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Abstriche bei der Erwerbsminderung- Aufruf zum mitzeichnen

Hallo,

Ja, Bla Bla vom Handlanger!


Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hatte sich auch schon geäußert:confused:

s. u.

Ist das jetzt billige Polemik mit Alibifunktion, oder wie soll ich das Einordnen:confused:

W. g. ich möchte hier keine Flüchtlingsdebatte, dass ist hier auch nicht erwünscht!

Aber doch sagen dürfen, uns EMR, Unfallopfer, Geschädigte usw. wird immer
vorgegaukelt, dass wenig Geld im Sozialsystem vorhanden ist. Überall Sparen-Sparen, vor Gericht 90 % über die Klinke springen lassen und alle Instanzen hoch Jagen.

Dann aber für alles auf der Welt €€€€ haben!

463.063 neue Hartz-Empfänger aus Fremtländern

Quelle:
http://www.focus.de/finanzen/news/u...-asylstaaten-steigt-drastisch_id_5318548.html


Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hat die Ablehnung eines von ihm geforderten Sozialpakets für einheimische Bürger durch Bundeskanzlerin Angela Merkel scharf kritisiert. Wenn Angebote für die Bürger gekürzt werden müssten, sei das sozialer Sprengstoff.

Und der Vizekanzler legte nach: "Der Eindruck, wir würden unsere eigenen Bürger vergessen, darf sich nicht festsetzen. Wenn die alles Geld für die Flüchtlingsintegration brauchen und die sozialen und kulturellen Angebote für die anderen Bürger deshalb gekürzt werden müssen, ist das sozialer Sprengstoff".

Wenn der CDU in dieser Situation der Überschuss an Steuern im Haushalt wichtiger ist als der gesellschaftliche Zusammenhalt, dann macht sie sich mitschuldig an der Radikalisierung im Land", sagte Gabriel.

Quelle:
http://www.focus.de/politik/videos/...erkels-abfuhr-zum-sozialpaket_id_5318466.html


Grüße
Siegfried21
 
Hallo,

Forderungen z. B. nach einer höheren EMR, Altersrente usw.

sind "Erbarmungswürdig-eine Schnapsidee" usw.:eek::rolleyes:

Damit ist wohl schon alles gesagt
:eek:


"Neues Solidaritätsprojekt"

SPD-Chef Gabriel hatte angesichts der Milliardenkosten..., den strikten Sparkurs aufzugeben und die deutsche Bevölkerung stärker zu fördern. Er glaube, "dass wir eigentlich ein neues Solidaritätsprojekt für unsere eigene Bevölkerung brauchen", sagte Gabriel in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner". Die Menschen müssten merken, "dass ihre Bedürfnisse nicht unter die Räder geraten".

Es müsse mehr Geld für sozialen Wohnungsbau und mehr Kita-Plätze "für alle" geben, sagte Gabriel. Außerdem müssten geringe Renten aufgestockt werden. "Das ist konkrete Politik in Deutschland, die sich ändern muss."

Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/gabriel-merkel-solidaritaet-101.html


Solipaket für Deutsche: Schäuble nennt Gabriel-Forderung "erbarmungswürdig"

Der Vorstoß von SPD-Chef Gabriel, mehr Geld für soziale Projekte in Deutschland auszugeben, stößt bei Finanzminister Schäuble auf Unverständnis. Er attestiert dem Vizekanzler "erbarmungswürdiges Gerede".
Quelle:
http://www.spiegel.de/forum/politik...derung-erbarmungswuerdig-thread-425391-1.html


"Was ist das für eine Schnapsidee"

Gabriel hatte kürzlich von einem neuen Solidarprojekt gesprochen. Die Bundesregierung dürfe Überschüsse nicht für sakrosankt erklären, er sprach sich für mehr Geld etwa für den sozialen Wohnungsbau und eine Aufstockung geringer Renten aus. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble hatten den Plänen bereits eine deutliche Abfuhr erteilt.

"Was ist das für eine Schnapsidee", monierte Seehofer in Ludwigshafen.

Quelle:
http://www.focus.de/politik/deutsch...fer-gegen-gabriels-sozialpakt_id_5319661.html


Grüße
Siegfried21
 
Hi,

also mal ehrlich,was der "Gabriel" hier abzieht,ist doch nichts anderes als Verarschung !

Der hat einfach nur Angst vor den nächsten Wahlen und der Abfuhr den die Wähler dieser Partei erteilen werden !
War es nicht hauptsächlich die SPD die mit Einfürung von Harz4 und mit der kürzung der Renten den sozialen Abstieg von Millonen eingeleidet hat

Vor diesen Hintergrund kann ich die Äußerungen von "Schäuble" mehr als verstehen !

Schönen Sonntag,Paul
 
Hallo ilka und Paul,

Das unterschreibe ich auch mit!
Schönen Sonntag.
 
sagt mal, wenn schon politisch - wäre das nicht besser im bereich "Unfallopfer Café" aufgehoben, statt themen damit zu belegen?


Sekundant
 
Ein herzliches Hallo ins Forum,

hier stimme ich Sekundant zu, da das Problem juristischer Natur ist und uns aufzeigt das egal welche Partei gegen geltendes Recht verstößt.

Die Stellungnahme seitens der Kanzlerin verdeutlicht dies auf ihre Art bereits.

Durch das ungleiches mit ungleichem gleichgesetzt wird. Erwerbsunfähigkeit wird nicht freiwillig gewählt und dadurch muss aus dem Erwerbsleben ausgeschieden werden, mithin unfreiwillig.

Auch Arbeitslosigkeit wird nicht freiwillig gewählt, sie entsteht durch fehlgeleitete Politik.

Die Sozialhilfe auf die die Kanzlerin verweist beinhaltet auch das Betroffene ihre eigene Vorsorge bis auf 2800,- Euro, selbstredend incl. des PKW Restwerts verbrauchen müssen um überhaupt Anspruch zu haben.

Somit handelt es sich m.E. um politisch verordnete Armut für Erwerbsunfähige, die ihre Gesundheit am Arbeitsmarkt gelassen haben.

Hier liegt die Ungleichbehandlung, was nicht hinnehmbar ist und gesetzlich auch nachdem EU Recht anders geregelt ist bereits.

Das Personen die aus welchen Gründen auch immer niemals gearbeitet haben gleich behandelt werden, auch wenn es sich um einen sehr geringen Prozentsatz der Gruppe handeln sollte, so steht Erwerbsunfähigen mehr zu als die verordnete " Armut" in Deutschland.

Mit jammern und schimpfen auf die Politik kommen wir da nicht weiter. Wir sollten Lösungswege erarbeiten, wie wir zu unserem Recht kommen wie diese in unserem Grundgesetz bereits verankert ist.
 
Hallo Welchunsinn,

du hast es adäquat gut schongliert mit Worten dargelegt!
Juristisch ist der Offen für einen "einfachen Weg" m. E. wohl mehr oder weniger aus, wo ein Wille ist, sollte auch "politisch" ein Weg sein.

Aber die Politik u. a. die Hauptfikur sagt zu mir, was wollt ihr denn, es ist kein Spielraum-Geld da, wir haben doch schon einige
Verbesserung auf den Weg gepracht, euch geht es doch nicht schlecht, gerade hat anderes priorität und sollten Rentenleistungen
nicht ausreichen, ist es möglich, soziale Unterstützung zu beantragen. Jeder hat das Recht, seinen Anspruch auf weitere
Hilfen bei der zuständigen Sozialbehörde prüfen zu lassen.

Erwerbsminderungsrente -die ewige Benachtelligung durch die Sozialpolitik, dass Spiegelt sich "to Mass" an den politischen
Urteilen wieder, die auf meinem Tisch liegen habe.

Dito:
Mit jammern und schimpfen auf die Politik kommen wir da nicht weiter. Wir sollten Lösungswege erarbeiten, wie wir zu
unserem Recht kommen wie diese in unserem Grundgesetz bereits verankert ist.
Solution?

Grüße
Siegfried21
 
Die Aussage der Politiker befindet sich bereits im Widerspruch, aus einem sehr deutlichen Grund, was sich die Politiker vorhalten lassen müssen, nachdem genügend Geld für andere Zwecke vorhanden ist um anderen Nationen zu helfen, was nicht zur Inneren Sicherheit beiträgt sondern gefährdet.

Folgendes hierzu:

Folgende Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hat die versicherungsmathematischen Abschläge vor dem Hintergrund einer Prüfung an Art. 14 GG für verfassungsgemäß erklärt.

Art. 14 GG umschreibt den Eigentumsschutz und Rentenanwartschaft sind nach gefestigter Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes eigentumsgeschützt.

Eingriffe in diese eigentumsgeschützten, ja sogar Anwartschaften und nicht nur laufender Renten, dürfen nur erfolgen, wenn das System insgesamt in einer Notlage ist und ohne diese Eingriffe nicht aufrechterhalten werden kann.

Das Bundesverfassungsgericht billigt einen weiten Gestaltungsspielraum diesbezüglich orientiert zu.
Wenn die Notlage beseitigt ist, dann ist der Eingriff ebenfalls zu beseitigen.


Wo befinden wir uns jetzt in einer finanzielle Notlage, was die Rentenkürzung rechtfertigen könnte ?
 
Hallo welchunsinn,

dito dein:;)

Wo befinden wir uns jetzt in einer finanzielle Notlage, was die Rentenkürzung rechtfertigen könnte ?

Ja, die bekannten "Ausgaben" tun hier nichts zu Sache!

Wir wollen eine vernüftige Rente u. u. a. keine Alterarmut!

Früher oder Später:
was nicht zur Inneren Sicherheit beiträgt sondern gefährdet

Aber:
die Politiger haben ja ihre Schäfchen im Trockenen:

Diese Ruhegehälter bekommen unsere Politiker
Wie sehen die Pensionsansprüche von Abgeordneten aus?
Bund: Ein Bundestagsabgeordneter muss mindestens zwei Legislaturperioden (acht Jahre) im Parlament durchhalten, um sich eine Mindestpension von knapp 1.700 Euro zu sichern. Gezahlt wird ab dem 65. Geburtstag. Wer länger im Bundestag bleibt, kann früher Pension bekommen. Höchstens 4.800 Euro nach 23 Parlamentsjahren ¿ aber das ist bereits mit 55 Jahren möglich.

Quelle:
http://www.rp-online.de/politik/deu...elter-bekommen-unsere-politiker-bid-1.2230192


Hier ist die Notlage::D:eek::D

620 Milliarden Euro
Rekord-Steuereinnahmen beim Bund


Die starke Konjunktur und die gute Lage am Arbeitsmarkt haben den öffentlichen Kassen im vergangenen Jahr Rekordsteuereinnahmen beschert. Das geht aus dem aktuellen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hervor, der in Auszügen dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.

Quelle:
http://www.br.de/nachrichten/rekord-steuer-einnahmen-100.html


Genug lamentiert

Weitere Lösungen?


Grüße
Siegfried21
 
Hallo welchunsinn,







Hier ist die Notlage::D:eek::D



Quelle:
http://www.br.de/nachrichten/rekord-steuer-einnahmen-100.html


Genug lamentiert

Weitere Lösungen?


Grüße
Siegfried21


Einwand :D

Nur wurde dafür gesorgt durch die Rückkehr zu den "Arbeitssklaven" zu niedrig Löhne, seit Euro Einführung und Hartz 4 Einführung, dass weniger Geld in die Rentenkassen kommt.

Auch die gesetzlich rechtswidrige Bescheidung des Lohnfortzahlungsgesetz- z.B. Krankengeld. Dadurch werden die Einnahmen der Rentenversicherung selbstverständlich politisch gewollt niedriger :rolleyes:

Leidet die Rentenkasse, durch die Selbstbedienung unserer Regierung aus der Rentenkasse Not?
 
Hallo Welchunsinn

dito:D

Habe gerade so was auf dem Tisch, von der Abschiebe-Mentalität,
der lieben BG auf die Allgemeinheit von DRV-GKV:rolleyes:

Ich habe mir die BvR Argum. u. a. als involviertes EM- Mitglied nochmals kurz reingezogen:p

Ja, sollte sich die Angelegenheit wieder im Sande verlaufen, dann könnte man ggf. doch auch auf die Verbesserungen für Altefälle pochen.

http://www.bpb.de/politik/innenpoli...rwerbsminderungsrente-leistungsverbesserungen



Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr verfassungsgemäß

Pressemitteilung Nr. 17/2011 vom 18. Februar 2011

Beschluss vom 11. Januar 2011
1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09



Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
1. Die Einführung eines gekürzten Zugangsfaktors bei Beginn der Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres durch § 77 Abs.

2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI betrifft den Schutzbereich des Grundrechts auf Eigentum. Die Vorschrift bestimmt Inhalt und Schranken des Eigentums und greift hierbei zugleich in bestehende Rentenanwartschaften ein.
Die Regelung ist jedoch verfassungsgemäß, weil sie einem Gemeinwohlzweck dient und verhältnismäßig ist. Die Neuregelung des Zugangsfaktors dient dem legitimen Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern und damit die Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern und den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Nach Einführung der Abschläge bei vorzeitigem Bezug einer Altersrente durch das Rentenreformgesetz im Jahre 1992 ging der Gesetzgeber davon aus, dass Versicherte anstelle einer gekürzten Altersrente bevorzugt eine Erwerbsminderungsrente beantragen würden. Mit der Absenkung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten sollte ein solches Ausweichen auf die Erwerbsminderungsrente verhindert und auf die Inanspruchnahme der Rente vor Eintritt des Regelalters für die Altersrente und damit auf eine Verlängerung der Rentenbezugszeit reagiert werden.

Die Kürzung des Zugangsfaktors war geeignet sowie erforderlich, um dieses angestrebte Ziel zu erreichen, und belastet die Beschwerdeführer nicht übermäßig.

Zwar hatten sie bei Inkrafttreten der Neuregelung noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet und damit eine Voraussetzung für den Bezug einer vorzeitigen Altersrente nicht erfüllt, so dass bei ihnen eine Ausweichreaktion von vorneherein ausscheidet. Aber auch den Versicherten, die vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine Erwerbsminderungsrente beantragen, ist eine Kürzung des Zugangsfaktors zumutbar, weil sie von der vom Gesetzgeber gleichzeitig eingeführten erhöhten Zugangszeit und vom früheren Rentenbezug profitieren. Dadurch wird die Kürzung der Erwerbsminderungsrente für diese Versichertengruppe im Ergebnis erheblich gemildert mit der Folge, dass die Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit erheblich geringeren Abschlägen belastet werden als Versicherte, die vorzeitig eine Altersrente in Anspruch nehmen.
Des Weiteren ist auch dem Grundsatz des Vertrauensschutzes durch die vom Gesetzgeber geschaffenen Übergangsregelungen hinreichend Rechnung getragen worden.

2. Da sich die Inhalts- und Schrankenbestimmung in § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI als sachgerecht erweist, liegt auch kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vor. Der Umstand, dass der Zugang zur Erwerbsminderungsrente - anders als die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente - eine schicksalhafte Entwicklung des Gesundheitszustandes voraussetzt, ist dadurch hinreichend berücksichtigt, dass die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten bei weitem nicht die bei Altersrenten mögliche Höhe erreichen und zudem noch durch die erhöhten Zurechnungszeiten teilweise kompensiert werden.

3. Die Rüge der Beschwerdeführer, sie würden gegenüber nichtbehinderten Altersrentnern hinsichtlich der Abschläge beim Zugangsfaktor rechtlich gleich behandelt, vermag schließlich auch keinen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zu begründen. Zum einen ist der rentenrechtliche Behindertenbegriff nicht identisch mit dem allgemeinen auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben abstellenden Behindertenbegriff, an dem sich Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG orientiert. Denn der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente stellt allein auf die Fähigkeiten des Versicherten auf dem Arbeitsmarkt ab und lässt auch eine vorübergehende Krankheit ausreichen. Zum anderen ist die Vorschrift des § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI, soweit sie Behinderte im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG trifft, wegen der oben dargestellten Berücksichtigung der gesundheitsbedingten Unfähigkeit, zu arbeiten, im Vergleich zu sonstigen Erwerbslosigkeiten noch gerechtfertigt.

Quelle:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/bvg11-017.html


Rentenabschläge bei EM-Renten
Das Bundessozialgericht teilte jedoch nicht die Auffassung der Kläger und führte aus, dass der Gesetzgeber frei darüber entscheiden kann, wie die Rentenkassen entlastet werden. Diese Entlastung war notwendig, da es immer mehr Rentner gebe und diese zusätzlich noch eine längere Lebenserwartung haben. Nach der Urteilsbegründung ließ der Gesetzgeber bei der Schaffung der Regelung nicht die Willkür walten, da letztendlich die Abschläge auf maximal 10,8 Prozent beschränkt werden. Bei Altersrenten können die Abschläge – je nach Fallkonstellation – bis zu 18 Prozent betragen.

Quelle:
http://rentenberatung-aktuell.de/re...36-rentenabschlaege-durch-bsg-bestaetigt.html

Grüße
Siegfried21
 
Hallo Welchunsinn

dito:D

Habe gerade so was auf dem Tisch, von der Abschiebe-Mentalität,
der lieben BG auf die Allgemeinheit von DRV-GKV:rolleyes:



Quelle:
http://rentenberatung-aktuell.de/re...36-rentenabschlaege-durch-bsg-bestaetigt.html

Grüße
Siegfried21

Hallo Siegfried,

die BG schiebt zwar ab zur GKV und DRV und aus dem Betroffenen wird ein Ping-Pong Ball, der weder von dem einen noch von dem anderen Leisutungen dann erhält :eek:

Informationspflicht, Fehlanzeige! So erhalten viele Betroffene weder ALGI noch ALGII, sondern da Sie den Rentenantrag nicht zeitig genug gestellt haben werden Sie durch den AfA in die Sozialhilfe ausgelagert.

Mithin das rechtswidrige Spiel geht weiter, vor dem SG, LSG und BSG mit dem ausbluten lassen, bei prall gefüllten Kassen, durch Steuereinnahmen beim Bund.


Wie Deinem Beitrag zu entnehmen ist wir das Gemeinwohl höher bewertet, als das Recht auf Leben des Betroffenen.:confused:
 
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