Paro
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- Registriert seit
- 3 Nov. 2006
- Beiträge
- 1,294
Mein lieber Moglerfreund,
Du deutest hier an, dass mit einer 2.Ebene (Layer) für bestimmte Betrachter bestimmte Informationen und / oder Inhalte unsichtbar bzw. verborgen werden könnten.
Es würde dem Gesetz wiedersprechen.
Andererseits vermute ich seit langem, dass bei den BG'en Handakten existieren und nicht nur die eine immer beschworene "Wanderakte" beim Gericht. Ich vermute nicht, dass ein sich neu einarbeitender Rechtsrefendar zum Gericht zur Akteneinsicht fahren muss.
Interessant wäre die Übereinstimmung.
Nur solange der Versicherte, so er die Möglichkeit hat, keine Kopie der elektr. Akte bekommt, er alle Änderungen und Ergänzungen elektronisch zugespielt bekommt, müssen wir bei der Akteneinsicht und den eingeschriebenen Briefen bleiben.
In diesem Sinne
Paro
Du deutest hier an, dass mit einer 2.Ebene (Layer) für bestimmte Betrachter bestimmte Informationen und / oder Inhalte unsichtbar bzw. verborgen werden könnten.
Es würde dem Gesetz wiedersprechen.
Andererseits vermute ich seit langem, dass bei den BG'en Handakten existieren und nicht nur die eine immer beschworene "Wanderakte" beim Gericht. Ich vermute nicht, dass ein sich neu einarbeitender Rechtsrefendar zum Gericht zur Akteneinsicht fahren muss.
Interessant wäre die Übereinstimmung.
Nur solange der Versicherte, so er die Möglichkeit hat, keine Kopie der elektr. Akte bekommt, er alle Änderungen und Ergänzungen elektronisch zugespielt bekommt, müssen wir bei der Akteneinsicht und den eingeschriebenen Briefen bleiben.
In diesem Sinne
Paro