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Abschlagszahlung

Sakerfalke

Nutzer
Registriert seit
12 Sep. 2006
Beiträge
2
Hallo,

ich hatte am 01.03.2005 einen Unfall bei dem ich aufs Knie gefallen bin. Knorpelschaden und vorläufige Festellung der Erwerbsminderung durch BG mit 20%.

Jetzt war ich letzte Woche beim Gutachter meiner Versicherung. Dieser stellte fest das der Beinumfang oberhalb/am/unterhalb vom operiertem Knie 2cm geringer ist als auf der gesunden Seite. Weiterhin konnte er auf den Röntgenbildern eine veränderte "Spaltmaße" meines Knies erkennen. Daraufhin teilte er mir mit das eine endgültige Festellung erst im Januar 2008! möglich sei, auch im Hinblick auf Arthrose.
Dies teilte mir dann auch meine Versicherung schriftlich mit. Jetzt meine Frage: Habe ich Anspruch/Möglichkeit auf eine Abschlagszahlung? Wenn ja in welcher Prozentualen Höhe vom erwarteten Invaliditätsgrad?
Gibt es irgendwelche Tabellen wo ich nachgucken kann wiehoch der Grad sein wird? Gliedertaxe dürfte ja in dem Fall 70% sein und davon dann ein geringer Teil oder?

Gruß

andré
 
Hallo Sakerfalke,

Du warst letzte Woche beim Gutachter Deiner Versicherung. OK!

„Dieser stellte fest, dass der Beinumfang oberhalb/am/unterhalb vom operiertem Knie 2cm geringer ist als auf der gesunden Seite. Weiterhin konnte er auf den Röntgenbildern eine veränderte "Spaltmaße" meines Knies erkennen.“ Auch OK! Wirst Du so mitbekommen haben.

„Daraufhin teilte er mir mit, dass eine endgültige Feststellung erst im Januar 2008 möglich sei, auch im Hinblick auf Arthrose.“

„...eine endgültige Feststellung erst im Januar 2008 möglich sei, auch im Hinblick auf Arthrose.“ wird stimmen.

Aber: „Daraufhin teilte er mir mit, ...“ gefällt mir nicht. Der Gutachter hat Dir nichts mitzuteilen, vor allem nichts rechtsverbindliches und im Namen des Versicherers.

Der Gutachter sollte Dich im Auftrag des Versicherers begutachten und dem Versicherer über den Ist-Zustand berichten und eine Prognose über den weiteren Heilungsverlauf abgeben. Solch ein schriftliches Gutachten dauert min. 2 – 4 Wochen bis es beim Versicherer vorliegt. Der Versicherer erklärt sich dann zur Leistungspflicht.

Wieso teilte Dir auch Deine Versicherung schriftlich mit, dass „...eine endgültige Feststellung erst im Januar 2008 möglich sei“, wenn die Begutachtung erst letzte Woche war?

Welche AUB hast Du vereinbart ?

Gruß
Luise
 
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