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Abzinsung bei Kapitalisierung Haushaltsführungsschaden und Rentenschaden

bobb

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
8 Juni 2015
Beiträge
751
Hallo,

kann jemand hilfreiche Tipps geben. Bei mir steht ein gerichtlicher Güteversuchstermin an. Im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Haushaltsführungsschaden und Rentenschadens hatte ich mich mit meinem Anwalt beraten.
Dieser meinte, dass ich eine Abzinsung von 5 % wohl akzeptieren müßte, weil es seit einem BGH Urteil aus dem Jahre 1981 keine andere Rechtsprechung gäbe bzw. die Beklagte auf diesen BGH-Entscheid sich berufen würde.

Meine Hinweise auf Inflation, Lohnerhöhungen beim HFS bzw. keine Geldanlagemöglichkeit bei jetziger NULL-Zinspolotik ließ er nicht gelten.

Bei einer jährlichen Abzinsung z.B. des HFS, der ja bis über das 75. LJ hinaus geltend gemacht werden kann, würde bei einer Kapitalisierung nicht viel übrig bleiben.

Ähnlich sähe es auch bei einer 5%igen Abzinsung bei meinem Rentenschaden aus, der - geht man von der statistischen Sterbetafel aus - noch für viele Jahre hochgerechnet werden würde.

Habe im Forum hier einiges gelesen, aber es scheint wohl keine andere Rechtsgrundlage zu geben, so daß nur auf Verhandlungsbasis mit der Beklagten eine niedrigere Abzinsung festgelegt werden könnte?
Kann man bei einem abzuschließenden Vergleich, diese Zukunftsschäden als monatliche Zahlungen bis zum tatsächlichen Lebensalter vereinbaren?

Ich würde auch keine pauschale Abfindungssumme bzw. Vergleichssumme akzeptieren, sondern in der Vereinbarung die einzelnen Schadensersatzzahlungen genau definiert wissenn wollen, da eben auch mehrere nicht steuerbare Schäden geltend gemacht wurden.

Viele Grüße Bobb
 
Hallo Bobb,

BGH von 1981....es zeigt u. a. auch was im Hintergrund läuft und das die Versicherungswirtschaft-Politik-Rechtsprechung nichts offen-verbindliches
auf dem Tisch haben wollen.

5% waren sicherlich in den 80-90-J. bis 2008/09 soweit noch OK, aber sei diesem Zeitpunkt ging die Zinsen auf dem Kapitalmarkt runter. Heute (die letzten Jahre) ist ja "Summa Summarum" mit sicheren Anlagen, auf dem Geldmarkt 0 % generierbar und auch in der Zukunft nichts neues.

Wiederum könnte am schon ein "keinen "Minderbetrag" verkraften:rolleyes::rolleyes: warum?
Man hat eine "größere Summe" die man z. B. in eine Wohnung-Haus anlegen könnte.
Es könnte ja auch sein, dass einem der Schlag-Herzinfarkt-Krebs trifft und man (hoffentlich nicht) nicht mehr lange was davon haben würde.
Danach hat man von der Bande.....Ruhe.

Info:

Grüße
 
Hallo Siegfried21,

danke, ich lese mir Deine Links noch durch und wie vor allem der sog. "Kapitalisierungsfaktor" berechnet wird.
Habe sicher noch Fragen dazu. Bis später

Gruß Bobb
 
Hallo Siegfried,

danke Dir; weißt Du zufällig wo ich das Datum des Aufsatzes aus zfs...? Bedeutet 2/14 Februar 2014?

Gruß Bobb
 
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