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Abweichende Stellungnahme zu Gutachten PUV

Roschmidt

Neues Mitglied
Registriert seit
9 Jan. 2023
Beiträge
1
Hallo zusammen,

nach einem Unfall kam es zur Teilamputation (ca. 1,5cm) mit Stupfbildung des Endgliedes des Daumens.
Von der PUV wurde ein fachorthopädisch-unfallchirurgisches Gutachten beauftragt. In diesem Gutachten wurde auf Grund der Verkürzung, Krafteinschränkung und Hypersensibilität von Narbe und Hypästhesie in der Stupfkuppe eine dauerhafte Minderung der Funktionsfähigkeit i.H.v. 8/10 Daumenwert festgestellt.
Darüber hinaus wurde von der PUV bei MGI (medizinisches Gutachteninstitut) eine orthopädisch-chirurgische Stellungnahme beauftragt, um die Höhe der im Gutachten festgestellten Invalidität nach Aktenlage zu überprüfen. Eine neuerliche Untersuchung/Begutachtung fand nicht statt.
In der Stellungnahme wird im Wesentlichen auf das "Kursbuch der ärztl. Begutachtung", Ludolph, Schürmann, Gaidzik, Stand 2022 verwiesen. Demnach wäre eine Invalidität 4/10 Daumen bereits zu Gunsten des Versicherten ausgelegt. Es sei eine subsumierende Bewertung in Verbindung mit der Amputation bei Sensibilitätsstörungen vorzunehmen. Zudem wird die Krafteinschränkung als nicht erklärlich bezeichnet. Final kommt die Stellungnahme nun abweichend zu einer 9/20 Invalidität Daumen.

Frage 1: Ist es normal & statthaft, dass ein, von einer durch die PUV beauftragten Praxis für med. Begutachtung, erstelltes Gutachten dann nochmal zur Stellungnahme durch einen zweiten Gutachter gegeben wird?
Frage 2: Kann jemand sagen ob die deutlich geringere, abweichende Beurteilung 9/20 realistisch/unrealistisch wirkt?
Frage 3: Was wäre der nächste, ratsame Schritt zur Klärung dieser Diskrepanz?

VG & vielen Dank
 
Hallo und herzlich willkommen hier im Forum,
im Bereich der privaten Unfallversicherung ist sehr sehr viel in den AUB geregelt und da solltest du als erstes nachschauen. Zur 1. Frage: ja, warum sollten sie es nicht dürfen, da gibt es wenig zu bemängeln. Wie weit man aber der vereinbarten Leistung gerecht wird, vermag ich nicht zu beurteilen, auch ob dies dem Kursbuch entspricht. Besprich das mal mit einem Arzt deines Vertrauen. Wie lange ist der Unfall her? Was wird in den AUB zu einer erneuten Begutachtung vor Ablauf der 3- Jahresfrist?
Ich würde das erneute Ergebnis jedenfalls nicht akzeptiere.

Gruss von der Seenixe
 
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