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Akte per Scan bei Gericht...

miramoe

Mitglied
Registriert seit
31 März 2008
Beiträge
96
Ort
Im Herzen von NRW, im "Pott"
Hallo zusammen!

Ich fasse mal kurz zusammen, welches Schreiben ich heute erhielt und schließe direkt die Frage an: Was soll ich davon halten? Meine seit vier Monaten andauernden nachdrücklichen Forderungen nach Akteneinsicht wurden bislang ingnoriert, jetzt ist ein Klageverfahren bzgl. der Renteneinstellung nach 15 Monaten anhängig.

An das
Sozialgericht
XXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

In dem Rechtsstreit
Kläger
gegen
Beklagte BG

erhalten Sie unsere Akte. Die uns übersandten Originale wurden eingescannt, auf einem Bildträger gespeichert und vernichtet. Wir versichern Ihnen, dass die Ausdrucke bildlich und inhaltlich mit den Originalen übereinstimmen. Die Nummerierung der Unterlagen kann Lücken enthalten, da Rechnungen und Erstattungsansprüche aus wirtschaftlichen Gründen nicht ausgedruckt werden. Auf Wunsch stellen wir IHNEN diese gerne zur Verfügung.

Wir beantragen
die Klage abzuweisen.

Zur Begründung verweisen wir auf den angefochtenen Verwaltungsakt und den Inhalt unserer Akte.

MfG
i. A. Unterschrift

Anlage
2 Kopien
Akte (Blatt 1-134)

HALLO Sehe ich jetzt schon weiße Mäuse? Oder bin ich zu misstrauisch Im übrigen hat mein Anwalt Akteneinsicht in dem Zusammenhang beantragt. Der hat aber nun auch noch nix gesehen ausser diesem Schreiben.

Fragende Grüße
Miramoe
 
Hallo miramo:),

jetzt würde ich die Herrschaften aber auf trab bringen.....bitte kläre mit deinem RA eine Strafanzeige.....schriftliche Unterlagen dürfen auch bei Übertragung nicht vernichtet werden ( sie werden dann gesondert gelagert, wo sollen sonst neue Schreiben eingeheftet und nachweisbar vorhanden sein)...und ein Schreiben an den Richter mit der Verdachtsaüßerung auf Manipulation und der Hinweis das die die beantragte Akteneinsicht ( Datum des Antrages ) seit dem verweigert wird...das stinkt ganz gewalltig...da es keine Rechtssprechung gibt über die Führung der Akten , aber eine vom obersten Dienstherrn erlassen Dienstanweisung zur Führung, Bearbeitung und Verwaltung von Akten...diese ist verbindlich ( jeder Verstoß gegen bestehende Dienstanweisung kann zur Entlassung führen...es gibt auch einen Geschäftsverteilungsplan hier ist ersichtlich wer für deine Sache zuständig ist...alles anfordern.).....beantragt durch den Richter diese Dienstanweisung in Kopie vorzulegen...auch an Datenträger / Kopien kann man sehen ob manipuliert wurde...Notfalls einen Experten hinzuziehen....in der Akte muß Komplett jeder kleinste Schriftsatz, auch Berechnungen und Auszahlungshinweise drin sein...ALLES was dich betrifft....weil jede Verfügung auch Zahlungsberechnungen und die Anweisung an die Kasse sind Bestandteil einer jeden Verfügung...und die hat Außenwirkung... darf kein Tippex verwandt werden, es darf nicht radiert werden, es darf nichts durchgestrichen sein....alle Veänderungen müssen dann in einem Vermerk erklärt werden und vom Vorgesetzten unterzeichnet sein....
Bitte gebe nicht auf...hier stinkt der Fisch vom Kopf...versucht den Richter auf eure Seite zubekommen:);) im positiven Sinn...

Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke!

Hallo Buffy:)!

Danke für's wachrütteln und -schütteln.

Irgendwie konnte ich das alles gar nicht glauben, wie ich dieses Schreiben in den Händen hielt...

Unfassbar, was da versucht wird - sind die denn irre?

Wahrscheinlich fehlen auch meine zahlreichen Aufforderungen, mir endlich Haushaltshilfekosten zu zahlen bzw. mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid dazu zukommen zu lassen.

Gott ich hasse diese K.... - aber jetzt erst recht!
:D
Schnaubende Grüße
Miramoe
 
Hallo mirmoe:),

es gibt Fristen für die Lagerung von Akten.....sollten der Vorgang geschlossen sein.....selbst da gibt es Fristen wie lange eine Akte vorgehalten / gelagert werden muss...bitte nicht aufgeben...ich kenne das, wenn diese Schreiben kommen:eek:..erst ist man Ohmächtig vor Wut, dann sprachlos und dann kommt die Kampfeslust:):)....
Also Kopf hoch
Gruß Buffy07
 
hallo, miramoe

schnaub dich ordentlich aus und geniesse das wochenende, nächste woche siehts anders aus.
dann darfst du auch mal ausschlagen.

mfg
pussi
 
hi, buffy

gibt es diese fristen zur lagerung auch für versicherungen? (haftpflicht, rs, usw.)
wenn ja, wie lange?

mfg
pussi
 
Hallo miramoe

Wenn die wie du schreibst irre wären könnte man ihr verhalten noch verzeihen!

Aber das sind ganz einfach und banal ausgedrückt nichts anders als Betrüger und Verbrächer!

[FONT=&quot]Grüssle [/FONT]
 
@pussi - danke und recht hast Du! :D

@buffy - Dir habe ich ja schon gedankt :) aber:

shit - ich kriege dieses verdammte PDF nicht geöffnet - wollte mich doch gleich dran machen, den Richter mal persönlich und schriftlich zu kontaktieren!

gibt es irgendeine andere chance?:confused:

@ charly
jep - so scheint es! egal ob irre, nur doof oder verbrecher - die meinen, die haben es nur mit leuten zu tun, die mit dem kopp an der wand schlafen oder schlagen? ;):rolleyes:
 
Hallo @ an Alle:),

hier eine nochmalige Fundstelle diese ist detailiert mit den entsprechenden § des Datenschutzbeauftragenten ausgestattet....hier kann jetzt jeder lesen was wann und wo vernichtet werden darf und was alles aufbewahrt werden muß....Fristen...

www.datakill@de

Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe gerade dieses gefunden http://www.datenschutz.hessen.de/_old_content/tb26/k12p2.htm

Besonders bemerkenswert finde diesen Absatz:
......Die Gespräche betrafen insbesondere den datenschutzgerechten Ablauf der Begutachtung und Behandlung von Unfall- bzw. Erkrankungssachen, vor allem den Informationsaustausch der Berufsgenossenschaft mit anderen Sozialleistungsträgern sowie mit medizinischen Gutachtern und behandelnden Ärzten. Bei den stichprobenweise von mir durchgesehenen Leistungsakten war ersichtlich, daß die Ermittlungstätigkeit der Berufsgenossenschaft mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben im Einklang steht, insbesondere der Grundsatz der Erforderlichkeit bei der Datenverarbeitung beachtet wird. Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang auch, daß die Betroffenen zu jeder Zeit über den Ablauf der sie betreffenden Verwaltungsvorgänge informiert sind.

Quelle s. o., hervorhebungen sind von mir.

 
Hallo

war das eine BG aus Bonn?

Es gibt mitlerweile die elektronische Personalakte oder Krankenakte (würg Rest Zensur), ich versuche dazu Infos zuerhalten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Personalakte

http://hr.monster.de/13026_de_p1.asp

http://de.wikipedia.org/wiki/Personalakte


http://t-systems-hr-solutions.de/scripts/downloads/EPA_Standard_05_31_V01_kurz.pdf

http://www.vivento-ds.de/digital-services/loesungen/elektronische-personalakte.html

Kann leider nichts dazu sagen ob nach dem Scannen das Papier geschredert wird oder nicht.

Bei Beamten muss noch eine Papierakte geführt werden (war mein Stand vor über einem Jahr)

Ich kenne einige Stellen, wo alles nur gescannt wird und dahinter ...

Deshalb sende ich keine Orginale mehr ab und ni und nimmer Zeugnisse oder Urkunden, auch wenn es vom/von ... gefordert wird.

Zeiten kenne ich nur die alten Zeiten zur Lagerung.


Mit den BG Akten sollte es analog zu den Personalakten sein

Gruß
netzguru
 
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