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Akteneinsicht- komplette Akte per Post ?

Berufskrankheiten

Hallöchen

Mal eine Frage,irgendetwas verstehe ich hier gerade nicht so gut,Sorry.Die BG Akte,hat man da nur einsichtsrecht wenn man im Klageverfahren steht.Oder kann man die auch unabhängig anfordern. Mein damaliger Rechtsanwalt vor Ort habe ich den Auftrag gegeben.Die Akte anzufordern.Und er war ziehmlich genervt was ich den mit der Akte wolte.Wiederwillen tat er es,schnell bekam ich über ihn von Bg bescheit da kein laufentes verfahren läuft,habe ich keinen Anspruch darauf.

MFG

Anne601
 
Hallo Anne601,

ich bin kein Experte, aber dass die Akteneinsicht nur im laufenden Verfahren genommen werden dürfe, ist nach meinem Kenntnisstand eine falsche Auskunft.
Ich hoffe, einer der Experten bestätigt das noch einmal.
Meine Akte forderte ich im Vorverfahren - vor dem Schreiben der Widerspruchsbegründung - ein. Ich rate auf jeden Fall dazu, Akteneinsicht zu nehmen, um zu wissen, was die Gegenseite in der Hand hat. Für manchen User trat da Überraschendes zu Tage.

*

Hallo Michi,

wenn du keine Vorformulierung findest, lege deinem Antrag auf Akteneinsicht einen Extrazettel (evtl doppelt) bei:
Hiermit bestätige ich die Vollständigkeit der Unfallakte von Frau XY bzgl. des Arbeitsunfalls vom XY.
Ort, Datum, Unterschrift
und bitte in deinem Antrag um Zusendung der Bestätigung. So müsste es klappen und genügen.

Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe einmal eine Frage.
Bei der BGW beantragte ich Akteneinsicht und habe gebeten, mir diese in Kopie zu schicken.
Mir wurde dies nun verweigert, mit dem Hinweis die Akte an eine andere Behörde zu schicken, um dort Akteneinsicht zu nehmen. Wie verhalte ich mich richtig?
Gibt es ein Recht auf die Zusendung von Kopien? Wer übernimmt die Kopierkosten?

Kann mir nicht vorstellen, dass die Stadtverwaltung mir erlaubt, mich für mehrere Stunden in einen Raum zu setzen, um zu lesen,gerade in Zeiten von Corona.

Herzlichen Dank
KS 173
 
Hallo KS

Mich wundert, dass es bei der BGW keine elektronische Akte gibt, von der man dir (wenn sie existiert) üblicherweise eine CD zusendet.
Falls es nur die Papierakte gibt, ist es üblich, dass diese an eine Behörde geschickt wird zur Einsicht. Dort kannst du sie dir auch kopieren (lassen). Ich würde sie nicht nur lesen, sondern immer vollständig kopieren, nicht nur auszugsweise. Lesen kannst du sie dann in Ruhe zu Hause.

LG
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dort noch mit Schnellheftern gearbeitet wird.

Die Stadtverwaltung war bei uns zum Schutz der Mitarbeiter vor Corona lange Zeit verschlossen, der Kontakt nur per Telefon und Mail erlaubt. Ich denke, die wollen erstmal meine Reaktion abwarten.

Neulich saß ein Vertreter der BG bei meinem Arzt mit in der Sprechstunde. Er hat sich nicht vorgestellt oder um Erlaubnis gefragt.

Mein Arzt erklärte ihm den Befund und nannte noch einige weitere Details, die eigentlich niemanden etwas angehen.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Warum lässt du das zu bzw. warum hast du zugelassen, dass außer dir und deinem Arzt eine Person anwesend war?
Das musst du nicht! Wenn du aber nicht widersprichst, dann gilt das im Nachhinein als Einverständnis.

Frage schriftlich (*) bei deiner BG nach, warum dir keine elektronische Akte geschickt werden kann.
Ansonsten kannst du zu der dir genannten Behörde selber gehen oder eine Vollmacht schreiben und die bevollmächtigte Person die Akte (vollständig) kopieren lassen.

(*) Immer alles schriftlich mit der BG machen!

LG
 
hallo,

HWS-Schaden hat alles notwendige schon erwähnt, nur einen hinweis will ich noch geben, wenn die akteneinsicht auf diese weise verzögert wird. in dem beitrag


ist ein weiterer weg beschrieben, der auch hier zur anwendung kommen kann. und ein neueres urteil dazu

BGH, Urteil Vom 15.06.2021, Az. VI ZR 576/19 - Zur Reichweite Des Auskunftsanspruchs Nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO; 2021.

unter BGH, Urteil vom 15.06.2021 - VI ZR 576/19 - openJur


gruss

Sekundant
 
Hallo @KS1973,

fordere eine vollständige Akteneinsicht nach DSGVO §15 und die Zusendung einer Kopie nach Abs 3, zum prüfen. Dieses Recht hast Du und die BG hat Dir diese auch in Kopie kostenlos zur Verfügung zu stellen. Lies mal bei der BG selbst auf der Internetseite zum Thema Datenschutz, welche Rechte Du hast :)

VG beutlers
 
Danke für die vielen wertvollen Tipps.
Ich glaube meine Akte ist noch nicht so umfangreich, denn der Unfall ist erst am 26.03.2021 geschehen.

Auf dem Weg zur Arbeit bin ich gestürzt und habe mir eine distale Radiusfraktur zugezogen. Diese ist in Fehlstellung verheilt und bereitet mir heftige Probleme.

Die bisherige Behandlung gleicht einer Serie von Pleiten, Pech und Pannen. Deswegen möchte ich mal die Akte sehen.

LG KS1973
 
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