Hallo,
vor mehreren Jahren hatte ich Akteneinsicht eingeklagt. Der Richter gab grünes Licht, sodann durfte ich über einen RA Einsicht in die OEG-Akte nehmen.
Jetzt habe ich erneut Akteneinsicht beantragt, diese wurde wieder abgelehnt, gleiche Begründung wie beim ersten mal.
Die Einsichtnahme würde mir u.U. gesundheitliche Nachteile bringen, nur ein Amtsarzt darf mir Akteninhalte nahebringen, ich darf die Akte nicht in die Hand nehmen u. nicht reinschaun! Wie weiß ich, das mir der Amtsarzt alle neuen Unterlagen auch wirklich mitteilt?
In der Akte befinden sich keine Sachen drin, mir schaden könnten, alles Blödsinn, hatte der Richter damals bereits festgestellt.
Heißt ich muß wieder klagen, oder gilt das damalige Urteil noch?
Danke u. Grüße
Marcela
vor mehreren Jahren hatte ich Akteneinsicht eingeklagt. Der Richter gab grünes Licht, sodann durfte ich über einen RA Einsicht in die OEG-Akte nehmen.
Jetzt habe ich erneut Akteneinsicht beantragt, diese wurde wieder abgelehnt, gleiche Begründung wie beim ersten mal.
Die Einsichtnahme würde mir u.U. gesundheitliche Nachteile bringen, nur ein Amtsarzt darf mir Akteninhalte nahebringen, ich darf die Akte nicht in die Hand nehmen u. nicht reinschaun! Wie weiß ich, das mir der Amtsarzt alle neuen Unterlagen auch wirklich mitteilt?
In der Akte befinden sich keine Sachen drin, mir schaden könnten, alles Blödsinn, hatte der Richter damals bereits festgestellt.
Heißt ich muß wieder klagen, oder gilt das damalige Urteil noch?
Danke u. Grüße
Marcela
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