einer ans Auto gefahren und hat Fahrerflucht begangen. Obwohl ich das Kennzeichen und alles notiert hatte, hat es bis Ende Dezember gedauert, eh die Ermittlungen abgeschlossen waren und die Akte an die Staatsanwaltschaft ging. Der Schaden wurde bisher immer noch nicht reguliert, da die Versicherung die beantragte Akteneinsicht noch nicht bekommen hat. Von der Staatsanwaltschaft bekam ich letzte Woche die Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wurde. Grund:

Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ist nicht gegeben. Die Schuld wäre als gering anzusehen.

zu 2.
Zur Höhe des Schmerzensgeldes kann auch nur orakelt werden, wart erst mal bis die Heilbehandlung abgeschlossen ist. Es ist u. a. auch davon abhängig, ob bleibende Schäden, etc. vorhanden sind.

Gruß Jens
 
Hallo Raymund,

herzlich willkommen hier im Forum für Unfallopfer!
Ich fürchte für das Thema Schmerzensgeld ist es noch etwas zu früh.
Bevor es da eine Entscheidung gibt - wird ein Gutachten gemacht!

Das Wichtigste ist im Moment Dein Heilungsprozess d.h. das Du im Wahrsten Sinne des Wortes irgendwie wieder so weit wie möglich gesund wirst!

Ich hoffe die Aussage des Zeugen liegt auch Deinem Anwalt inzwischen vor!
Du schreibst von der BG - wenn es ein so genannter Wegeunfall war sieht die Sache wieder ein Stück anders aus! Aber zu dem Thema kann Dir Dein Anwalt besser Auskunft geben!
Also habe ein Stück Geduld die Bearbeitung eines solchen Unfalls geht erst richtig nach dem Abschluss des Heilungsprozeßes los.
Wenn es zur ersten Akteneinsicht kommt können schon Monate ins Haus gehen! Allerdings hoffe nicht auf ein Riesen- Schmerzensgeld wie in den USA!
Wichtig ist im Moment allein für Dich das Du wieder einigermaßen gesund wirst und nach Möglichkeit berufstätig sein kannst sprich Dein Einkommen hast!
Wenn die BG "im Boot" ist bekommst Du ja im Moment Verletztengeld?

Gruss Joachim
 
Hallo Joachim

vielen Dank für Deinen Beitrag!

Dann bleibt mir nichts anderes übrig als abzuwarten
Gruß
Raymund
 
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