Hallo Hella.
ich kenn beides also das einem eine Frist gesetzt wird, bis zu welchem Zeitpunkt man den Widerspruch begründet haben muss.
Aber auch das einem keine Frist gesetzt wird und man sich Zeit lassen kann. (beides Versorsgungsamt)
Bei der BG habe ich es schon erlebt das man mit keine Frist genannt hat und ich dann lang gebraucht hatte,
und dann meine Begründung zu spät an kam, und der Bescheid - nach meinem Widerspruch mit dem hinweis abgelehnt wurde,
ich hätte ihn nicht begründet.
Vieleicht schreibst du das Versorgungsamt an und bittest um Zeit verlängerung.
Oder kannst du ihm versuchen zu erklären, das es ja nicht überseinen Kopf entschieden wird, wenn du die Unterlagen nach hause holst
(also die Kopien) und ihr dann zuhause gemeinsam in ruhe euch das alles anschauen könnt.
Grüße Michi
ich kenn beides also das einem eine Frist gesetzt wird, bis zu welchem Zeitpunkt man den Widerspruch begründet haben muss.
Aber auch das einem keine Frist gesetzt wird und man sich Zeit lassen kann. (beides Versorsgungsamt)
Bei der BG habe ich es schon erlebt das man mit keine Frist genannt hat und ich dann lang gebraucht hatte,
und dann meine Begründung zu spät an kam, und der Bescheid - nach meinem Widerspruch mit dem hinweis abgelehnt wurde,
ich hätte ihn nicht begründet.
Vieleicht schreibst du das Versorgungsamt an und bittest um Zeit verlängerung.
Oder kannst du ihm versuchen zu erklären, das es ja nicht überseinen Kopf entschieden wird, wenn du die Unterlagen nach hause holst
(also die Kopien) und ihr dann zuhause gemeinsam in ruhe euch das alles anschauen könnt.
Grüße Michi