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Akteneinsicht per CD

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Hallo Forstwirt,
ist doch aber ganz Einfach. Weißt Du welchen Aufwand es bedeutet eine sichere gesicherte Zone zur Verfügung zu stellen? Bei den ständigen Hackerangriffen kein leichtes Unterfangen. Als verschiedene BG´en ihre Software gekauft haben gab es die DSGVO noch nicht und nachträglich ist soetwas dann immer noch einmal komplizierter.
Schau Dir die Erfolgsgeschichte von DE-Mail an, dann verstehst Du, was ich meine....

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

auch hier gebe ich Dir Recht - eine gesicherte Datenübermittlung ist und bleibt eine Herausforderung.

Der Aufwand ( z.B. Einsicht in die E-Akte) ist aber zum Teil bei BG'en schon umgesetzt und es gibt diese Zugänge, Datenträger ... diese Regelung muss für alle gleich gelten und von allen umgesetzt werden.

Es darf keine Ungleichbehandlung "aus technischen Gründen" geben.
Als verschiedene BG´en ihre Software gekauft haben gab es die DSGVO noch nicht
... dann sind die Bg'en gezwungen neue Software zu kaufen - oder vom Softwareprogrammierer ein Update einzufordern. (siehe Impf)
wenn neue Gesetze erlassen werden z.B. DS-GVO müssen diese umgesetzt werden !

VG
Forstwirt
 
@Rolandi,

Kopiekosten für 0,5 € halte ich schon für kurios angemessen wären 0,1 € pro Seite wenn überhaupt....
selbstverständlich hast Du Anspruch auf einen kostenlosen Datenträger (CD)
siehe Beitrag # 2 und # 4
stellt sich nur die Frage wie Du das beantragt hast
wichtig zu nennen wäre hier der Art. 15 DSGVO plus Art. 12 DSGVO
habe ja den Eindruck Deine Behörde berät Dich nicht richtig vgl. § 14 SGB I

@Fostwirt,

stimmt die


welches (siehe Link letzte Seite)

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 27. April 2016.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
M. SCHULZ
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
J.A. HENNIS-PLASSCHAERT


und 2 Jahre spätzer am 25. Mai 2018 in Kraft tat, umgesetzt......
wir befinden uns großer 3 Jahre nach Inkrfattreten der DS-GVO
welche u.a. vom damaligen Europopäsident Martin Schulz ( SPD) unterzeichnet wurde.

Gruß Impf
 
Hallo Impf,,

ich halte mich an die Inhalte der DSGVO und versuche diese für mich einzufordern.
Das heißt nicht, dass es so Eins zu Eins erfolgt...

aber dafür gibt es auch Kontrollinstanzen.

Gruß Forstwirt
 
Hallo,
wenn ich ehrlich bin, verstehe ich die Diskussion hier nicht. Wer hat sich konkret mit der DSGVO befasst? Ich verlinke mal ein Kurzpapier zur DSGVO.
Wenn ich Auskunft über die Frage begehre, ob personenbezogene Daten und auch welche Daten, gespeichert sind, dann nutzt mir das in der Auseinandersetzung überhaupt nicht. Ich bekomme durch die DSGVO nicht eine einzige Kopie aus meiner Akte, also die Unterlagen, die ich benötige.
Wer mit einer BG intensiv zu tun hat, dem sollte doch klar sein, welche Daten die BG von einem hat. Das gebe ich den Leuten doch bereits mit der Unfallanzeige bis einschließlich Kontoverbindung bekannt.
Was nutzt Dir persönlich die Auskunft, dass Deine Daten z.Bsp. in 5 verschiedenen Systemen (eventuell Dir vom Namen her völlig unbekannten Programmen) gespeichert werden? Sicher, die Anzahl der personenbezogenen Daten ist gewaltig, aber was bringt das?
Eine Übersendung einer vollständigen Akte ist damit nicht verbunden.

Gruß von der Seenixe
 
Geschlossen wegen OFF TOPIC
 
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