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abschließende Schadensersatzregelung ?

Francois

Neues Mitglied
Registriert seit
21 Okt. 2011
Beiträge
6
Hallo,

am 30.05.1990 erlitt ich als geschädigter einen Motorradunfall mit schweren Verletzungen (Schädelhirntrauma, infolge der Behandlung Lungenschaden und Verletzungen im HNO Bereich).
Dem Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung wurde eine Haftung von 70 % zugesprochen. Daraufhin wurden bis 11/1999 die Schmerzensgeldzahlungen entsprechend reguliert.

11/99 unterzeichnete ich eine Abfindungserklärung, in welcher ich mich mit allen Schmerzensgeldforderungen abgefunden erklärte. Vorbehalten blieb in dieser Abfindungserklärung:

"Unter Berücksichtigung einer Haftungsquote von 70 % bleibt vorbehalten die Geltendmachung eines weiteren unfallbedingten materiellen Schadens, soweit dieser nicht auf Dritte übergegangen ist. Bezüglich des Vorbehaltes slellen wir Herrn ... , als ob er am 01.11.1999 ein rechtskräftiges Feststellungsurteil erhalten hätte".

Zu dieser Zeit war ich als Bürokaufmann tätig und bezog ein entsprechendes Gehalt. 2002 verschlechterte sich mein gesundheitlicher Zustand, sodass ich nicht mehr arbeiten konnte und die Rentenversicherung mir eine lebenslange Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligte.

Der Lohnunterschied zwischen dem Gehalt, welches ich in der Firma bezogen habe (in welcher ich ursprünglich gearbeitet habe) und der Rentenzahlung sowie ein Haushaltsschaden wurde als materieller Unfallschaden von der Versicherung des Unfallgegners erstattet.

Hier jetzt meine Frage: "Ist es sinnvoll für weitere (zukünftige) materielle Schäden eine einmalige, abschließende Zahlung von angegebener Versicherung zu forderen ?"
(ich bin jetzt 36)



Gruß

Francois
 
Hallo Francois,

Du bist soweit durch das Anerkenntnis der Versicherung des Unfallgegners und der Rente sozial abgesichert, sodass Du hier kein Risiko mehr für Dich besteht. Mit 36 Jahren hast Du noch einige Jahrzehnte vor Dir und da kann Dir keiner sagen, was und welche Unfallfolgen mit dem zunehmenden Alter noch auftreten können. Aus diesem Grund würde ich mir die Option immer offen halten ggf. später noch Ansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen zu können! Es kann doch später durch aus sein, dass größere Umbaumaßnahmen Deiner Wohnung auf Grund von Unfallfolgen nötig werden, die Du heute nicht für möglich hält und was ist dann? Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach!

MfG.
Pit
 
Hallo Pit,

ich denke an eine abschließende Schadensersatzzahlung, da die zukünftigen finanziellen Verhältnisse in Deutschland doch ziemlich unklar sind und ich nicht weiß, ob die Versicherung (welcher ich die Abfindungserklärung unterschrieben habe) in 20-30 Jahren noch existiert und den Schaden weiterhin regulieren kann.

Kann man hier nicht versuchen einen Vergleich zu erwirken, bei welchem eine Pauschale für evtl. spätere Unfallfolgen bereits mit eingerechnet ist ?

Gruß

Francois
 
Hallo Francois,

dein Zitat:
Erhalte DRV-Rente (lebenslange Rente wegen voller Erwerbsminderung) bzw. den Lohnunterschied von meinem letzten Gehalt.

Ist es sinnvoll für weitere (zukünftige) materielle Schäden eine einmalige, abschließende Zahlung von angegebener Versicherung zu forderen ?"
(ich bin jetzt 36)

Ja und nein, beachte folgende Ausführungen:confused:


BGB § 843
Geldrente oder Kapitalabfindung.


(3) Statt der Rente kann der Verletzte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.



Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel als Zeitrente, d.h. befristet für längstens 3 Jahre nach Rentenbeginn geleistet. Die Befristung kann wiederholt werden. Wenn der Rentenanspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht und es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann, wird die Rente unbefristet als Dauerrente bewilligt.

Jetzt zum Wesentlichen:
Reichen dir die ca. 800-900€ DRV-Rente, als regelmäßiges monat. Einkommen aus?

Wie hoch ist die Abfindungsumme und was machst du mit dem Geld?
(Wohnung-Haus kaufen, Anlegen, Inflation:confused:)

Beispiel;):
Haftungsquote 70% davon monat. Aussgleichsumme ca.
700€ x 12 M = 8400€ x 18,731 = 157 340€
(Alter 36-65J, Abzinsfaktor 3 %- 18,731)

+ Mehrbedarfsschaden von ca. 100€ pro Monat x 12 =
1200€ x 23,185 = 27822€
(Alter 36 Lebenslange Leibrente, Abzinsfaktor 3 %- 23,185)

Ohne Dynamik!


dein neues
Kann man hier nicht versuchen einen Vergleich zu erwirken, bei welchem eine Pauschale für evtl. spätere Unfallfolgen bereits mit eingerechnet ist ?

11/99 unterzeichnete ich eine Abfindungserklärung, in welcher ich mich mit allen Schmerzensgeldforderungen abgefunden erklärte.

""""""Francois"""""""
sollte sich die Versicherung auf eine Abfindung einlassen, dann gibt es einmal eine Summe X und aus die Maus.


Solltest du dich zu einer Abfindung entschließen, dann beachte folgendes:
(Vertragsinhalt)


Grundlage der Abfindung ist, dass die Rentenbeiträge der DRV weiterhin
bis zum Erreichen der Regelaltersrente gezahlt werden bzw. sollte
die Rentenzahlung wegfallen oder gemindert werden, ist der entstehende
Schaden (Einkommensausfall) von der Versicherung XY auch zukünftig zu
erstatten + event. Beiträge zu gesetz. Kranken/Pflegeversicherung.

Danach verpflichtet sich die Versicherung XY zur Übernahme von event.
unfallkausaler Forderungen vom Finanzamt für die Vergangenheit und Zukunft.
(Nach der Vorlage von rechtskräftiger Steuerbescheide)

Auf die Einrede der Verjährung wird verzichtet im Hinblick der DRV-Rente bzw. einem ggf. Wegfall bzw. Reduzierung der Rente, die Abfindungerklärung
hat die Wirkung eines gerichtlichen Feststellungsurteil.



Grüße

Siegfried21
 
Hallo Francois,

hast du alles dargelegte verstanden?

Wie sieht es jetzt aus - nimmst du die Million:D

Auf ein Katz und Mausspiel wird sich die Versicherung sicherlich nicht einlassen:p


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried21,

erst einmal danke für deine konkreten Erläuterungen.

Mein RA wird jetzt erst einmal meine konkreten Lohnforderungen für meine zukünftige Tätigkeit berechnen. Da ich in dem Betrieb in welchem ich beschäftigt war, die Stelle des Filialleiters übernommen hätte, ergibt sich hier sicher auch noch eine Änderung. (Das ist natürlich fiktiv, kann allerdings vom Betriebsinhaber schriftlich bestätigt werden)

Da ich eine konkrete Anlage plane, werde ich dann, wenn ich eine Konkrete Zahl habe, wohl versuchen eine Abfindung zu erwirken.
Natürlich werde ich deine letzte Empfehlung (bzgl. Rentenschaden) darin beachten.

Mit freundl. Gruß

Francois
 
Hallo Francois,

alles klaro;)
(ich spreche aus Erfahrung:D)

Info:
weil du EMR-Rentner bist, ziehen u. a. manche Versicherungen
den Verunfallten 400€ ab, mit der Begründung, sie könnten und
dürften 400€ noch von der DRV aushinzuverdienen.

Danach ggf. auch ein % Abschlag für eine Tätigkeitsproknose:eek:

Resümee:
Nicht darauf einlassen:p

Info: Prognosebildung bezüglich des hypothetischen Zukunftseinkommens:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Prognose.php


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried21,

hier habe ich doch noch eine Frage zu deiner Beispielrechnung.

Und zwar, wie errechnest Du einen Abzinsfaktor von 3% oder 18,731 bzw. was heißt das ?


Gruß


Francois
 
Hallo Francois,

dein

hier habe ich doch noch eine Frage zu deiner Beispielrechnung.

Und zwar, wie errechnest Du einen Abzinsfaktor von 3% oder 18,731 bzw. was heißt das ?

Ja, es kommt ganz drauf an wie und was die geg. Versicherung (wenn sie sich auf eine Abfindung einlässt) dir hinwirft bzw. auf wie und was ihr euch
einigen könnt.


Abfindung: z. B. ein mal eine pauschale Summe von z. B. 150000€

Oder Kapitalisierung:
Berechnung mit festen bzw. variablen Parameter

Kapitalisierung?
Endhalter 63-65-67J. Abfindung Grundbetrag, 2-6 % Abzinszins, Dynamik, - Risiken usw.


Weil du z. B. mit einer Abfindungssumme Zinsen ect. erwirtschaften kannst, wird der Betrag abgezinst s. Kapitalisierungstabellen (Sterbetabellen--- Alter- Endalter- Abzinszins = Faktor)

Erklärung:
Die Abzinsung wird mit einem s. g. Abzinsfaktor vorgenommen, dieser vermindert mit der Multiplikation das um Zins bzw. Zinseszins angewachsene Endkapital auf das noch zinslose Anfangskapital.

Der Abzinszins lag vor einiger Zeit bei ca. 5 % von der Versicherungswirtschaft bzw. von den Lobbyisten so gewollt (Schweiz 3,5%).

Aber in der heutigen Zeit (siehe €-Wirtschaftskrise) sicherlich auch auf die Dauer gesehnen, nicht mehr real und liegt eher bei 2-3 %.


Info:
Kapitalisierungszinsfuß


http://www.anwaltverlag.de/isroot/dav/leseproben/l0909.pdf

http://www.bld.de/fileadmin/bld/txt_pdf/BLD_PSZ_S.25-48.pdf

http://www.capitalisator.ch/download/Kapitalisieren_Nehls.pdf

http://markus-schieche.gmxhome.de/files/FIMA_Zins-_und_Rentenrechnung.pdf


dein
ich denke an eine abschließende Schadensersatzzahlung, da die zukünftigen finanziellen Verhältnisse in Deutschland doch ziemlich unklar sind und ich nicht weiß, ob die Versicherung (welcher ich die Abfindungserklärung unterschrieben habe) in 20-30 Jahren noch existiert und den Schaden weiterhin regulieren kann.

Denk auch an deine Seite Thema: Krebs-Schlag- Herzinfarkt-MS:eek: ect. (was ich dir nicht wünsche)
Hierbei könnte die geg. Versicherung dann sagen, ja wir machen jetzt einen Abzug oder zahlen nichts mehr „hypotetische Kausalität-Resereursache-überholende kausalität“.



Frage:
funktioniert der Rentenbeitragsregress (von der DRV) nach § 119 SGB X?


Grüße

Siegfried21


P. S. verbindliche Beratung/Berechnung kann nur ein Versicherungsmathematiker, entsprechender Anwalt machen.
 
Hallo Siegfried21,

bezüglich der Abzinsung ist mir jetzt auch alles klar soweit, danke für deine konkreten Ausführungen.
Das wird doch darauf hinauslaufen, was die Gegen-Versicherung so anbietet. (Wie bereits gesagt, mein RA rechnet gerade meine genaue Forderung aus.)

Falls die Abzinsung von der Versicherung zu hoch berechnet wird, werde ich dann wohl doch die lebenslangen Lohnersatzzahlungen beanspruchen.

Hier ist mir aber doch noch was in deiner Rechnung aufgefallen, und zwar warum rechnest Du nur bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze für gesetzliche Renten (ca. 65) in deinen Beispielen ? Nach dem Beginn dieses Renten-Alters habe ich doch auch noch Anspruch auf einen Rentenausgleich (Da Rente eines Filialleiters höher ist als die eines Beziehers der EMR-Rente von DRV) ?

Mit freundl. Gruß

Francois
 
Hallo Francois,

dein
Hier ist mir aber doch noch was in deiner Rechnung aufgefallen, und zwar warum rechnest Du nur bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze für gesetzliche Renten (ca. 65) in deinen Beispielen ? Nach dem Beginn dieses Renten-Alters habe ich doch auch noch Anspruch auf einen Rentenausgleich (Da Rente eines Filialleiters höher ist als die eines Beziehers der EMR-Rente von DRV)

Ja, ob 65 oder 67J.;)

Danach nochmals meine Frage:
funktioniert der Rentenbeitragsregress (von der DRV) nach § 119 SGB X?

§ 119 SGB X
Übergang von Beitragsansprüchen
(1) Soweit der Schadenersatzanspruch eines Versicherten den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Rentenversicherung umfasst, geht dieser auf den Versicherungsträger über, wenn der Geschädigte im Zeitpunkt des Schadensereignisses bereits Pflichtbeitragszeiten nachweist oder danach pflichtversichert wird...

Prozedere:
die DRV regressiert auf der Basis von deinem fiktiven Bruttogehalt
als Angestellter, Filialleiter ect. ,die Rentenbeiträge bei der geg. Versicherung, dass dir im Alter, kein oder nur geringer Rentenschaden entsteht.

Ob jetzt die Haftungsquote (70 %) hierbei eine Rolle spielt, kann ich dir nicht 100 % sagen bzw. die Versicherungen haben noch bei s. g. "Altfällen" Regulierungsabkommen / Teilungsabkommen 50:50 - 60:50 mit der DRV -GKK.

(Vorteil dieser Teilungsabkommensregelung ist für beide Vertragspartner, dass dies eine enorme Verwaltungsvereinfachung darstellt, da nicht jeder Schadensfall langwierig nach Sach- und Rechtslage verhandelt/geprüft werden muss).

Was steht in deinem Rentenverlauf für Zahlengrößen, hast schon mal mit der DRV-Regress gesprochen bzw. holen die dein fiktives
Jahresbrutto, bei deinem früheren Arbeitgeber ein?-?-?


Grüße

Siegfried21
 
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