Der Gutachter stellt fest.
meßbare wesentliche Verschmächtigung der sprunggelenkssteuernden,der Achillessehne anhängenden Wadenmuskulatur rechts im vergleich zu links,
ersichtlich,tastbare und meßbare Verplumpung der rekonstruierten Achillessehne rechts,
langstreckige,mit der Unterlage Verbackene Operationsnarbe auf der Rückseite des rechten Unterschenkels,
funktionelle Verlängerung der rechten Achillessehne mit daraus resultierender Veränderung des Bewegungsspiels des oberen Sprunggelenkes rechts hin zur Fußhebung (dynamische Instabilität ),
meßbare Minderung des Bewegungsspiels des unteren Sprunggelenkes rechts,
Schonhinken rechts mit Minderbeschwielung des rechten Fußes und vermindertem Abrieb des Schuhwerkes rechts und die vom Versicherten berichteten Beschwerden.
Die Invalidität aufgrund der Unfallfolgen wird zum Untersuchungszeitpunkt mit 1/7 Beinwert rechts eingeschätzt.
Meines Erachtens nach handelt es sich um einen Dauerzustand,der einer spontanen Wandlung in wesentlicher Größenordnung nicht fähig ist.
Eine Nachuntersuchung zum Ablauf des Dreijahreszeitraumes nach dem Unfall ist m. E. nach nicht zwingend geboten.
Arzt für Chirurgie und Unfallchirurgie
Das ist doch ein Witz oder ?
meßbare wesentliche Verschmächtigung der sprunggelenkssteuernden,der Achillessehne anhängenden Wadenmuskulatur rechts im vergleich zu links,
ersichtlich,tastbare und meßbare Verplumpung der rekonstruierten Achillessehne rechts,
langstreckige,mit der Unterlage Verbackene Operationsnarbe auf der Rückseite des rechten Unterschenkels,
funktionelle Verlängerung der rechten Achillessehne mit daraus resultierender Veränderung des Bewegungsspiels des oberen Sprunggelenkes rechts hin zur Fußhebung (dynamische Instabilität ),
meßbare Minderung des Bewegungsspiels des unteren Sprunggelenkes rechts,
Schonhinken rechts mit Minderbeschwielung des rechten Fußes und vermindertem Abrieb des Schuhwerkes rechts und die vom Versicherten berichteten Beschwerden.
Die Invalidität aufgrund der Unfallfolgen wird zum Untersuchungszeitpunkt mit 1/7 Beinwert rechts eingeschätzt.
Meines Erachtens nach handelt es sich um einen Dauerzustand,der einer spontanen Wandlung in wesentlicher Größenordnung nicht fähig ist.
Eine Nachuntersuchung zum Ablauf des Dreijahreszeitraumes nach dem Unfall ist m. E. nach nicht zwingend geboten.
Arzt für Chirurgie und Unfallchirurgie
Das ist doch ein Witz oder ?