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Abzug der Bg-Rente

Pharao50

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Registriert seit
3 Sep. 2006
Beiträge
403
Hallo zusammen!

Ich wurde nach meinem Arbeitsunfall arbeitslos und bekomme jetzt Hartz4.
Nun zieht mir das Arbeitsamt meine Bg-Rente von von Hartz4 ab.
Habe zusammen mit einem Anwalt Widerspruch eingelegt.
Der Widerspruch wurde abgelehnt.

Mein Anwalt schrieb mir folgendes:

Ich würde raten ,Klage gegen den Bescheid einzureichen. In den Kommentaren und der Literatur wird überwiegend die Ansicht vertreten, dass die Verletzenrente nicht oder nichht vollständig berücksichtigt werden dürfe.

Die Urteile der Sozialgerichte und Landessozialgerichte entscheiden wohl in der Mehrzahl gegenteilig. Es gibt aber Landessozialgerichte, die in Ihrem Sinne entscheiden.

Ich habe überprüft , welche Verfahren gerade beim Bundessozialgericht anhängig sind. Bei zwei verschiedenen Senaten sind dort etwa 5 Verfahren über diese Frage anhängig. Wir sollten deshalb durch eine rechtzeitige Klage das Verfahren offen halten, so dass Sie gegebenenfalls von einer für Sie positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts profitieren können.

Ich bin jetzt am Überlegen was ich machen soll?

Habe ich überhaupt eine geringe Chance zu gewinnen?
Oder kostet es mich nur meine Nerven, die bei mir nicht die Besten sind?

Ich weiß ich und auch Ihr seit keine Anwälte, aber vielleicht meldet sich doch der Ein oder Andere zu diesem Thema.

Würde mich freuen.

MFG Pharao50
 
Hallo Pharao50 :)

wie die Gewinnchanchen aussehen weiß ich nun wirklich nicht, weil die Rechtssprechung sich sehr häufig von meiner Rechtsauffassung unterscheidet.

Ich würde jedoch an Deiner Stelle jedoch klagen, da die Verletzenrente als priviligiertes Einkommen anzusehen ist, bzw. bis zur Einführung von Hartz IV als solches behandelt wurde.

Gutes Gelingen, viel Kraft und Durchhaltevermögen wünscht Dir

fliedertiger :p :p :p
 
Hallo Pharao50,

ich würde mir die Mühe und Nerven sparen, denn wenn das BSG zugunsten der Empfänger von Verletztenrente entscheidet, kannst Du immer noch einen Antrag nach § 44 SGB X stellen und den Bescheid wegen Rechtswidrigkeit aufheben lassen.

Da Du den Bescheid erst vor kurzem bekommen hast, hast Du auch kein Problem mit der 4 Jahresfrist.

LG
nettfreak
 
Hallo nettfreak!

Der §44 SGB X kennt so glaube ich keine 4 Jahresfrist.
Was meinst Du denn damit :confused:
Entschuldige, dass ich das nicht verstehe.....

MFG Pharao50
 
Hallo Pharao50,

die 4 Jahresfrist spielt eine Rolle für eventuelle Nachzahlungen.

Wenn das BSG-Urteil erst in fünf Jahren käme, hättest Du dann nur einen Anspruch auf Nachzahlung für die letzten 4 Jahre.

LG
nettfreak
 
Hallo nettfreak!

Vielen Dank für die Antwort. Jetzt habe ich es verstanden.

MFG Pharao50:)
 
Hallo Pharao50 :)

es geht um viel Geld und ich würde dafür kämpfen ...

Es gibt den § 44 SGB "Rücknahme eines belastenden Bescheides" der falls das BSG dem Abzug der Bg-Rente widerspricht auch angewendet werden kann.

Ich habe jedoch ein ungutes Gefühl dabei, einige von uns haben ja schon mitbekommen, daß die Rentenversicherung die Rechtsauffassung des BSG nicht teilt und bei den Musterverfahren der Sozialverbände werden auch nur Einzelfälle verhandelt und es könnte durchaus sein, daß eine Rückzahlung wieder durch ein Raster fällt.

Ganz liebe fliedertigerische Grüße :eek: :eek: :eek:
 
Hallo fliedertiger!

Jetzt bin ich so schlau wie vorher,aber ich werde das überdenken was Du mir geschrieben hast.

Ich muss mich bald bei meinem Anwalt melden, weil er ja dann noch die Klage einreichen muss.

Vielen Dank für Deine Antwort und ich melde mich wie ich mich entschieden habe.:)

MFG Pharao50
 
Ja, es tut mir leid, wenn ich Dich mit meiner Antwort verwirrt habe.

Da mein Unfall ja nun irgendwie schon volljährig ist, habe ich in dieser langen Zeit schon viel den Bach runtergehen sehen ... Von guten Erfahrungen bis hin zum sozialen Abstieg ...

Und deshalb ist die Zeit vorbei, daß ich noch an das Gute bei Gericht und den Sozialverbänden glaube ....

Ich drück Dir ganz fest die Daumen, daß Du eine für Dich machbare Entscheidung triffst :) :)) :)))

Ganz liebe fliedertigerische Grüße :p :p :p
 
Hallo fliedertiger!

Auch ich bin durch den Unfall in ein tiefes Loch gefallen. habe fast 25 Jahre voll gearbeitet und jetzt bekomme ich Hartz 4. Das muss man erst verarbeiten. Ich komme mir als vor wie so ein Bittsteller.
Dann muss man sich noch sagen lassen bei der Rentenbegutachtung,wenn man ein Russlandsdeutscher wäre ,würden sie Rente bekommen. Nur sie sind leider eine Deutschte und so bekommen sie die Rente nicht.
Das war der größte Hammer..........

Ich glaube nach Deiner Aussage werde ich jetzt Klage einreichen und wenn ich meine Nerven vollends verliere.

MFG Pharao50
 
Hallo Pharao!

Mach es!
Du bist stark und wirst nicht die Nerven verlieren!

Drücke Dir die Daumen und wünsch Dir ganz viel Kraft dafür!

LG Maja
 
Hallo Maja!

Der Schein trügt. So stark mit meinen Nerven bin ich nicht.

Werde aber alles mit meinem Anwalt besprechen und zwar diese Woche.

MFG Pharao50
 
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