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Absichtlich falscher Untersuchungsbefund!

Ariel

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 März 2007
Beiträge
2,697
Hallo zusammen,

wir als UO sind schon manches gewohnt und kennen auch so nach und nach alle Raffinessen der Ärzte, um sich als Schadensentsorgungsfallensteller zu habilitieren.

Aber gestern, 14.12.07, habe ich einen Bericht von einer jungen Frau mitbekommen, die mit 26 Jahren einen Schlaganfall hatte, und zwar vom HA korrekt und zügig behandelt und versorgt wurde, jedoch das KH mit den üblichen Schadensentsorgungstricks auffiel.

Lest selbst, ein Fall von fortgebildetem Arzt in Schadensentsorgungsfallenstellung!

http://www.mdr.de/unter-uns/gaeste/5081482.html

Auch ein Videobeitrag ist auf den mdr-Seiten darüber anzusehen.

Ein großes Kompliment an die Moderatorin, die sich engagiert mit dem Problem der Betroffenen Simone Günther im Gespräch befasst, und das Strategische Spielchen der Ärzte sehr gut herausstellte, sachlich, dennoch betroffen machend.

Wir wissen, dass das kein Ausrutscher eines Arztes war, denn sonst würde diese, absichtliche Falschuntersuchung mit folglich erwünscht negativem Befundergebnis, nicht von Arzt zu Gutachten zu Arzt und nächstem Gutachten, immer wieder benutzt und weitergereicht werden.

Es entspricht den klassischen Fortbildungsinhalten (Gehirnwäscheeffekt), mit denen sich Ärzte die Reife für einkommensträchtige Gutachtenaufträge erobern.

Die verheerenden Folgen für das Betroffene Falschuntersuchungsopfer konnte kaum besser dargestellt werden. Die Moderatorin weiß wohl nicht (meine Annahme), dass es sich hier um die ausdrücklichen Vorgaben der VM handelt, den ärztlichen Nachweis zu verweigern, wenn keine objektiven Befunde vorliegen. Genau so macht man das, keine objektiven Befunde zu finden!

Hausärzte, so gut sie sein mögen, werden unter den Tisch gewischt.
Nicht alle HA schauen da nur ruhig zu und tun so, als hätten sie nichts damit (mit den Kosteneinsparungsstrategien) zu tun.
Der HA wird namentlich genannt, (habs vergessen), aber er sollte einen guten Zulauf von Patienten bekommen, denn bei diesem kann man noch 'im alten Stil' vertrauen!

Der Neuropfuscher, und alle, die diesen falschen Untersuchungsbefund als Grundlage für Entscheidungen benutzen, sollten angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden.
Und wenns geht, hier im Forum namentlich genannt werden.

Simone Günther beschreibt auch für uns, echt Betroffenen, sehr nachvollziehbar, wie man von den Ärzten unter den Tisch geschwafelt wird, so dass man sich nicht mehr getraut, einen Pieps an Widerspruch/Einwand von sich zu geben. Das nennt man psychische Einschüchterung, terroristische Druckausübung gegenüber Schutzbefohlenen.

Die strategischen Schadensentsorgungsfallen werden also nicht nur gegen Unfallofer aufgestellt, sondern bei allen angewandt, die irgend einen kostenträchtigen Schadensanspruch an irgend eine Versicherungsart stellen könnten bzw. müssen.:mad:

Gruß Ariel
PS: Wer Beziehung zu Medien hat, sprich Presse, der möge diesen Artikel von mir dorthin zur weiten Veröffentlichung senden.
 
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Absichlich falsche Befundauswertung!

Fortsetzung:

Absichtlich falsche Befundauswertung!

Aus:http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=4381


Vor der Urteilsverkündung wurde nicht hinterfragt, warum der Arzt einen falschen Befundbericht erstellte.
Man tut so, als ob das ein Schicksalsstreich wäre, dass einem Arzt halt ein Fehlerchen unterlief!
Leider sind diese Schicksalsstreiche strategisch vorprogrammiert und von Versicherungsseite ausdrücklich erwünscht. Siehe hierzu die Lektüren von A.Stevens (u.a VMs), der die Verweigerung des ärztlichen Nachweises fordert, wenn kein objektiver Befund vorliegt. Wie man das Problem mit den (unerwünschten) objektiven Befunden aus der Welt schafft, das ist im vorherigen Beitrag und in diesem Urteil nachzulesen.


"Grundsätzlich muß der Patient die Voraussetzungen eines Behandlungsfehlers und dessen Ursächlichkeit für den geklagten Gesundheitsschaden darlegen und beweisen. Dies gilt sowohl für den Vorwurf eines Diagnosefehlers als auch für den eines Fehlers in der Befunderhebung. Gelingt dem Patienten zwar der Beweis eines Behandlungsfehlers in der Form eines Diagnosefehlers oder eines Fehlers in der Befunderhebung, nicht aber der Nachweis der Ursächlichkeit dieses Fehlers für den geltend gemachten Gesundheitsschaden, kommen ihm Beweiserleichterungen nur dann zu Hilfe, wenn der objektive Fehler der Behandlungsseite entweder als grob zu werten ist (fundamentaler Diagnosefehler, ein grober Fehler in der Befunderhebung vorliegt oder wenn die Voraussetzungen für eine Beweislastumkehr wegen eines (lediglich einfachen) Fehlers bei der Befunderhebung oder der Befundsicherung gegeben sind."


Ein UO hat eine Wk-Fraktur, besonders muss hier betont werden, dass gerade Frakturen auf RÖ gut zu erkennen sind, deshalb macht man ja diese Aufnahmen, um eine Fraktur auszuschließen.

Laien können aber keine RÖ auswerten, da ist es leicht, mal eine Fraktur als Prellung unterzujubeln, merkt ja niemand (kaum jemand!)! Hauptsache, dem UO ist der ärztliche Nachweis vorenthalten, damit das UO nicht auf die Idee komme, sich an der Versicherung zu bereichern.


Wie nachhaltig schadensentsorgend diese Verweigerung des ärztlichen Nachweises ist, das ist in dem Urteil zu lesen.

N.M. wollte der Arzt keine korrekte Diagnose erstellen, denn Diagnose habe sowieso keine Aussage hinsichtlich der Erkrankung/Verletzung (genre 2005/02).
Also konnte auch die Befundformulierung von Fraktur in Prellung ohne Konsequenzen erfolgen.
So einfach wird es den Ärzten gemacht, weiter vor sich hinzuschlampern und zu betrügen.


Gruß Ariel
 
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Fortsetzung:

Absichtlich falsche Befunderstellung:

Absichtlich Falsche Befunderstellung wird ausdrücklich dann angeordnet, wenn von behandelnden Ärzten positive Befundergebnisse zu Beschwerden vorliegen, die nicht von den Schadensersatzleistenden Seiten akzeptiert werden.

Da daraufhin eine Schadensleistung von der jeweiligen Versicherungsart erfolgen muss, wird vorher ein weiteres und weiteres und weiteres ... Gutachten oder Reha-Maßnahme erfolgen, bei der die Schadenersatz leistende V. davon ausgehen kann, dass das Ergebnis der Maßnahme Schaden entsorgend ausfallen wird.
Wenn nicht, wird das Spiel von neuem durchgezogen, solange, bis das Ergebnis zur vollen Zufriedenheit ausfällt und man mit dem Ergebnis eine Ablehnung der Schadensleistung begründen kann.

Dazu bedient man sich der absichtlich falschen Befunderstellung:

Von den extra geschulten loyalen Mitarbeitern der BG oder anderen Einrichtungen, werden z.B. Anordnungen zu Untersuchungen gegeben, die den Beschwerden des Schadensersatz beanspruchenden Opfers/Patienten nicht adäquat sind, und man deshalb ein negatives Ergebnis, von der falsch angeordneten Untersuchung, erwarten kann.

Ausgewählt wird die Untersuchung nach den betroffenen Organen, und es wird so untersucht, dass nicht die eigentliche Ursache der Beschwerden getestet, sondern nur das Organ an sich.
Man weiß natürlich vorher, dass der Patient/UO/BK-O) vor dem Schadensereignis gesund war, das steht in der Anamnese.

Z.B.
Ein Organ besteht aus mehreren „Einheitsteilchen“, die zusammen das regelrechte funktionieren des Organs ermöglichen. Ist ein Einheitsteilchen nicht korrekt, so kann das Organ vielleicht noch seinen Dienst tun, aber sehr eingeschränkt, je nachdem welches Einheitsteilchen betroffen ist.

Das ist im Gehirn besonders auffällig. Nachdem wir mittels spezieller MRT-Techniken dem Gehirn bei seiner Arbeit/Funktion zusehen können, ist es möglich, gewisse Dichtereien um die Gehirntätigkeit ins Absurde zu befördern.

Bei der Lunge ist das ähnlich, das Organ besteht aus unzähligen Zellen, mitsamt der Gefäße, Drüsen, Nerven, Blutgefäße, bildet es eine arbeitsfähige Einheit.
Jedes Einheitsteilchen kann gestört werden, z.B. die Blutgefäße können undurchlässig werden, oder die Nervenimpulse bleiben aus, oder die Zellen wuchern (Krebs) oder platzen und vernarben usw.
Auch könnte über die Blutgefäße ein Gift in die Lungenzellen gelangen, oder es kann über die eingeatmete Luft ein Gasgemisch in die Blutbahn gelangen oder oder oder.

Obwohl die Lunge zellenmäßig vollkommen gesund ist, kann trotzdem das Gasaustauschsystem Schaden davon tragen, wenn über einen längeren Zeitraum kontinuierlich eine bestimmte Giftgasmenge eingeatmet wird.
Das System erkennt das Gift und reagiert. Mit der Zeit reagiert es so, dass es sagt, 'ich gebe auf und tu nun nichts mehr'. Atemnot besteht!

Deswegen braucht eine Lunge nicht organisch, also zellenmäßig/und funktionsmäßig, kaputt sein. Sie will nur nicht mehr den bestimmten „Giftstoff/Reizstoff“ abhaben.
Viele geschwächte Menschen reagieren auf OZON (wir alle atmen es täglich ein), als wäre das ein „Giftstoff“, es erfolgt Reizung der Atmungswege. Es kommt auf die Konzentration des Stoffes an!

Bei beruflicher Giftgasbelastung ist das Konzentrations-Quantum vielleicht nicht extrem hoch, aber mit der Zeit führt es zum Funktionsverlust der Lunge, wenn man damit in Kontakt kommt.
Wenn es nun zur Abklärung kommt, dann muss eben dies untersucht werden, wie reagiert der Organismus auf diese Reizstoffe und wie wirkt sich das für den Patienten aus (entscheidend).

Ein BG-Arzt untersucht nicht diese Belastungssituation und deren Folgen, sondern, er lässt ausschließlich das untersuchen und so untersuchen, dass kein positives Ergebnis bei der Untersuchung herauskommt.
Er argumentiert: Solange der Patient lebt, funktioniert ja seine Lunge noch, also, sagt sich da der BG-Arzt, dann hat er auch kein Atmungsproblem.
So einfach geht das, mit der falschen Befunderstellung.
So einfach geht es, für Mediziner (BG-Ärzte und Konsorten) den medizinischen Laien an der Nase herum zu führen.

Weiteres Beispiel:
Bei UO werden in Reha- oder sonstigen Therapieanstalten die Folgen von (arbeits)behindernden Funktionsstörungen abgebaut.
Z.B. Muskelverhärtung bei innervierungsgestörtem Muskeln, die trotzdem, mit Hilfe der anderen Muskeln mitbewegt werden. Das führt zu Muskelverhärtungen, sehr schmerzhaft bei jeder Bewegung und Anstrengung.

Jeder Arzt mit Kenntnissen über Anatomie, Physiologie und Orthopädie, auch etwas Neurologie, weiß über diese Sache und Gegebenheit bescheid, oder er ist ein Scharlatan ohne med. Ausbildung.
Er wird dies richtig diagnostizieren können, mit geeigneter Therapieanordnung beheben lassen können und den Patienten aufklären, dass er diese Funktionsstörung auf Grund einer Innervierungsstörung hat, und sich mit dieser Extremität nicht überfordern darf, sonst rezidiviert/wiederholt (Rezidiv= Rückfall in eine anscheinend abgeheilte Krankheit) sich das ganze,
weil mit der Lockerung der Muskulatur und entsprechenden Beweglichkeit des Gelenkes nicht automatisch die Ursächliche Innervierungsstöung beseitigt ist.

Ein BG-Arzt sagt dazu, nach der Therapie ist die Muskelversteifung weg, das Glied (Extremität) wieder beweglich, also ist alles abgeheilt.
So ein BG-Arzt verschweigt dem Patienten, warum er diese Muskelversteifung hatte, und welche Ursache dahinter steckt.

Der Auftrag gebenden Stelle schreibt der BG-Arzt das erwartete Ergebnis, nämlich, dass kein Schaden (mehr) vorliegt, alles abgeheilt ist, kein Anzeichen vorhanden, dass eine Unfall/BK-Schädigung vorliegt. usw.

Die BG (beauftragende Stelle) gibt ihm dafür ein Sternchen für erbrachte Leistung, der BG-Arzt hat sein Soll erfüllt, der BG oder einer sonstigen Auftrag gebenden Stelle gegenüber, aber als Arzt ist er/sie ein ethikferner Scheißkerl.

Wer so strategisch agiert und handelt gegen einen geschädigten /verletzten Patienten, der handelt ausschließlich absichtlich, gezielt auf ein bestimmtes Ergebnis.
Das hat mit dem Begrifff „Fahrlässig“ nicht im geringsten zu tun. Nicht einmal das nötigste Argument für grob Fahrlässig ist dabei zu finden.

Wer das nicht sieht, oder wenigstens nach Aufklärung nicht erkennen will, handelt in gleicher Weise absichtlich, gezielt auf ein bestimmtes Ergebnis, das immer schon bei Auftragerteilung bekannt ist. Das an die Adresse der Rechtsprechung!
Wir wissen, der gesamte ablaufende Prozess wird dann entsprechend diesem, zu erzielenden Ergebnis, abgespult.

Möge es das Gewissen der Rechtsprechung wachrütteln.

Gruß Ariel
 
Vorsätzlich irreführende Befunderklärung

Fortsetzung:

Auf die Frage: Was ist eine Hyperventilation?

Hier zwei Arten von Antworten,
1. aus der Sicht eines Versicherungsmediziners und
2. aus der Sicht der unabhängigen naturwissenschaftlichen Medizin.

Antwort 1: Das sieht man häufig bei Angstpatienten, die Atemnot empfinden und sehr stark Luft holen. Dabei kommt es zu einer Veränderung des normalen Gasaustausches und diese Änderung führt dann wiederum zu Mißempfindungen, Kribbeln an den Händen z.B. und zu einer Verstärkung der Angstsymptomatik.
Frager: Also etwas psychisches
Antwort: Ja!

Antwort 2:
Ist der Atemstimulus gestört, der zu einer Hypoventilation führt, so folgt eine Veränderung des Gasgemisches im Blut, welche von den Chemorezeptoren registriert werden.
Ist die Veränderung im (lebens-)gefährlichen Bereich, so folgen Adaptionsversuche des Körpers, z.B. ein Zwangs-Mechanismus wie Hyperventilation, dies soll das Gasgemisch im Blut wieder in den Normalbereich bringen.
Eine plötzliche Körperanstrengung bringt jeden Organismus zu erhöhter Atemfrequenz, weil ein höherer Stoffumsatz benötigt wird. Dabei wird keine „Angst“ erzeugt. Ein natürlichen Vorgang innerhalb des Toleranzbereichs.

Eine plötzliche Stoffwechselentgleisung, wie eine Gasgemischveränderung im Blut, erzeugt im Bewusstsein eine interne Warnsignalisierung = „Angst“, damit eine automatische Verhaltensänderung, eine forcierte Atmung, den Schaden der Stoffwechselentgleisung mindert. Eine vegetative Impulssteuerung.
Die exakten Regelungen sind im Regelmechanismuszentrum im unteren Stammhirn platziert, bestimmte Rezeptoren sind an den Halsseiten platziert!

Gefahr: Ist der anatomische Bereich der Atemstimulierung nicht nur kurzzeitig gestört, z.B. durch Ischämie, dann wird auch eine Hyperventilation nichts ausrichten, sondern das Gegenteil: der Organismus bekommt in Folge zu lang andauernder Hyperventilation eine PH-Wertverschiebung im Blut, die wiederum diffuse Hirnschäden nach sich zieht. Es ist äußerlich an den Verkrampfungen u.a. erkennbar.
Hypoventilation ist durch Kribbel- und Kälteempfindungen an den Extremitäten im Vorfeld der Hyperventilaton wahrnehmbar.


Fragt man sich,
warum wird die erste Anwort von medizinischen Laien eher akzeptiert als die wissenschaftliche Erklärung?

Für medizinische Laien ist die erste Anwort bequemer zu verstehen, und außerdem ist man doch bereits von der selben Seite "aufgeklärt", dass bei Unfallopfern sowieso alles psychisch oder simuliert sei.
Wohlwissend solcher Wirkung, werden die Befunderklärungen dieser Art praktiziert.
 
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