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Akteneinsicht in die elektronische Akte

Gesicherter online Zugriff des Versicherten auf seine elektronische Akte


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Mein lieber Moglerfreund,
Du deutest hier an, dass mit einer 2.Ebene (Layer) für bestimmte Betrachter bestimmte Informationen und / oder Inhalte unsichtbar bzw. verborgen werden könnten.
Es würde dem Gesetz wiedersprechen.
Andererseits vermute ich seit langem, dass bei den BG'en Handakten existieren und nicht nur die eine immer beschworene "Wanderakte" beim Gericht. Ich vermute nicht, dass ein sich neu einarbeitender Rechtsrefendar zum Gericht zur Akteneinsicht fahren muss.
Interessant wäre die Übereinstimmung.
Nur solange der Versicherte, so er die Möglichkeit hat, keine Kopie der elektr. Akte bekommt, er alle Änderungen und Ergänzungen elektronisch zugespielt bekommt, müssen wir bei der Akteneinsicht und den eingeschriebenen Briefen bleiben.
In diesem Sinne
Paro
 
Hallo Parao,

wie gesagt es war und ist eine inoffizielle Mitteilung. Dessen Beweis erst noch erbracht werden muss.

Leider ist es so das nicht alle BGen eine einheitliche Software zur el. Akte nutzen. Es gibt, zumindest konnte ich das bis jetzt ermitteln, zwei Zulieferer solcher Datenmanagementssysteme. Das kann bedeuten bei der einen geht’s bei der andern nicht….

Aus Sicht des Verwaltungsaktes machen Bemerkungen zu den jeweiligen Dokumenten oder zu Textpassagen doch Sinn.
In meiner Originalakte wimmelt es nur so von handschriftlichen Anmerkungen (auf Dokumenten), Postskript-Aufklebern (auf Dokumenten) und Papiereinlagen. Warum sollte das nicht elektronisch weitergeführt werden ? Diese Möglichkeit hat man unter andrem auch in Microsoft word.

Ich habe allerdings dann ein Problem, wenn solche Anmerkungen, durch einen Knopfdruck ausgeblendet werden können, und eben nicht in einem Aktenpacket zu finden sind, welches ich angefordert habe.

Nur was bekommt das Gericht? Nehme stark an das sofern es diese interne BG Vorgehensweise gibt, die Gerichtsakten die Bemerkungen enthalten (müssen).

Möchte nochmals und deutlich betonen das der Beweis für eine solche Vorgehensweise erst noch erbracht werden muss bzw. noch nicht erbracht ist.
Möchte die Pferde nicht scheuen aber einen Hinweis war die Sache allemal wert.


Liebe Grüße
moglerfreund
 
Guten Tag,

mal eine kurze Frage zum Thema es geht hier um den Zugang zur elektronischen Akte! Im Moment wird noch viel mit Handakten gearbeitet!
Wie soll der Zugang stattfinden übers Internet? Nun wie sicher ist man das da nicht andere mitlesen? So wie es Sekundant schon versucht hat einzufügen!
Eingegangen ist Niemand auf das Thema, haben wir uns an "Veröffentlichung" von sehr privaten Daten gewöhnt?

Wie ist das funktioniert das dann bald wie in den USA bei Google! Die nun auch Krankenakten elektronisch verwalten natürlich nur zum Wohl des Patienten!

Viele Grüße
Joachim

PS. ein gesicherter Zugang ist nur unter sehr großen Aufwand möglich bei dem IE z.B. gibt es sehr oft Lücken die sehr weit sind!
 
Hallo Joachim,


Wie auch Frank bereits mitgeteilt, ist euer Einwand durchaus berechtigt und nachvollziehbar.

Es gibt keine 100% Lösung! Aber eine 98%ige. Mehr geht (noch) nicht.


Fakt ist doch, dass die Dynamik welche in der IT und im www stattfindet, sich niemand mehr verschleißen kann.
Selbst die BGen denken hier um. Zusammenschlüsse und Vernetzungen sind doch bereits strategische umgesetzte Ziele. Daten von Versicherten, und um die geht es hier, sind Teil dieser Strategie.

Mach wir uns doch nichts vor. Elektronisch abgelegt Daten sind ja bereits vorhanden und können so auch „mitgelesen“ werden. Meiner Meinung nach dauert es keine 10 Jahre mehr und alle gesetzlichen Leistungsträger sind online vernetzt. Ihre Systeme sind alle WEB-Basierend und nicht „stand alone“. Das ist Fakt!

Ich bin noch in einem Alter wo ich die Vernetzung, erleben darf.

Jetzt Joachim gilt es da was zu bewegen, denn sonnst bleiben wir und zukünftige Versicherten auf der Strecke. Bin mir sicher dass die uns nicht in Ihrer Strategie haben und der Prozess an „seine Daten“ zu gelangen, in vielen Fällen erschwert und umständlicher wird.

Es macht doch Sinn (wenn auch nicht zur Pflicht) einen online Zugriff zu haben. Wie beim online Banking – der eine macht’s der andere eben nicht.
Jedem seine eigene Entscheidung, aber mit dem Unterschied, die Voraussetzungen sind zumindest da.

Über eine Kosten/Nutzungsrechnung mach ich mir zu jetzigen Status keine großen Gedanken. Solche Systeme sind bereits am Markt. Hier bracht man „das Rad“ nicht neu erfinden. Bin mir sicher das auch die Arbeitgeberseite eine Nutzen sieht, wenn man die momentanen Kosten der manuellen Akteneinsicht gegenüberstellt. Evtl. Rechnen die BGen das ja bereits als zukünftige Einsparung mit ein. Ansätze gibt’s genug. Aber erst muss der Stein ins Rollen gebracht werden…..

Wenn jetzt in diese Richtung aber nichts geschieht, blähen sich die Systeme zukünftig so auf das derartige Vorrausetzung erst gar nicht mehr umgesetzt werden können. Ist doch auch eine Art von Strategie, oder ?


Viele Grüße
moglerfreund
 
Hallo JoachimD.,

bei den meisten Institutionen läuft es doch schon elektronisch bzw. wird grad dran gearbeitet/umgestellt!
Das was Moglerfreund anregt, ist ja nur:
daß jetzt in der "Aufbauphase" dafür gesorgt wird, das die Kunden,/Versicherten/Patienten = also WIR, dann auch elektronisch Zugang bekommen!

Verhindern werden wir die elektronische Speicherung eh nicht mehr! - Also sollten wir versuchen, die Möglichkeit zu erhalten, das auch uns der Zugriff auf unsere Akten ermöglicht wird.

Somit könnte evtl. auch die "Akteneinsicht" in vollständige Akten verbessert und der "Belegschwund" verringert werden.

Sobald die SB wissen, das wir Ihnen jederzeit auf die Finger gucken könnten, werden sie sicherlich umsichtiger mit Fehlern/Mißbrauch werden:confused:

herzliche Grüße
sonja42
 
....Durch Stille Post erhielt ich die inoffizielle Mitteilung, dass die Elektronische Akte die Möglichkeit zulässt, Anmerkungen auf ein jeweiligen Dokumente zu legen. Oder gar eine ganze Bemerkungsseite-Seite „einzubauen“......

Hallo
da solltest du mal über deinen Schatten springen und dem zuständigen Datenschutzbeauftragten und Gericht mitteilen, dass bei der und der BG eine Software eingesetzt wird die das kann und fragen welche Garantie du hast, das auch die Infos in den Bemerkungen in deiner Akte zu lesen sind.
Gruss

Micha
 
Hallo Sonja / Moglerfreund,

ich verstehe schon Euer Anliegen und ich finde dies auch gut wenn man Einsicht in die wirklich aktuelle Akte bekommt!
Wenn die Herr/Frauschaften die hier so nett mitlesen nicht noch extra die Zeit bekommen und uns eine ZWEITE elektronische Akte basteln wo alles perfekt ist (Spiegeldatei)! Mein Anliegen ist aber ,dass zumindest die 98 Prozent gewährleistet werden! Ja und ich nicht zu einer Versicherung gehe und die mir ganz nett sagen wir haben ja Dinge über Sie im Internet gelesen! Wie war das am Montag 04.06.1988... da wird es natürlich etwas teurer...!

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo Micha,

ist in Planung...:)


…….Umsetzung leider erst später möglich, da derzeit Themen anstehen die für mich eine höhere Priorität haben. Aber ich bleibe dran – versprochen. ;)


Liebe Grüße
Der Schatten Mann (alias moglerfreund)
 
Hallo Joachim,

schön das Du dem Bestreben doch noch etwas abgewinnen kannst.

Du hasst völlig recht dass der Zugriff Aktuell sein muss.

Beim Aufruf bin ich auf das Thema mit dem Hinweis eingegangen:„tagesaktueller Zugriff auf alle Dokumente“.
Alles andere würde das Bestreben absurdum führen!

Sehr wichtig auch das Thema von Sonja…..nachvollziehbare Rückverfolgung der Daten….
Ein absolutes muss!

Hoffe „wir“ haben Dich nun im Boot, auch wenn es nur (leider) eine 98% Lösung zum Thema Datensicherheit im Netz gibt?:)


Liebe Grüße
moglerfreund
 
Hi!

Zur Sicherheit-

Wer unsere Daten, Befunde usw braucht-unsere geliebten Kostenträger-
kommt eh an alles ran, also wen ausser diesen, sollten diese Daten
sonst noch interesssieren?

Und dann möchte ich doch auch davon "profitieren"
und in meine eigene Akte sehen/lesen können,
wann immer ich es möchte!

VG
maja
 
Hallo,

hatte ein Telefonat mit der BG. Am Telefon wurde nach einem elekt. Dokument gesucht aber (leider) nicht gefunden.
Am Telefon sprach der SB (Urlaubsvertreter) laut vor sich hin… mal sehen wo denn das liegt weder im …..Aktenvermerk, bei den Terminen , in der Selbstvorlagen, bei den Entwürfe…...

….also gibt es doch viele kleine Löcher in denen was abgelegt wird was wir nicht sehen können oder sollen. Vieles wird elektronisch „verwaltet“ aber nicht physikalisch in der Akte aufbewahrt!

Ich möchte gerne so eine Software mal live sehen. Wer kann mich denn in seine BG einschmuggeln? Meine beiden kennen mich bereits persönlich.

Lieber muabe, kannst Du als Insider hier helfen?


Viele Grüße
moglerfreund
 
Hallo Moglerfreund,

wie währe es mit beamen? Ich habe in meiner Akte von der DRV. auch keine Handnotizen, Besprechungsprotokolle usw. gefunden.

MfG.
Pit
 
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