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Akteneinsicht LBV

Paul Udo

Mitglied
Registriert seit
3 Feb. 2016
Beiträge
79
Hallo,
ich nochmal...
Wie lange daf sich das LBV Zeit lassen um die beantragte Akteneinsicht zu gewähren?

Hat wer Erfahrungen

Danke!

Gruß PU
 
...
Hallo Paul Udo,

https://dejure.org/gesetze/BGB/630g.html
BGB § 630g Einsichtnahme in die Patientenakte

(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.


(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.



Aber Du meinst sicher die Akteneinsicht bei der Behörde. Leider habe ich da nichts zu Fristen gefunden.


LG Jani
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke
Ist denn die Akte beim LBV bzgl. erh. Unfallruhegehalt u.a. gleichzusetzen mit einer Patientenakte?
 
...
@Paul Udo

Das weiß ich eben nicht. Zum einen dürfte die Patientenakte Bestandteil dieses Verwaltungsaktes sein. Wie aber genau das zu werten ist, weiß ich leider nicht.

Ich habe jetzt schon mal gegoogelt. Und habe nur das Recht auf Einsichtnahme gefunden - leider ohne Fristen. http://www.juraforum.de/lexikon/verwaltungsrecht-akteneinsicht

Beim Arbeitsamt ist es so, dass man auf sein Schreiben recht schnell eine Eingangsbestätigung bekommt. Dann hat die Behörde 3 Monate Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Kommt dann nichts, kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen.

Aber es gibt in diesem Forum User, die wesentlich mehr Wissen haben. Die werden sich dann schon noch melden.


LG Jani
 
Ich habe nach über 3 Monaten noch nicht mal eine Eingangsbestätigung.... Typisch LBV eben.
Die Arbeitsmoral von denen kotzt mich total an.... Ich verstehe nicht,wie man seinen Job so machen kann.
 
....
@Paul Udo

Hast Du einen Nachweis für Dein Schreiben?

Solltest Du keinen Nachweis haben ... schick ein neues Schreiben mit Fristsetzung und Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit ... das Ganze als Einschreiben mit Rückantwort.

Solltest Du bereits einen Nachweis haben, schick ein Schreiben mit Androhung.

Würde ich so machen.

Musterbrief > http://www.anleitungen-buergerproteste.de/wp-content/uploads/2014/02/Musterbrief2.pdf

http://www.juraforum.de/lexikon/dienstaufsichtsbeschwerde


Das Verhalten ist Strategie, die Leute mürbe machen, damit sie aufgeben.


LG Jani
 
Ich glaube, ich habe gar keine Lust mehr mich rum zu ärgern... Ich habe einen Anwalt der sich um das erh. Unfallruhegehalt kümmert, der soll sich dann auch darüm kümmen....
Im Notfall gibt es halt eine Untätigkeitsklage nach 6 Monaten...
 
Jetzt habe ich glaube ich meine beiden Threads durcheinandergebracht ...

Aber im Grunde geht's um das gleiche..... Das LBV macht wie immer nichts!
 
Hallo PU,

eine Antwort zur Neufeststellung des Unfallausgleichs hab ich dir im anderen Thread geschrieben.

Je nach Bund/Land heißen die zuständigen Stellen verschieden (und in jedem Bundesland wieder anders).

Ich habe es so verstanden:
Es gibt -bei Landesbeamten- die 3 Stellen:
Dienstherr (entscheidet über weitere Verwendung),
Unfallfürsorgestelle (quasi die BG der Beamten) und
Versorgungsstelle (rechnet aus und überweist das, was ihnen von den beiden anderen Stellen angewiesen wurde).
In manchen Ländern sind beide, Unfallfürsorge und Versorgungsamt, beim Landesamt für Finanzen angesiedelt.

Die Patientenakte liegt beim Amtsärztlichen Dienst (auch dies ist bei den Bereichen Bund/Land/Pol/BEV/... unterschiedlich geregelt, wer zuständig ist).
Dort kann man sie m.W. einsehen.

Die Unfallakte liegt bei der Unfallfürsorge. Du kannst dort anrufen und einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren bzw. der RA (Anwalt).

Deine Personalakte liegt beim Dienstherrn. Sie enthält ggf. eine verschlossene Akte mit vertraulichen Informationen, zB Patientendaten, die dem Personalsachbearbeiter nicht zugänglich sein dürfen.
Deine Personalakte kannst du auch einsehen - anrufen und Termin vereinbaren oder den RA machen lassen.
Für die Einsicht der evtl. vorhandenen vertraulichen Akte muss manchmal ein gesonderter Termin gemacht werden, aber das erfährst du dann.

Du kannst auch eine Vollmacht für jemanden ausstellen, der sich durch Ausweis legitimiert und dann die Akte für dich kopieren kann.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Bei mir ist das LBV komplett zuständig, seit der Zurruhestzung, sprich Personalaktenführend, Unfallfürsorgestelle, Bezüge und Beihilfe.... Das ist das Schlimme, die sind so lahmarschig, das geht gar nicht!
Die meisten dort sind auch noch unfreundlich, arrogant und inkompetent...
Traurig ,dass so mit durch Dienstunfällen erkrankten Beamten umgegangen wird.
 
Du scheinst einen RA zu haben. Warum ruft er nicht an und vereinbart einen Termin zur Einsicht der gewünschten Akte(n)?

LG
 
Er hat das schriftlich beantragt, ist aber auch schon länger her, jetzt hat er nochmal daran erinnert....
 
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