Hallo,
am 30.05.1990 erlitt ich als geschädigter einen Motorradunfall mit schweren Verletzungen (Schädelhirntrauma, infolge der Behandlung Lungenschaden und Verletzungen im HNO Bereich).
Dem Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung wurde eine Haftung von 70 % zugesprochen. Daraufhin wurden bis 11/1999 die Schmerzensgeldzahlungen entsprechend reguliert.
11/99 unterzeichnete ich eine Abfindungserklärung, in welcher ich mich mit allen Schmerzensgeldforderungen abgefunden erklärte. Vorbehalten blieb in dieser Abfindungserklärung:
"Unter Berücksichtigung einer Haftungsquote von 70 % bleibt vorbehalten die Geltendmachung eines weiteren unfallbedingten materiellen Schadens, soweit dieser nicht auf Dritte übergegangen ist. Bezüglich des Vorbehaltes slellen wir Herrn ... , als ob er am 01.11.1999 ein rechtskräftiges Feststellungsurteil erhalten hätte".
Zu dieser Zeit war ich als Bürokaufmann tätig und bezog ein entsprechendes Gehalt. 2002 verschlechterte sich mein gesundheitlicher Zustand, sodass ich nicht mehr arbeiten konnte und die Rentenversicherung mir eine lebenslange Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligte.
Der Lohnunterschied zwischen dem Gehalt, welches ich in der Firma bezogen habe (in welcher ich ursprünglich gearbeitet habe) und der Rentenzahlung sowie ein Haushaltsschaden wurde als materieller Unfallschaden von der Versicherung des Unfallgegners erstattet.
Hier jetzt meine Frage: "Ist es sinnvoll für weitere (zukünftige) materielle Schäden eine einmalige, abschließende Zahlung von angegebener Versicherung zu forderen ?"
(ich bin jetzt 36)
Gruß
Francois
am 30.05.1990 erlitt ich als geschädigter einen Motorradunfall mit schweren Verletzungen (Schädelhirntrauma, infolge der Behandlung Lungenschaden und Verletzungen im HNO Bereich).
Dem Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung wurde eine Haftung von 70 % zugesprochen. Daraufhin wurden bis 11/1999 die Schmerzensgeldzahlungen entsprechend reguliert.
11/99 unterzeichnete ich eine Abfindungserklärung, in welcher ich mich mit allen Schmerzensgeldforderungen abgefunden erklärte. Vorbehalten blieb in dieser Abfindungserklärung:
"Unter Berücksichtigung einer Haftungsquote von 70 % bleibt vorbehalten die Geltendmachung eines weiteren unfallbedingten materiellen Schadens, soweit dieser nicht auf Dritte übergegangen ist. Bezüglich des Vorbehaltes slellen wir Herrn ... , als ob er am 01.11.1999 ein rechtskräftiges Feststellungsurteil erhalten hätte".
Zu dieser Zeit war ich als Bürokaufmann tätig und bezog ein entsprechendes Gehalt. 2002 verschlechterte sich mein gesundheitlicher Zustand, sodass ich nicht mehr arbeiten konnte und die Rentenversicherung mir eine lebenslange Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligte.
Der Lohnunterschied zwischen dem Gehalt, welches ich in der Firma bezogen habe (in welcher ich ursprünglich gearbeitet habe) und der Rentenzahlung sowie ein Haushaltsschaden wurde als materieller Unfallschaden von der Versicherung des Unfallgegners erstattet.
Hier jetzt meine Frage: "Ist es sinnvoll für weitere (zukünftige) materielle Schäden eine einmalige, abschließende Zahlung von angegebener Versicherung zu forderen ?"
(ich bin jetzt 36)
Gruß
Francois