Pharao50
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- Registriert seit
- 3 Sep. 2006
- Beiträge
- 403
Hallo zusammen!
Ich wurde nach meinem Arbeitsunfall arbeitslos und bekomme jetzt Hartz4.
Nun zieht mir das Arbeitsamt meine Bg-Rente von von Hartz4 ab.
Habe zusammen mit einem Anwalt Widerspruch eingelegt.
Der Widerspruch wurde abgelehnt.
Mein Anwalt schrieb mir folgendes:
Ich würde raten ,Klage gegen den Bescheid einzureichen. In den Kommentaren und der Literatur wird überwiegend die Ansicht vertreten, dass die Verletzenrente nicht oder nichht vollständig berücksichtigt werden dürfe.
Die Urteile der Sozialgerichte und Landessozialgerichte entscheiden wohl in der Mehrzahl gegenteilig. Es gibt aber Landessozialgerichte, die in Ihrem Sinne entscheiden.
Ich habe überprüft , welche Verfahren gerade beim Bundessozialgericht anhängig sind. Bei zwei verschiedenen Senaten sind dort etwa 5 Verfahren über diese Frage anhängig. Wir sollten deshalb durch eine rechtzeitige Klage das Verfahren offen halten, so dass Sie gegebenenfalls von einer für Sie positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts profitieren können.
Ich bin jetzt am Überlegen was ich machen soll?
Habe ich überhaupt eine geringe Chance zu gewinnen?
Oder kostet es mich nur meine Nerven, die bei mir nicht die Besten sind?
Ich weiß ich und auch Ihr seit keine Anwälte, aber vielleicht meldet sich doch der Ein oder Andere zu diesem Thema.
Würde mich freuen.
MFG Pharao50
Ich wurde nach meinem Arbeitsunfall arbeitslos und bekomme jetzt Hartz4.
Nun zieht mir das Arbeitsamt meine Bg-Rente von von Hartz4 ab.
Habe zusammen mit einem Anwalt Widerspruch eingelegt.
Der Widerspruch wurde abgelehnt.
Mein Anwalt schrieb mir folgendes:
Ich würde raten ,Klage gegen den Bescheid einzureichen. In den Kommentaren und der Literatur wird überwiegend die Ansicht vertreten, dass die Verletzenrente nicht oder nichht vollständig berücksichtigt werden dürfe.
Die Urteile der Sozialgerichte und Landessozialgerichte entscheiden wohl in der Mehrzahl gegenteilig. Es gibt aber Landessozialgerichte, die in Ihrem Sinne entscheiden.
Ich habe überprüft , welche Verfahren gerade beim Bundessozialgericht anhängig sind. Bei zwei verschiedenen Senaten sind dort etwa 5 Verfahren über diese Frage anhängig. Wir sollten deshalb durch eine rechtzeitige Klage das Verfahren offen halten, so dass Sie gegebenenfalls von einer für Sie positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts profitieren können.
Ich bin jetzt am Überlegen was ich machen soll?
Habe ich überhaupt eine geringe Chance zu gewinnen?
Oder kostet es mich nur meine Nerven, die bei mir nicht die Besten sind?
Ich weiß ich und auch Ihr seit keine Anwälte, aber vielleicht meldet sich doch der Ein oder Andere zu diesem Thema.
Würde mich freuen.
MFG Pharao50